Auto wurde zerkratzt!

  • Hallo zusammen,


    folgendes ist "uns" gestern passiert.


    Eine Nachbarin schellt bei uns sagt uns unsere beiden Auto´s sind von einem bekannten Jungen beschädigt worden - sie hat es gesehn!


    Es wurden noch 5 andere Auto´s von ihm vorsätzlich durch ein Metallischen-Gegenstand zerkratzt!


    Polizei gerufen - die haben alles aufgenommen und sind zu dem besagten Jungen gefahren. Er ist übrigends 8 Jahre alt!!!


    Die Grünen sagten uns jetzt, dass wir das unserer Versicherung melden sollen.
    Alle Geschädigten haben nur eine Teilkasko-Versicherung, also werden diese das ja nicht übernehmen, oder?


    Bis jetzt haben wir das noch nicht der Versicherung gemeldet, da wir noch nicht die Tagebuch-Nummer der Polizei haben, die wir aber bald bekommen.


    Was passiert jetzt von der Polizeilichen Seite? Was machen die? Können die Eltern dafür haftbar gemacht werden, oder wird sowas als "Jugendstreich" verbucht und ins Archiv gekarrt?


    Wenn der besagte Junge bzw. die Familie keine Haftpflichtversicherung haben, dann sind wir doch gezwungen die zu verklagen um unser Geld zu bekommen, oder? Da keiner eine Rechtsschutzversicherung, sind wir dann am Arsch...


    Die Autos wurden von 2 Kratzern bis Großflächig zerkratzt. 2 Auto´s haben eine Metallic-Lackierung, der Rest normale. Wird bei jedem eine KOMPLETTE Lackierung seitens Versicherungen bezahlt, oder nur so billige "Reperatur-Maßnahmen" die am Ende doch nix gebracht haben?!


    Danke für eure Hilfe ;)

  • Versicherung zahlt nix, weil Vandalismus ein Vollkaskoschaden ist.
    Dem Jungen passiert strafrechtlich auch nichts, weil er unter 14 ist.


    Eltern verklagen: Inwiefern das Aussicht auf Erfolg hat, keine Ahnung - Anwalt fragen.

  • Die Eltern können nur Haftbar gemacht werden, wenn ihnen Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann.
    Also wenn das Kind vom Alter, und/oder Entwicklungsstand eine AÉntsprechende Aufsicht benötigte.
    Einen 3 Jährigen kann man nicht alleine auf der Straße rumlaufen lassen, einen 8 Jährigen für gewissen Zeit normalerweise schon.
    Wenn also bisher keine solchen oder Ähnlichen Aktionen von dem Bengel bekannt geworden sind, sind die Eltern kaum Haftbar zu machen. Hätte der sowas schon vorher gemacht, wären entsprechende Vorsichtsmaßnahmen der Eltern angebracht gewesen, die das wieder anders aussehen lassen.


    Da hier soweit das Deine Schilderung zulässt, keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, können weder die Eltern noch deren Haftpflicht zur Zahlung herangezogen werden. Du bleibst also auf dem Schaden selbst sitzen. Sowas fällt dann unter Lebensrisiko. Auch wenn es traurig ist.

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  • Das ist wieder typisch Deutschland.


    Die Täterfamilie sind auch noch Ausländer und ich denke nicht das diese eine Haftpflichtversicherung haben (können kein Deutsch und kennen das Wort Haftpflichtversicherung sicherlich nicht) bzw. Geld haben, da sie ja nicht arbeiten gehen. Und nein das ist nicht Ausländerfeindlich, sondern eine Tatsache!


    Ich krieg die Kriese, man darf hier ungestraft nur scheiße machen :flop:

  • Re: Auto wurde zerkratzt!


    Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Können die Eltern dafür haftbar gemacht werden, oder wird sowas als "Jugendstreich" verbucht und ins Archiv gekarrt?


    Hier ein Urteil des BGH, das einen ähnlichen Fall regelt; zwar geht es bei dir um mutwillige Beschädigung, ich denke aber, die Eltern werden für den entstandenen Schaden aufkommen müssen (insofern sie denn finanziell dazu in der Lage sind...).


    http://lexetius.com/2004,3168


    Drück dir die Daumen, ist auf jeden Fall eine ärgerliche Sache...

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Die Eltern können nur Haftbar gemacht werden, wenn ihnen Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann.
    Also wenn das Kind vom Alter, und/oder Entwicklungsstand eine AÉntsprechende Aufsicht benötigte.
    Einen 3 Jährigen kann man nicht alleine auf der Straße rumlaufen lassen, einen 8 Jährigen für gewissen Zeit normalerweise schon.
    Wenn also bisher keine solchen oder Ähnlichen Aktionen von dem Bengel bekannt geworden sind, sind die Eltern kaum Haftbar zu machen. Hätte der sowas schon vorher gemacht, wären entsprechende Vorsichtsmaßnahmen der Eltern angebracht gewesen, die das wieder anders aussehen lassen.


    Da hier soweit das Deine Schilderung zulässt, keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, können weder die Eltern noch deren Haftpflicht zur Zahlung herangezogen werden. Du bleibst also auf dem Schaden selbst sitzen. Sowas fällt dann unter Lebensrisiko. Auch wenn es traurig ist.


    Also die Beschädigung an den Auto´s ist von dem Jungen, jetzt das härteste, aber da sind schon Sachen gewesen von ständigem Klauen der Namensschilder bis hin zu Sylvesterknaller angezündet unter meine Motorhaube zu stecken.


    Am liebsten würde ich darüber gehen und einfach mal deren Wohnung verwüsten, mal schauen was passiert - ich muss wahrscheinlich als Volljähriger zahlender Bürger in den Knast. Oder ich werde vorher von der Sippe umgebracht...

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Du bleibst also auf dem Schaden selbst sitzen.


    "Mein" Täter war 3 oder 4, Tatort: Abgeschlossenes Grundstück hinterm Haus.


    Die Regulierung wurde von der Haftpflicht-Vers. der Elten nach 2 Wochen abgelehnt, ein Brief vom Anwalt bewirkte: aus prozessökonomischen Gründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht begleichen wir den Schaden ohne Abzug, hier kam die Antwort per FAX am übernächsten Tag. War übrigens die VHV-Versicherung.


    Sollte keine Haftpflichtversicherung bestehen würde ich mal bei der BMW-Niederlassung in Deiner Nähe einen Aufbereiter ansprechen....


    Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Am liebsten würde ich


    Mach Dir lieber ne schöne Excel-Liste mit den Namen. Rache ist ein Gericht, das am besten kalt serviert wird. Irgendwelche legalen Möglichkeiten ergeben sich meistens im Laufe der Jahre.....

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Also die Beschädigung an den Auto´s ist von dem Jungen, jetzt das härteste, aber da sind schon Sachen gewesen von ständigem Klauen der Namensschilder bis hin zu Sylvesterknaller angezündet unter meine Motorhaube zu stecken.


    Am liebsten würde ich darüber gehen und einfach mal deren Wohnung verwüsten, mal schauen was passiert - ich muss wahrscheinlich als Volljähriger zahlender Bürger in den Knast. Oder ich werde vorher von der Sippe umgebracht...


    Also so ein wilder Bursche ist das nun auch wieder nicht. Wer hat als Kind nicht Böller in Auspuffe von Autos oder Briefkästen gesteckt, dass fällt für mich tatsächlich so ärgerlich es ist unter Kinderstreiche.


    Schenkt dem Kind ne Playstation, dann verfettet er auf dem heimischen Sofa und draussen ist es wieder sicher und ordentlich!

  • Zitat

    Original geschrieben von zumwinkler
    Also so ein wilder Bursche ist das nun auch wieder nicht. Wer hat als Kind nicht Böller in Auspuffe von Autos oder Briefkästen gesteckt, dass fällt für mich tatsächlich so ärgerlich es ist unter Kinderstreiche.


    Schenkt dem Kind ne Playstation, dann verfettet er auf dem heimischen Sofa und draussen ist es wieder sicher und ordentlich!


    Mal sehen ob du das auch so siehst, wenn du jeden Tag irgendeinen Scheiß beseitigen müsstes und das seit gut einem Jahr...

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