Strassenverkehrsfragen

  • mike20: Diese Situation tritt so gut wie immer auf, wenn ich dort fahre. Schon seit mehreren Jahren.


    vinta: Hier sind die Fahrbahnen für geradeaus und rechts ab der ersten LZA nauch durch durchgezogene Linie getrennt.


    Trotzdem gehe ich vom Gefühl her davon aus, dass eine LZA für die Gesamtfahrbahn gilt, sofern die Fahrbahnen nicht baulich getrennt und es keine Spezialregelung durch eine Pfeil-LZA gegeben ist.


    Mache bei Gelegenheit mal ein Foto.


    Es handelt sich übrigens um die Sonnenstraße in München, FR Sendlinger-Tor-Platz, kurz vor diesem Platz, falls es jemand kennt.


    Dank Google kann ich auch ein Bild liefern:


    http://maps.google.de/maps?hl=….000831,0.002411&t=h&z=19


    LZA 1 siehe erste Haltelinie, LZA 2 siehe zweite Haltelinie.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Die LZA, die mir jetzt so einfallen, haben für alle Fahrspuren ein extra Signal.
    An einer Kreuzung mit 3 Geradeausspuren gibt es auch 3 Ampeln für die Spuren, ich habe es noch nicht gesehen, dass dann nur eine Ampel für alle 3 Spuren vorhanden ist.


    Von daher denke ich, dass die LZA nich für die gesamte Fahrbahn gilt sonder nur für die zwei Fahrspuren.

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Bitte nicht missverstehen. Ich will nicht auf dem Verzögerungsstreifen beschleunigen, aber ich kann mit überschuss z.B. An einem LKW vorbeifahren ;-)



    Das ist so nicht ganz richtig. Gemäß StVO §42 (6) f darfst Du auf einem Verzögerungsstreifen eben nicht an dem Verkehr auf der Autobahn vorbeifahren.


    Zu der Ampelsache an der Sonnenstraße:


    Die 4 Fahrstreifen sind durch die breite, durchgezogene Fahrbahnbegrenzung "quasi baulich" getrennt (ergibt 2 Fahrbahnen a 2 Fahrstreifen), womit die Lichtzeichenanlage auch nur für die Fahrbahn unter ihr gilt. Des weiteren befindet sich die für die jeweilige Lichtzeichenanlage zugehörige Haltelinie auch nur auf der für genau diese Lichtzeichenanlage zugeordnete Fahrbahn.


    Lange Rede kurzer Sinn: die Beschilderung an dieser Stelle sollte korrekt nach StVO sein und Du darfst Fahren, wenn die für Dich zuständige LZA grün zeigt. Die LZA der anderen Fahrbahn ist nicht zu beachten.


    liebe Grüße
    Alex


    PS.: Wie sagen Fahrlehrer so gern: "Durchgezogene Linien sind wie eine Mauer" :)

    Aus Freude Am Fahren ... :-)

  • Danke, wieder was gelernt, fahre vielleicht schon zu lange Auto...




    Zitat

    Original geschrieben von zivilord
    PS.: Wie sagen Fahrlehrer so gern: "Durchgezogene Linien sind wie eine Mauer" :)



    Leider verhalten sich viele Fahrer auch so und riskieren lieber einen Unfall, als dann wirklich mal über eine durchgezogene Linie zu fahren.
    Komischerweise gilt dies dann aber nicht, wenn bei Rot mit dem grünen Pfeil abgebogen werden darf. Dann zählt eine durchgezogene Linie nichts :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Danke, wieder was gelernt, fahre vielleicht schon zu lange Auto...


    Solange keiner gefährdet wird (z.B. wenn der an dem Du gerade rechts vorbeifährst sich doch noch entscheidet die Ausfahrt zu nehmen) oder Du vor den Augen der Polizei mit 40km/h oder mehr an einem auf dem Verzögerungstreifen vorbeirauschst wird sicher keiner was dagegen sagen auf dem Verzögerungsstreifen noch "Ausrollen" zu lassen auch wenn Du dann geringfügig schneller bist als z.B. der LKW auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn :)


    Besonders schlimm finde ich das mit den Linien bei den Beschleunigungsstreifen an Autobahnen wenn die Leute sich lieber mit 60 km/h auf die Autobahn quetschen und dortige Auto/LKWs ausbremsen und Unfälle riskieren anstatt einfach noch weiter auf dem Standstreifen zu beschleunigen. Was jedoch gar nicht geht sind die Leute, die auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten weil er zu Ende ist. Manchmal muss man einfach gewisse Regeln (und Linien) für sich auslegen/ignorieren natürlich immer im Hinblick auf Sicherheit für sich und die Anderen.


    Die Linie an der Ampel, die Du meinst, ist keine Fahrbahnbegrenzung/Mauer sondern eine Haltelinie, die man ja bei "Grün" auch ignoriert *lacht* aber ich weiß was Du meinst :)

    Aus Freude Am Fahren ... :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von zivilord
    PS.: Wie sagen Fahrlehrer so gern: "Durchgezogene Linien sind wie eine Mauer" :)


    Kommt drauf an. Bei uns auf der Autobahn wurde eine Merzweckspur eingerichtet, die von der sonst dreispurigen Autobahn durch eine dicke, durchgezogene Linie getrennt ist. Diese gilt jedoch nicht als "Mauer", da sie nach Beschilderung überfahren werden soll um die Mehrzweckspur im Bedarfsfall zu befahren.


    Auch dass man auf einem Verzögerungsstreifen nicht schneller als auf den restlichen Spuren fahren darf ist m.M. so nicht richtig und kommt auf die konkrete Situation an. Es gibt Verzögerungsspuren, die explizit eine durch Beschilderung vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit haben. Wenn auf der Autobahn jedoch nicht diese Höchstgeschwindigkeit erreicht wird (kein frei fließender Verkehr) muss ich trotzdem nicht langsamer als auf der restlichen Autobahn fahren. Für mich ist dann die Beschilderung maßgebend.
    Wie ist es bspw. auf einem kombinierten Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen? Dort können nicht zwei Autos, die die selbe Spur benutzen (einer fährt auf, einer ab) nach zweierlei Maß gemessen werden.
    Es ist also wie immer wenn es um "Recht" geht eine Sache der Auslegung.

  • Zitat

    Original geschrieben von zivilord
    Besonders schlimm finde ich das mit den Linien bei den Beschleunigungsstreifen an Autobahnen wenn die Leute sich lieber mit 60 km/h auf die Autobahn quetschen und dortige Auto/LKWs ausbremsen und Unfälle riskieren anstatt einfach noch weiter auf dem Standstreifen zu beschleunigen. Was jedoch gar nicht geht sind die Leute, die auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten weil er zu Ende ist.


    Die haben aber in der Fahrschule definitiv nicht aufgepasst! Falls man einfach nicht "reinkommt", SOLL man sogar auf dem Beschleunigungs- bzw nun schon Standstreifen weiterfahren. Meistens lassen sich solche Situationen aber durch die nützliche Funktion "Kopf an" umgehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    ...Bei uns auf der Autobahn wurde eine Merzweckspur eingerichtet, die von der sonst dreispurigen Autobahn durch eine dicke, durchgezogene Linie getrennt ist. Diese gilt jedoch nicht als "Mauer", da sie nach Beschilderung überfahren werden soll um die Mehrzweckspur im Bedarfsfall zu befahren...


    In der Umgebung von Soltau?

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • OT:

    Zitat

    Original geschrieben von CLK
    In der Umgebung von Soltau?

    Kommst du auch aus der Ecke? :)
    BTT.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • OT:


    Nein, aus dem wunderschönen Saarland ;-)


    Das ist mir nur damals bei der Heimfahrt von Fehmarn aus aufgefallen weil ich das sonst noch nirgendwo in der BRD gesehen habe.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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