Re: Neuigkeiten
ZitatOriginal geschrieben von sebro
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PS: Meine Hausbank sagt, man könne versuchen, den Überweisungsbetrag durch Lastschrift zurückzufordern;
Wenn der Inhaber des Konto nicht innerhalb von 6 Wochen dagegen etwas unternimmt, hat es geklappt;
Wenn er es bemerkt und diesen "Fehler" meldet, würde mein Konto mit 5 € zusätzlich belastet (Buchungsgebühren der anderen Bank)
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d.h. du hast mit deiner bank eine vereinbarung, daß du lastschr. einziehen darfst? hat idr. aber sonst kein privatkunde, daher nicht zu verallgemeinern.
vergiß aber nicht, daß da vermutl. noch die gebühren der anderen bank dazu kommen müßten. und ganz im ernst: glaubst du, daß die kohle da noch auf dem konto ist & daß ein böser bube eine unberechtigte lastschrift nicht einfach platzen läßt (bevor er sich dünne macht)?
zudem weiß ich nicht, ob du dich dann nicht (leider) rechtlich angreifbar machen würdest. es dürfen nur vereinbarungsgemäße, fällige summen per lastschrift eingezogen werden.
daher halte ich den tip für fragwürdig - mindestens weil du dem schlechten geld noch gutes hinterherwirfst...
viel glück auf jedenfall!