Strassenverkehrsfragen

  • Verkehrsrecht


    Hallo Ihr,


    ich habe eine kurze Frage zum Verkehrsrecht, aber bevor ich damit das Forum zu spam, hol ich lieber den alten Thread hoch.


    Folgende Situation:
    Mein Auto steht auf einen Parkplatz, allerdings nicht in einer eingezeichneten Parklücke, sondern in Längsrichtung zum Bordstein.
    Ich persönlich steh ein paar Meter daneben, weil ich auf jemanden gewartet habe.
    Dabei sehe ich, wie zwei Typen in ihr Auto einsteigen und beim Rückwärts ausparken auf mein Auto auf fahren.
    Während der ganzen Zeit hat es stark geschneit und die Heckscheibe vom Unfallverursacher war komplett zu.
    Im ersten Moment haben sie auch alles zugegeben, ich habe Bilder gemacht, ein paar Tage später hatte ich seine Versicherungsnummer usw...


    Sachschaden jedenfalls knapp 1200€.


    Der Unfallverursacher hat bei seiner Versicherung angegeben, dass mein Auto noch nicht da stand, als er zum Auto lief und er seine Heckscheibe vom Schnee befreit hat.
    Die Versicherung will nun nur 50% vom Schaden übernehmen!


    Wie seht ihr die ganze Situation, wer hat Recht, wer hat Schuld?


    Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung -.-


    Ich wäre euch sehr dankbar für jegliche Tipps!

  • Wer auffährt hat Schuld. Wenn das andere Fahrzeug stand (und nicht fuhr), dann sollte das idR. durch den Gutachter festzustellen sein. Und wenn es dann nicht im Parkverbot stand, dann sieht es eigentlich recht gut aus. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen ist leider immer so eine Sache und eine Versicherung wäre keine Versicherung, wenn sie pauschal alle Ansprüche sofort bezahlen und nicht erst einmal bocken und kürzen würde.

  • Re: Verkehrsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von BurningCat
    ich habe Bilder gemacht, ein paar Tage später hatte ich seine Versicherungsnummer usw...


    Die sollten doch beweisen, dass es anders war, oder?

  • Das Rückwärtsfahren ist ein äußerst gefährlicher Fahrvorgang, bei dem allein dem Rückwärtsfahrenden die Pflicht auferlegt wird, alles zu vermeiden, was andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen zu gefährden oder gar zu schädigen.


    Gegen den Rückwärtsfahrenden spricht stets der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen Unfall verschuldet hat.


    Kann der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen. Blindes - auch vorsichtiges - Rückwärtsfahren ist grob verkehrswidrig.


    Quelle Verkehrslexikon


    Die waren zu 2t.. sie waren zu faul, das Auto vom Schnee zu befreien.. du wirst Fotos haben, in denen man sieht, dass die Heckscheibe voller Schnee ist..

    Mein Posting enthält in 5 von 5 Fällen Ironie. Bitte berücksichtigen Sie dies, um Missverständnisse zu vermeiden..Schwarzer Humor inbegriffen

  • Meiner Meinung nach, spielt es überhaupt keine Rolle, ob dein Auto dort stand bevor sie eingestiegen sind oder nicht. Im öffentlichen Verkehrsraum muss man auch damit rechnen, daß sich jemand dort hinstellt. Daraus kann dir keine Schuld auferlegt werden, folglich sind die beiden (bzw der Fahrer) in jedem Fall verantwortlich. Egal ob Du schon vor dem Einsteigen der beiden dort gestanden hast, oder nicht.

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  • ich würde das auch so sehen, dass es völlig egal ist.


    man muss schauen beim rückwärtsfahren und sich nicht darauf verlassen, was man beim einsteigen gesehen hat. genauso gut hätte ein kind dort hinlaufen können...
    du standest ja auch schon da, also haben dich beide wohl nicht bemerkt (bzw. der beifahrer achtet da wahrscheinlich eh nicht drauf, ausser er weiss, dass der fahrer ständig unfälle baut)


    wurde denn auch moniert, dass du dort irgendwie verkehrswidrig standest (war es verkehrswidrig)? sowas würde ich noch eher als problem sehen.


    ansonsten ab zum anwalt. kostentechnisch hätte ich da keine angst, darauf sitzen zu bleiben.

  • Re: Verkehrsrecht



    Haargenau so lief es bei mir, wirklich bis ins kleinste Detail. Außer das mein Schaden 1.500 DM betrug. Auch bei mir hat die Versicherung nur 50% zahlen. Nachdem ich dann noch eine Zeugenaussage hinschickte hat die Versicherung 2/3 bezahlt. Dann ging ich zum Anwalt und nach dessen erstem Schreiben zahlte die Versicherung meinen kompletten Schaden und die Gebühren des Anwaltes.


    Mein Tipp: Noch einmal selbst die Versicherung anschreiben und wenn´s keine 100% Schadensregulierung gibt (nach Vorlage der Reparaturrechnung, ansonsten abweichend) dann zum Anwalt. Auch ohne Rechtschutz.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Re: Verkehrsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von BurningCat
    Der Unfallverursacher hat bei seiner Versicherung angegeben, dass mein Auto noch nicht da stand, als er zum Auto lief und er seine Heckscheibe vom Schnee befreit hat.
    Die Versicherung will nun nur 50% vom Schaden übernehmen!


    Wie seht ihr die ganze Situation, wer hat Recht, wer hat Schuld?


    Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung -.-


    Hätte er wie angegeben die Scheibe frei gemacht hätte er dein Auto auch gesehen. Hast du auch Bilder von seinem Auto (Heckscheibe)
    Zumal ein Parkendes Auto keinen Unfall verursachen kann, selbst wenn dort Parkverbot wäre.
    Ich würde gerade wegen der "Falschaussage" des Unfallgegners zum Anwalt gehen. den sollte auch die gegnerische Versicherung Zahlen.

  • Die Drohung mit dem Anwalt sollte hier reichen. Die Versicherung weiß ganz genau, dass sie den Anspruch hier zu Unrecht gekürzt hat. Die Saubeutel versuchen es halt nur immer wieder.


    Der Zustand der Heckscheibe ist hier übrigens völlig irrelevant. Man ist nicht verpflichtet, einen freien Blick durch die Heckscheibe sicherzustellen. Man darf z.B. ohne Weiteres bei einem Kombi diesen bis oben hin vollpacken. Oder mit einem Lieferwagen fahren, der überhaupt keine Heckscheibe hat. Entscheidend sind die Seitenspiegel. Und auch da ist in unserem Fall nicht relevant, ob die Pflichtverletzung des Unfallverursachers daran liegt, dass er diese nicht frei von Schnee und Eis geräumt hat, oder darin, dass er beim Rückwärtsfahren schlicht nicht reingeguckt hat.

  • Ich hänge mich hier mal dran.


    Mein Auto steht Nachts an der Straße, also halb Bürgersteig und halb Straße.


    Nun ist mir letzte Nacht jemand ins Auto gefahren. Kotflügel und Xenonscheinwerfer defekt. Verursacher hat sich natürlich nicht gemeldet. Den Schaden festgestellt habe ich erst heute Morgen, als ich ins Auto einsteigen wollte.


    Polizei gerufen, die hat den Schaden aufgenommen, mir allerdings wenig Hoffnung gemacht den Verursacher zu ermitteln.


    Ich sehe es doch richtig das ich auf den Kosten sitzenbleibe? Auto ist zwar Vollkaskoversichert, aber zumindest die Selbstbeteiligung und die etwaige Höherstufung in der SF-Klasse bleiben an mir hängen. :mad:



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

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