ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Aber ich finde es lustig, dass ich nicht nur den direkten Weg von der Strasse zu unserer Haustür, sondern auch noch auf der Strasse, die zweifelsohne doch wohl eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt (die gar nicht räumt!), auch noch räumen soll.
Ist das ernst gemeint? Lustig ist eher, dass du offenbar nicht weißt, dass auch Gehwege entlang der Grundstücksgrenze zu räumen sind und nicht nur das eigene Grundstück.
Gibt es keine Gehwege, so ist üblicherweise in einer Breite von mindestens 1,00m am Straßenrand zu räumen.
Näheres siehe örtliche Streupflichtsatzung, Räumordnung oder wie auch immer das Ding regional heißen mag. Denn dort und nur dort kannst du nachlesen, wie es bei dir konkret geregelt ist.
Fazit: Soweit beurteilbar, machen die Nachbarn es richtig und du nicht.