ING-DiBa: Der ING Direktbank Thread - 02/2020 Kein Gratis-Girokonto mehr

  • Die ING hat weitere Informationen zu der Einführung eines Kontoentgeltes bei Geldeingang unter 700€ verschickt. In der Leistungsbeschreibung, gültig ab 01.05.2020, steht dann u.a.


    "bei Geldeingang von mindestens 700€ im Kalendermonat kostenlos"
    "bei Geldeingang unter 700 € im Kalendermonat 4,90€ monatlich"


    Das Wort Geldeingang ist mit einer Fußnote versehen. Dort steht
    "Ausgenommen sind Wertpapierumsätze, eigene Überträge, und Gutschriften aus der Buchung von Rücklastschriften"


    Damit ist die hier diskutierte Frage, ob die 700€ aus Löhnen stammen müssen oder auch Sozialleistungen beinhalten können geklärt. Die ING unterscheidet da nicht. Nicht so sicher bin ich mir allerdings bei der Deutung des Begriffes "eigene Überträge". Nur rein aus Neugier gefragt. Könnte das rotieren von 700 € zwischen zwei Konten, was ja hier auch diskutiert wurde, als "eigene Überträge" gewertet werden?

  • Das ist alles kalter Kaffee, stand von Anfang an so fest und wurde auch von Anfang an genau so kommuniziert. Insoweit handelt es sich seit jeher um eine sinnbefreite Diskussion.
    Darüberhinaus sind Überträge per definitionem keine Überweisungseingänge. Insofern stellt sich die Frage einer Wertung nicht.

  • Darüberhinaus sind Überträge per definitionem keine Überweisungseingänge


    Das hätte mir als Antwort gereicht, denn dass ich mit der Definition des Begriffes "Überträge" Probleme habe, habe ich ja nicht hinterm Berg gehalten. Der Rest deines Postings ist pure Arroganz, die du dir und uns hättest ersparen können.

  • Damit ist die hier diskutierte Frage, ob die 700€ aus Löhnen stammen müssen oder auch Sozialleistungen beinhalten können geklärt.


    Das hat sich irgendwo angedeutet, denn im Interview weiter oben sagte ein ING-Mitarbeiter sinngemäß "dass selbst Sozialleistungen höher als 700€ seien" und insofern der Betrag bewußt nicht zu hoch angesetzt wurde. Man will jetzt mit der Klarstellung wohl niemanden vergraulen, aber mit der Zeit könnte ich mir eine Anpassung vorstellen wenn die erste Kündigungswelle überstanden ist.

  • Nicht so sicher bin ich mir allerdings bei der Deutung des Begriffes "eigene Überträge". Nur rein aus Neugier gefragt. Könnte das rotieren von 700 € zwischen zwei Konten, was ja hier auch diskutiert wurde, als "eigene Überträge" gewertet werden?


    Ja, denn so etwas ist damit gemeint.

  • Die ING will zum 1.11. ihre AGB ändern.

    Im Wesentlichen gibt es neue Verpflichtungen für die Kunden und neue Rechte für die Bank in Richtung KYC, also Geldwäscheprävention. So wird der Kunde verpflichtet, jede Änderung seines Beschäftigungsverhältnisses zu melden. Auf Anforderung müssen Belege für die Herkunft seiner Vermögenswerte vorgelegt werden. Im Verdachtsfall darf die ING das Online-Banking sperren.

    Ich kenne das in dieser Form von Revolut, nicht aber von Banken in Deutschland. Mir geht das auch eigentlich zu weit; es wirkt auf mich wie ein Generalverdacht gegenüber dem Kunden. Die Bank wird zur Hilfspolizei.

    Auch wenn ich nichts zu verbergen habe, habe ich mein (derzeit eh ungenutztes) Tagesgeldkonto bei der ING jetzt gekündigt und werde bei der Gelegenheit auch ein paar Konto-Leichen bei anderen Banken schließen.


    Ist die ING hier Vorreiter bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen? Oder will sie sich nur maximal absichern? Müssen wir mit einer Welle von derartigen Vorschriften bei anderen Banken rechnen?

  • Mich haben gestern die Änderungen auch ein wenig irritiert, besonders im Hinblick auf die Auskunftspflicht zum Beschäftigungsverhältnis. Heißt das nun, wenn ich den AG wechsel, dass dann die Bank von mir eine Info dazu erhalten muss? Halte ich für sehr schwammig das ganze. Das GwG (Gelschwäschegesetz) sagt in §11 (Identifizierung) dazu eingentlich nichts. Ich hoffe ja mal nicht, dass das nun Schule macht....

  • Soweit ich das verstanden habe ist eine Meldung nur notwendig wenn man sich selbständig macht.

    Schätze es Mal es geht darum dass dann von Finanzamt genauer geschaut wird.

  • Soweit ich das verstanden habe ist eine Meldung nur notwendig wenn man sich selbständig macht.

    Schätze es Mal es geht darum dass dann von Finanzamt genauer geschaut wird.

    Das kann natürlich sein. M.M.n hätte das dann aber eindeutiger formuliert werden sollen. Ist das ING-Konto eigentlich auch für Selbständige nutzbar?

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