Meine Frau hat den gleichen Nachnamen.
Habe heute sogar bei dem Versandunternehmen angerufen und die argumentieren, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt worden ist.
Ware gekauft, nicht erhalten, aber angeblich doch erhalten. Was nun?
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"2.5.3 Der Versender ..."
Ist es echt egal, ob der Empfänger damit einverstanden ist? -
Zitat
Original geschrieben von lenamarie87
Ist es echt egal, ob der Empfänger damit einverstanden ist?
Der Empfänger ist kein Kunde von GLS (oder dem Versandunternehmen). -
Moin!
Im Falle dieser Abstellgenehmigung scheint der TE wirklich schlechte Karten zu haben.
Bei mir wars bereits zweimal so, daß der GLS-Fahrer meine Unterschrift gefälscht hat und das Paket vor die Tür gestellt hat. In dem Falle hätte man natürlich eine Handhabe (Anzeige wegen Urkundenfälschung, etc.). Aber so siehts eher schlecht aus und man hat sich unnötigerweise noch Ärger mit dem Verkäufer eingehandelt.Gruß, Diet
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Zitat
Original geschrieben von Diet
Moin!Im Falle dieser Abstellgenehmigung scheint der TE wirklich schlechte Karten zu haben.
Bei mir wars bereits zweimal so, daß der GLS-Fahrer meine Unterschrift gefälscht hat und das Paket vor die Tür gestellt hat. In dem Falle hätte man natürlich eine Handhabe (Anzeige wegen Urkundenfälschung, etc.). Aber so siehts eher schlecht aus und man hat sich unnötigerweise noch Ärger mit dem Verkäufer eingehandelt.Gruß, Diet
Dauerposter hat doch eigentlich geschildert, dass der TE eher gute Karten hat?!
Er hat etwas auf seinen Namen bestellt, die Abstellgenehmigung scheint hingegen nur für seine Frau zu gelten!Außerdem war niemand anwesend!
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die frage ist hald ob diese abstellgenehmigung für den ganzen haushalt gilt oder nur für eine spezielle person. wäre wohl ein fall fürs gericht sowas zu entscheiden (k.a. vielleicht gibts ja schon nen urteil)
da aber auch andere personen im haushalt deine pakete annehmen dürfen, würde ich eher sagen, daß diese abstellgenehmigung deiner frau dann auch für alle im haushalt gilt...
der weg wäre dann: deine frau darf das paket annehmen -> deine frau hat aber abstellgenehmigung erteilt -> fahrer darf abstellen.da kannste auch nicht sagen, du hast das paket nicht bekommen und irgendjemand aus deinem haushalt hats angenommen.
solche abstellgenehmigungen sind generell eine sehr schlechte idee, schon allein aus dem grund, daß es quasi ein freibrief für "unzuverlässige" fahrer ist, die pakete zu klauen...
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Dass dies Abstellgenehmigung nicht gegen Dritte Wirkungen entfalten kann, sollte folgendes Beispiel verdeutlichen.
Empfänger ist A. A wird von GLS bei der Zustellung nicht angetroffen. Im Nachbarhaus von A residiert der Shop von B. Damit kann gem. der AGB grundsätzlich auch an B ersatzzugestellt werden, wenn A nicht angetroffen wird.
B ist die ständige Paketeinlagerei leid, da GLS grundsätzlich während seiner Mittagspause kommt und er selbst nie etwas über GLS erhält. Deswegen hat B einst einen Garagenvertrag mit GLS geschlossen, dass an ihn gerichtete Sendungen beim Wertstoffhof abgelegt werden sollen.
Da B in Mittagspause ist, und der Zusteller den Gragenvertrag im Hinterkopf hat, legt der Zusteller das Paket an A nun am Werstoffhof ab. Dort entwedet es ein Unbekannter.
Würdet ihr hier immer noch behaupten, A hätte die Arschkarte? Nach den AGB von GLS sind Ehefrau und B gleichwertig, da beide empfansgberechtigt.
Und eine Verpflichtung des Ehegatten über § 1357 BGB durch die Handlungen der Frau sehe ich skeptisch, da der unterschriftlose Empfang versicherter Sendungen sicherlich absprachebedürftig und damit kein Geschäft des täglichen Lebens ist.
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ich denke hier muss man schon zwischen personen im selben haushalt und irgendeinem laden oder auch nachbarn differenzieren.
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
ich denke hier muss man schon zwischen personen im selben haushalt und irgendeinem laden oder auch nachbarn differenzieren.Punkt 2.5.3. der AGB (s.o.) macht das aber nicht!
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Also, Fazit:
Der Besteller/Kunde hatte keinen Garagenvertrag unterschrieben. In diesemfalle läuft auf den Namen der Frau des Kunden ein Garagenvertrag. Bei der auslieferung übersah der GLS-Bote, dass das Paket diesmal nicht für die Frau, sondern für den Kunden war und stellte das Paket fälschlicherweise im Hof ab.
Der Shop hat versand. GSL fehlt nun eine Unterschrift/ein Garagenvertrag. Kunde keine Ware. GLS ist damit nun in Bedrängnis würd ich sagen.All right?
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