Zu geringen Betrag per EC abgebucht

  • Hey Hu!


    Kurze Frage: Ein MA bei uns hat anstatt 91,- € lediglich 0,91 € in das EC-Gerät eingegeben :rolleyes:
    Die Identität des Kunden ist nicht bekannt.


    Gibt es eigentlich eine Chance, noch an das Geld zu kommen oder hat der Kunde einfach Glück? :D


    Die Kontonummer samt BLZ steht ja immerhin auf dem EC - Beleg.


    Grüße


    clio

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Ja über die Bank halt, wenns der Datenschutz hergibt :>


    Bei Nichteinlösung der Lastschrift ist ja eine Zustimmungsklausel zur Adressweitergabe enthalten auf dem Beleg der unterschrieben wird.


    Ob was ähnliches für diesen Fall enthalten ist --> nachkucken :>

    Hier stand eine Signatur.

  • Diese Auskunft gibt es aber nur wenn die Lastschrift zurückgebucht wird. Trotz des "Versehens" schuldet der Kunde ja nach wie vor das Geld, die Frage ist nur wie da ranzukommen wäre..Ich würde einfach versuchen den Differenzbetrag mit ner 2. Lastschrift hinterherzuholen dann wird man schon sehen was passiert.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    ..... einfach versuchen den Differenzbetrag mit ner 2. Lastschrift hinterherzuholen dann wird man schon sehen was passiert.


    für eine Lastschrift benötigt man aber die Zustimmung des Kunden

    Gruß
    Flatie

  • keine chance an das geld zukommen.

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

  • Trotz allem würde ich rein praktisch versuchen die Lastschrift zu ziehen. Wenn die dann zurück geht kann man sich ja immer noch direkt mit dem Kunden einigen. Fehlende Einwilligung jetzt mal hin oder her.....

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  • Hallo ,


    einen Freund ist genau das gleiche passiert. Allerdings war er der MA und musste den Fehlbetrag aus deiner eigenen Tasche begleichen.

  • Nochmals abbuchen mit der Inschrift "Korrekturbetrag". So, falls der Kunde meckern sollte, dann sollte man ihn darauf Aufmerksam machen, dass die Rechnung über xxx Eur lautet und hierzu einen Anspruch hat. Die 0,91 Eur sind nur ein Abbuchungsvorgang (Prozedere) und keine Rechnungskorrektur/-änderungsbestätigung. Also, man kann schon auf jeden Fall an das Geld kommen, aber die Frage ist, wie aufwendig das sein wird, wenn der Kunde anders reagiert als erhofft.


    Falls du es mit dem Kunden klären willst bevor du es per Lastschrift abbuchst: schreib die Bank an. Die Bank gibt dir entweder die Telefonnummer direkt heraus oder leitet dein Schreiben an den Kunden weiter. Was glaubst du, wie es die Spendenvereine machen, um an die Daten der Spender ranzukommen? Meistens wird die Anfrage an den Kunden weitergeleitet.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Nochmals abbuchen mit der Inschrift "Korrekturbetrag". So, falls der Kunde meckern sollte


    Die Gebühren für die Rücklastschrift hat aber auf jedenfall der Händler zu tragen, denn genehmigt wurde nur 0,91€.
    Ich würde erst mal ne Rücklastschrift machen, und abwarten wer sich meldet.


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Die Bank gibt dir entweder die Telefonnummer direkt heraus


    Denen würd ich aber was erzählen, wenn die meine Daten wie in diesem Fall unberechtigt weitergeben.


    Wie ist das eigentlich wenn der Kunde die Differenz in Bar beglichen hat, und der Kassierer dieses einkassiert hat?
    Ich habe nämlich auch schon mal einen teil mit EC-Karte und den rest in Bar gezahlt.

    Ich würde vermuten der verkäufer ist in diesem Fall der dumme. (wie wenn der VK sich beim Wechselgeld verzählt.


    Denn es gibt sicher keine Verbindung zwischen Kassenbon und EC-Beleg, welcher beweist dieser Kunde hat das gekauft und nciht bezahlt.
    wenn die Daten per Hand in dieses eingetragen wurden. (bie MM z.B steht unten auf dem Bon die Kartennr. und ist eindeutig zu zuordnen. in o.g Fall aber nicht.

  • Der Kunde ist in der Beweispflicht, dass er bezahlt hat, nicht der Verkäufer.


    Zudem gibt es eine Schadensminderungspflicht. Wenn der Verkäufer also ein zweites mal abbucht, um nach einem offensichtlichen Fehler die berechtigte Forderung abzubuchen, kann der Kunde nicht einfach zurückbuchen und damit noch größere Kosten verursachen.

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