KLARMOBIL PREPAID
Nokiahandyfan, drSeehas:
das was ihr "Bearbeitungsgebühr" nennt ist doch wohl die "Administrationsgebühr zur Kontopflege" oder?!
Denn dann sollte man es besser "Arbeitspreis" nennen, weil sie bei Nichtnutzung ständig bzw. stetig wiederkehrend anfällt.
"BEarbeitungsgebühren" sind sprachlich bei punktuellen Ereignissen wie z.b. bei "Bargeldeinzahlung" oder "Bearbeitung einer Kündigung und/oder Guthabenrückerstattung" angezeigt; und gerade die letzteren sind ja aus gutem Grund verboten.
Bitte keine neuen Begriffe verwenden, mein Oberstübchen hat mit den bisherigen schon gut zu tun ![]()
@azzikr:
So simpel wie du es bei o2 darstellst scheint es nicht zu sein. Hier im Forum wurde irgendwo berichtet, dass o2 sowohl schnell als auch langsam deaktiviert und dabei ein komplexerer Algorithmus eingesetzt wird: auch wie oft eine Karte angerufen wird, scheint eine Rolle zu spielen. Dadurch wird die Lage etwas verzwickter.
Der TE hat ja schon Klarmobil Prepaid erwähnt.
Dort habe man erst ab Verbrauch des Guthabens eine 450 Tage -Frist zu gewärtigen.
Andere Vorposter (m.E. DrSeehas) haben in Zweifel gezogen ob das denn belastbar sei, noch habe niemand Erfahrungen damit.
Hierzu kann ich noch folgendes beitragen:
Auf einem Gutschein von Klarmobil Prepaid lese ich dieses:
Zitat"Bei der Nutzung Ihres Guthabens haben Sie übrigens alle Zeit der Welt, denn es verfällt nicht, eh der letzte Cent vertelefoniert wurde."
Für mich ist die Lage eindeutig und auch rechtlich belastbar: solange ein Cent noch drauf ist, wird deine Karte unbegrenzt weiterleben. Mach dir selbst ein Bild!
[small] Anders gefragt: wie willst du diesen einen Cent jemals wegverbrauchen, wenn eine Minute Minimum neun Cent kostet und eine SMS ebenfalls? ![]()
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