Der link bzw. die Entfernungspauschale gilt für die Wege wischen Wohnung und Arbeitsplatz. Bei berufsbedingten Fahrten des Arbeitnehmers darf der AG 0,30 € pro gefahrenem Kilometer Steuer- und SV-frei erstatten. Die Berechnung ist daher richtig.
Fahrtkosten mit dem PKW
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von tkleyman
Düsseldorf ist doch keine 75 km von Köln entfernt, oder?
Ähhm ... mental schon ... allermindestens ... :pFrankie
-
Bonn-Düsseldorf (etwa 75 Km)
Köln-Düsseldorf( ca 45 Km).Ist der AG den nicht verpflichtet die Kosten von zuhause bis zur neuen Arbeitsstelle zu tragen ?
-
Erstattet dir dein Arbeitgeber denn die Kosten zur "alten" Arbeitsstelle. Wahrscheinlich nicht! Woraus würdest du dann die Pflicht ableiten wollen, er solle jetzt zahlen?!
-
Hallo zusammen,
ich habe soeben ein ähnliches Problem: Ich habe eine neue Arbeit, ca. 80 KM entfernt von meiner Wohnung begonnen. Da es allerdings eine 3 spurige, freigegebene Autobahn zwischen Whg und Arbeitsstätte gibt, ist hier die Zeit nicht mein Problem!
Meine Frage bezieht sich auf die sog. Pendlerpauschale: Wenn ich dies richtig verstanden habe, so werden mir die 30ct pro KM nicht direkt wieder gut geschrieben, sondern wirken sich nur steuermindernd auf mein Einkommen aus!? :confused:
Also: 20 Arbeitstage * 80 KM * 0,3€ = 480€! Wenn ich diese direkt bekommen würde, würde sich das Ganze gerade so noch rechnen. Wenn ich diese jedoch nur steuermindernd angerechnet bekomme, kommen hier ja unterm Strich keine 150€ raus.Kann mir da jemand helfen?
-
Da hast Du was falsch verstanden. Du kriegst sie zwar nicht direkt bar ausgezahlt, aber Du brauchst diese Summe weniger an Steuern zu zahlen. Die Summe wird nicht selbst versteuert.
-
Du hast es richtig verstanden. Die Fahrkosten werden von Deinem steuerpflichtigen Bruttolohn abgezogen. Auf Deutsch: Wenn Du 430€ ausgerechnet hast, wird das Finanzamt so tun, als hättest Du die 430 Euro weniger im Monat verdient. Du zahlst also nur Lohnsteuer für x-430 Euro, wobei x Dein Bruttogehalt ist.
-
Zitat
Original geschrieben von Jochen
Da hast Du was falsch verstanden. Du kriegst sie zwar nicht direkt bar ausgezahlt, aber Du brauchst diese Summe weniger an Steuern zu zahlen. Die Summe wird nicht selbst versteuert.ZitatOriginal geschrieben von fahrsfahrwerkaus
Du hast es richtig verstanden. Die Fahrkosten werden von Deinem steuerpflichtigen Bruttolohn abgezogen. Auf Deutsch: Wenn Du 430€ ausgerechnet hast, wird das Finanzamt so tun, als hättest Du die 430 Euro weniger im Monat verdient. Du zahlst also nur Lohnsteuer für x-430 Euro, wobei x Dein Bruttogehalt ist.Ja welche von beiden Antworten ist nun die richtige? 430€ mehr im Säckel, oder x-430€ zu versteuern?!

-
Die zweite Antwort ist richtig - Dein zu versteuerndes Einkommen wird gemindert.
Jochen hat das richtige gemeint, es aber ungeschickt ausgedrückt.
-
Wir haben beide recht, nur hast Du es immer noch nicht verstanden

Du bekommst keine 430 Euro wieder. Du bekommst je nach Steuersatz so ca. 170 Euro wieder.
[EDIT: 170 Euro statt 220, bei angenommenen 3000€ Bruttogehalt im Monat]
Aber das suchst Du mal schön selber raus, schnapp Dir einen der tausend Brutto/Netto-Rechner im Netz und gebe dort einen Freibetrag von 430 Euro monatlich ein.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!