Steuererklärung 2008

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Das Problem ist, dass ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und diese ja bei einem Maximalbetrag von 4.500 Euro gedeckelt sind.
    Wenn ich jetzt also einen Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einen Teil mit mit privatem Pkw ansetze, sollte diese Begrenzung doch wegfallen.
    Da ich weit über die Entfernungpauschale von 4.500 Euro komme, würde sich das für mich auf jeden Fall lohnen.


    Aus eigener Erfahrung kann ich dazu sagen, dass das Finanzamt Belege sehen will. Sowohl Bahnfahrkarten als auch Tankbelege oder Werkstattrechnungen auf denen der jeweilige Kilometerstand angegeben ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Du meinst, dass ich den Laptop ohne irgendwelche Belge erst Mal ansetzen soll?
    Kommt da nicht zu 100% die Nachfrage?


    Nicht zwingend, einfach das Modell in der Erklärung genau bennen, sofern der Preis und die sonstigen Umstände plausibel sind kann das schon reichen.


    Zitat


    Das Problem ist, dass ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und diese ja bei einem Maximalbetrag von 4.500 Euro gedeckelt sind.
    Wenn ich jetzt also einen Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einen Teil mit mit privatem Pkw ansetze, sollte diese Begrenzung doch wegfallen.


    Moment mal: Wenn Du mit öffentl. Verkehrsmitteln fährst und nicht mit dem PKW (oder dem der Eltern) dann ist eben bei 4.500 € Schluss. Dort jetzt eine PKW Nutzung zu faken wäre schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung.


    Davon ab: Wenn Du über die 4.500 € Grenze kommst wirst Du mit Sicherheit nahzu lückenlos über entsprechende Belege nachweisen müssen, dass Dir(!) auch tatsächlich die Aufwendungen entstanden sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Moment mal: Wenn Du mit öffentl. Verkehrsmitteln fährst und nicht mit dem PKW (oder dem der Eltern) dann ist eben bei 4.500 € Schluss. Dort jetzt eine PKW Nutzung zu faken wäre schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung.


    Davon ab: Wenn Du über die 4.500 € Grenze kommst wirst Du mit Sicherheit nahzu lückenlos über entsprechende Belege nachweisen müssen, dass Dir(!) auch tatsächlich die Aufwendungen entstanden sind.


    Moment mal: Ich fahre tatsächlich auch mit dem Pkw meiner Eltern zur Arbeit!
    Den Großteil fahre ich aber mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
    Dass heißt am besten hebe ich dann Tankbelege, die aber eigentlich auch nicht annähernd die Fahrten belgen können..


    Wieso werden überhaupt Belge für öffentliche Verkehrsmittel gefordert?
    Schließlich sind öffentliche Verkehrsmittel die günstigste Möglichkeit um zur Arebit zu kommen udn irgendwie muss man ja schließlich dort hinkommen..

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Moment mal: Ich fahre tatsächlich auch mit dem Pkw meiner Eltern zur Arbeit!
    Den Großteil fahre ich aber mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
    Dass heißt am besten hebe ich dann Tankbelege, die aber eigentlich auch nicht annähernd die Fahrten belgen können..


    Wieso werden überhaupt Belge für öffentliche Verkehrsmittel gefordert?
    Schließlich sind öffentliche Verkehrsmittel die günstigste Möglichkeit um zur Arebit zu kommen udn irgendwie muss man ja schließlich dort hinkommen..


    Dann ist ja gut, war etwas mißverständlich ausgedrückt, da Du geschrieben hattest Du würdest mit öffent. Verkehrsmitteln fahren und nicht die Kombination.


    Und wozu Belge?
    Weil man ja theoretisch auch beim Kollegen in der Fahrgemeinschaft mitfahren könnte, der setzt dann die Werbungskosten für das KFZ an und alle Mitfahren machen Fahrtkosten für öffentl. Verkehrsmittel geltend.


    Und nur am Rande:
    So einfach ist die Umgehung der Deckelung auf 4.500 € nicht, auch nicht wenn Du kombinierst zwischen Auto und Bahn.


    http://www.frag-einen-steuerpr…p?topic_id=29429&ccheck=1

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Wieso werden überhaupt Belge für öffentliche Verkehrsmittel gefordert?
    Schließlich sind öffentliche Verkehrsmittel die günstigste Möglichkeit um zur Arebit zu kommen udn irgendwie muss man ja schließlich dort hinkommen..


    Du musst es ja nur, wenn Du über die 4.500 €-Grenze kommst. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, entspricht das einem täglichen Arbeitsweg von ca. 60 km.


    Wenn man den Wagen der Eltern nutz, könnte ich mir vorstellen, dass man auch noch zuhause wohnt. Man könnte sich also auch ein günstiges Zimmer am Arbeitsort nehmen und trotzdem die weiten Fahrten beim Finanzamt angeben.


    Ich will hier niemanden etwas unterstellen, könnte mir aber vorstellen, dass das Finanzamt aus diesem Grund Belege fordert.

  • Auch wenn es schon 2009 betrifft, poste ich noch Mal hier:


    Aktuell gibt es ja wieder zahlreiche Steuerprogramme in den Discountern.
    Lohnt sich so ein Programm wie z.B. das Konz für 5 Euro bei Aldi?
    Oder kommt man auf das gleiche Ergebnis, wenn man die Steuererklärung sorgfältig "manuell durcharbeitet"?



    Und dann noch eine Frage für 2010:


    Wenn ich mir einen Steuerfreibetrag eintragen lassen möchte, kann ich dann für das kommende Jahr auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung in voller Höhe Sonderausgaben eintragen lassen?
    Für die Errechnung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen werden dann Werte aus 2009 übernommen?

  • Soweit ich weiss, wurde die Lohnsteuertabelle 2010 bereits an die geltende Rechtsprechung angepaßt, somit wirst Du also ab Januar 2010 jeden Monat weniger Steuern zahlen. Daher muss meiner Meinung nach nichts gesondert auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.


    Zu meiner Frage: Ich bin Dipl.-Volkswirt, habe 2009 das erste komplette Jahr "richtig" gearbeitet und war dementsprechend steuerpflichtig. Parallel war ich bis März 2009 und bin seit Oktober 2009 wieder immatrikulierter Student. Kann ich - neben den reinen Studiengebühren - irgendwelche Pauschalen ansetzen, die das Studium betreffen?
    Und außerdem: Von meinem Arbeitgeber habe ich ein Jobticket bekommen, das mir die kostenlose Nutznug des ÖPNV ermöglicht. Die Kosten in Höhe von ~ 46 Euro im Monat werden ganz normal versteuert. Kann ich dennoch die Pendlerpauschale ansetzen? Google hat da verschiedene Meinungen ;)

  • Hallo zusammen,


    habe eine kurze Frage zum Thema Lerngemeinschaften. Habe schon einige Foren abgeklappert, aber noch keine Problemlösung gefunden.


    Hintergrund:
    Zusatzausbildung mit inhaltlichem Bezug zum Beruf.
    Ausbildung wurde im Sommer 2009 beendet und dauerte 3 Jahre.
    Bislang wurden immer alle Angaben vom FA anerkannt.


    Mit dem Bescheid für 2008 wurden die Fortbildungskosten nicht anerkannt.
    Speziell die Fahrtkosten für die Lerngemeinschaft.
    Der Nachweis der Lerngemeinschaft beinhaltet Datum, Ort, Thema & Unterschriften.
    Da die Lerngemeinschaften im häuslichen Bereich durchgeführt wurden, werden mit Verweis an BFH/NV 1993S. 533 die Kosten nicht anerkannt.


    Die Fahrtkosten zur Abendschule werden ebenfalls nicht anerkannt. Hier wurde wie in den letzten Jahren eine Schulbescheinung als Nachweis beigelegt.


    Auch ein Widerspruch brachte keinen Erfolg.


    Was kann man noch tun? Bin so langsam mit meinem Latein am Ende und empfinde das als Schikane.
    Und natürlich wurden die Angaben vom Lernpartner bereits anstandslos anerkannt... :rolleyes:

    MfG
    QT

  • Zitat

    Original geschrieben von _QT_
    Und natürlich wurden die Angaben vom Lernpartner bereits anstandslos anerkannt... :rolleyes:

    Dann erkläre dies gegenüber Deinem Finanzamt unter der Angabe der Steuernummer des Lernpartners
    - mit dem Risiko, dass dem das auch aberkannt wird.


    Stichwort: Gleichbehandlung (aber auch leider rückwärts)


    Ein Lern-Abschluss-Nachweis in Form eines Zeugnisses, einer Urkunde oder gar eines Gesellen- oder Meisterbriefes ist kollossal hilfreich bei sowas.

    [small]Bitte keine Fragen per PN, diese gehören ins Forum, damit alle davon partizipieren können[/small]

  • Für die Steuererklärung 2009 würd mich auch interessieren, ob sich da extra eine Software lohnt.
    Welche ist denn da zu empfehlen?
    Am besten eine, die schön durch die ganzen Punkte führt und auf "Tricks" hinweist, habe nicht so den Durchblick von der ganzen Materie ;)

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

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