Technisch ist es kein Problem, weiterzuleiten. Aber Rechnungstechnisch ist es nicht erlaubt, dem Anrufenden ohne dessen Einwilligung bzw. Wissen die höheren Kosten zuzusprechen.
Weiterleitung des Angerufenen auf teure Nummer möglich?
-
-
-
also ich bin auch der meinung das geht nicht, wie soll das auch gehen ? Die Umleitung fängt ja beim angerufenen Anschluss an, also geht die weitere Berechnung von diesem aus.
Es sei den man ist eine Telefonauskunft, die haben da wohl mehr Möglichkeiten.
Zitat
Es kann höchstens sein das sie an der Pforte angerufen hat , ist meistens eine Normale Rufnummer, und dann wurde sie auf eigenen Wunsch weiter verbunden.selbst dann kostet das nichts extra. Da würde man ja nur intern an eine andere Nebenstelle weiter verbunden. Ob die Nebenstelle jetzt 0 oder 999 heißt spielt doch keine Rolle.
Denke nicht dass der Mitarbeiter in der Zentrale dann eine wertvolle Amtsleitung opfert um jemanden rauszuleiten der dann über einen Umweg über eine Servicenummer wieder in der gleichen Anlage landet. Und wenn der so weiterleiten würde dann müßte ja eh das Krankenhaus bezahlen.
-
Man kann eine Umleitung durchaus auch auf Vermittlungsstellen einrichten.
-
Zitat
Original geschrieben von Jochen
Man kann eine Umleitung durchaus auch auf Vermittlungsstellen einrichten.Aber würde das nicht auffallen?
-
Wem, wie? Du rufst eine Nummer an und der Netzbetreiber leitet den Ruf auf der Vermittlung weiter.
-
Je nach Serviceleistungen kann man sehen wohin man geleitet wird. 
Aber nun zurück zum Thema. Auch wenn die nicht von Anschluss (z.B. über 2. B-Kanal) sondern über HVT (Vermittlungsstelle) umleite, so zahlt immer noch der Umleiter.
Bei dem letztern mache ich mir nur nicht den Anschluss dicht bzw. kann die Endgeräte wieder abbauen z.B. ISDN-Telefon.
Gruß
Kaweh Jazayeri
-
Ich sprach ja jetzt vom Technischen. Nicht vom Erlaubten und im Alltag Realistischen.
-
Die Frage ist doch dann immer noch, wo das Billing hingeht.
Kd ruft 0621 123456 und landet 0900 123456
Du meinst also das man dann dem Kd 0900 123456 berechnen könnte!
-
Zitat
Original geschrieben von Jochen
Wem, wie? Du rufst eine Nummer an und der Netzbetreiber leitet den Ruf auf der Vermittlung weiter.Ist schon klar - dann müsste der Netzbetreiber ja die "illegale Handlung" vollziehen. Und das würde ja wohl auffallen => das meine ich. Kleine Gauner gibt es überall, aber hier schätze ich, dass einfach eine 0180er Nummer angerufen wurde und KEINE (illegale) Weiterleitung mit Aufbrummen der Kosten stattfand.
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!