ZitatOriginal geschrieben von conzi
Das Problem ist, dass ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und diese ja bei einem Maximalbetrag von 4.500 Euro gedeckelt sind.
Wenn ich jetzt also einen Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einen Teil mit mit privatem Pkw ansetze, sollte diese Begrenzung doch wegfallen.
Da ich weit über die Entfernungpauschale von 4.500 Euro komme, würde sich das für mich auf jeden Fall lohnen.
Aus eigener Erfahrung kann ich dazu sagen, dass das Finanzamt Belege sehen will. Sowohl Bahnfahrkarten als auch Tankbelege oder Werkstattrechnungen auf denen der jeweilige Kilometerstand angegeben ist.