Schnee und Glatteis: Fragen rund um die Räumpflicht

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Aber ich finde es lustig, dass ich nicht nur den direkten Weg von der Strasse zu unserer Haustür, sondern auch noch auf der Strasse, die zweifelsohne doch wohl eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt (die gar nicht räumt!), auch noch räumen soll.

    Ist das ernst gemeint? Lustig ist eher, dass du offenbar nicht weißt, dass auch Gehwege entlang der Grundstücksgrenze zu räumen sind und nicht nur das eigene Grundstück. ;) Gibt es keine Gehwege, so ist üblicherweise in einer Breite von mindestens 1,00m am Straßenrand zu räumen.


    Näheres siehe örtliche Streupflichtsatzung, Räumordnung oder wie auch immer das Ding regional heißen mag. Denn dort und nur dort kannst du nachlesen, wie es bei dir konkret geregelt ist.


    Fazit: Soweit beurteilbar, machen die Nachbarn es richtig und du nicht.


  • Hallo Jochen.


    Es kommt darauf an, wo Du wohnst, also in welchem Ort Dein Grundstück ist, für welches Du hier um Rat fragst.


    Wenn Du diesen Ort nicht preis geben willst, kann ich das nachvollziehen.


    Geregelt ist sowas meistens in der Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung.


    Die sollte es auf der Internetseite Deiner Gemeinde, Stadt, etc. geben.


    Falls nicht, kann man auch gerne der Kommune eine E-Mail schreiben und nachfragen.


    Wenn Du Hilfe brauchst, schreib mir eine PN.

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  • Ich habe jetzt mal die polemische Version dieses Postings vor dem Absenden gelöscht. ;)


    Ok, es steht in dem Blättchen, das uns die Stadt ein- oder zweimal im Jahr in den Briefkasten wirft.
    Wir müssen tatsächlich einen durchgehenden, 1,60m breiten "Weg" entlang unseres Grundstücks für Passanten frei räumen.


    Mann, fällt das schwer, die Polemik raus zu lassen.
    Aber es ist besser so.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Hallo Ihr :)


    Ich brauche dringend Rat und ich weiss nicht wen ich da fragen kann.


    Folgende Situation:


    xxxxxxxxxxxxxx*


    Das rote Eingekreiste ist mein Grundstück.


    Mein Hauseingang ist durch "Eingang" markiert.


    Das grün Markierte streut die Stadt. Das schwarz markierte ist der Gehweg direkt vor meinem Hauseingang. Dieser Hauseingang ist auch an meine Heimatadresse anliegend. Das orange Markierte ist der Gehweg vom Kreisverkehr. Das lila Markierte ist der Gehweg der Nebenstr. an die mein Grundstück angrenzt.


    Wo muss ich streuen? Ich habe es bis jetzt, weil ich es nicht besser wusste, immer so gehandhabt, das ich komplett um mein Grundstück herum gestreut habe. Das sind locker 50m Gehweg und ich brauche fast 5kg Streusalz pro Streuvorgang, ne Menge Zeit bei viel Schnee und vor allem Kraft, denn schließlich ist es nicht nur mal eben streuen sondern der Schnee muss ja auch vom Gehweg gehievt werden.


    Ich weiss aber nicht, ob ich vielleicht zu viel mache? Der Kreisverkehr gehört zur Stadt. Die Nebenstr. gehört nicht zu meiner Adresse. Reicht es nicht nur den schwarz markierten Bereich zu streuen?


    PS: Wohne in XXXXXXXXXX*


    Edit: *Auf Wunsch gelöscht.

  • Ich würde sagen dass du es korrekt machst, denn wie Jochen schon schrieb:

    Zitat

    Wir müssen tatsächlich einen durchgehenden, 1,60m breiten "Weg" entlang unseres Grundstücks für Passanten frei räumen.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Ein Bekannter, der auch in Dortmund wohnt mit einer Eckhaus-Situation, muss alle angrenzenden Gehwege räumen.


    Wenn man sich anschaut, dass in Dortmund sogar verlangt wird, dass Privatpersonen den Bereich von Bushaltestellen räumen, gehe ich mal davon aus, dass Du den gesamten Weg räumen musst.


    Die Frage ist ja, ob räumen nicht reicht und ob Du wirklich streuen musst und wenn ja, was als billigstes geeignetes Streumittel ausreichen würde.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • David328: Bei deinem Streusalzverbrauch würde ich eh mal die Bremse reinhauen, in den meisten Kommunen ist das Zeug verboten. Das könnte u.U. noch teurer werden. Ausnahmen gibt es nur bei bestimmten Wetterlagen bspw. Blitzeis. Frag also lieber mal beim Amt an, ob Salz bei dir überhaupt zulässig ist.


    /Edit: Die Antwort lieferst du gleich selbst: §3 Pkt. 2

    Zitat

    Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist, ihre Verwendung ist nur erlaubt
    - in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
    - an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starkem Gefälle bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.



    Gruß Kai

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