In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob das Zweitgutachten nur aus dem Satz besteht: "Ich schließe mich aufgrund der [bla bla bla Begründung Rhabarber Rhabarber] voll umfänglich der Bewertung des Erstgutachters an." ![]()
Aber da muss man fair bleiben: wir wissen wohl, dass sich Zweitgutachter nur in äußersten Ausnahmefällen NICHT dem Erstgutachten anschließen.