Kabel BW Kabelfernsehanschluss kündigen

  • Hallo,


    ich wohne in einer Eigentumswohnung bei der der Kabelfernsehanschluss von der Hausverwaltung in der NK-Abrechnung verrechnet wird (ca. 110.- Euro im Jahr). Unser Fernseher ist seit einigen Tagen kaputt und wir werden uns keinen neuen anschaffen. Bei der GEZ ist das Gerät schon abgemeldet.


    Die Hausverwaltung meint, wir können nicht einfach das Kabelfernsehen kündigen. Das müsste angeblich bei der nachsten Eigentümerversammlung in einem Jahr besprochen werden... Den Empfang von öffentlich rechtlichen Radioprogrammen wollen wir beibehalten.


    Ich erinnere mich noch an meine Oma, die bei der Einführung von Kabelfernsehen einen Störungsfilter auf die Antennenbuchse gesetzt bekam. Gibt es heute sowas nicht mehr?


    Es kann doch wohl nicht sein, dass ich 110.- Euro für nichts zahlen soll!

  • Einen Kabelanschluß, den man aufgrund Gemeinschaftsbeschluß der WEG bestitzt, kann man nicht ohne mehrheitliche Zustimmung der WEG kündigen. siehe http://www.frag-einen-anwalt.d…-zur-Abnahme-__f6495.html


    Wenn der Kabelanschluß gekündigt wurde, wird entweder die Leitung abgeklemmt oder alle Dosen in der Wohnung verplombt. Dann ist auch der Empfang von öffentlich-rechtlichen Programmen nicht mehr über das Kabelnetz möglich, sondern lediglich über DVB-T. GEZ wäre dann aber trotzdem fällig und da Du anscheinend einen internetfähigen PC hast, ohnehin auch der reduzierte Gebührensatz.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Wenn der Kabelanschluß gekündigt wurde, wird entweder die Leitung abgeklemmt oder alle Dosen in der Wohnung verplombt. Dann ist auch der Empfang von öffentlich-rechtlichen Programmen nicht mehr über das Kabelnetz möglich, sondern lediglich über DVB-T.


    Da der DVB-T Empfang bislang noch nicht so gut ist, würde ich einen Störungsfilter (ich kann nicht sagen, ob das die korrekte Bezeichnung ist) bevorzugen. Meine Oma hatte diesen bis 1992 in Ihrer Wohnung und konnte damals neben einigen ör Programmen auch Sat 1 über die Antennenbuchse empfangen.


    Der Service von Kabel BW ist wohl nur gut, wenn es um den Abschluss eines Neuvertrags geht. Ich hatte mich auch dort über die Kündigungsmodalitäten erkundigt aber nur die lapidare Antwort erhalten, dass ich mich an die Hausverwaltung wenden soll.

  • Naja, eure Gemeinschaft hat sich offenbar mal dazu entschieden, so einen Gemeinschaftstarif für Kabel zu besorgen, der ja auch einigermaßen günstig ist. Als Einzelperson kannst du nun nicht einfach so abspringen, daher ist es wohl richtig, dass das auf der nächsten Versammlung geklärt werden muss. Du hast ja offenbar nicht direkt einen Einzelvertrag mit Kabel BW, deshalb müssen die dich ja weiterleiten an denjenigen, der den Vertrag mit Kabel BW hat!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Wenn ich jetzt mal böse sein würde, dann würde ich sagen, dass es eben bei einer Eigentumswohnung dazugehört, die Nachteile von Eigentum mit den Nachteilen von Mietverhältnissen zu kombinieren.


    Gewöhn' Dich an diesen Kindergeburtstag, diese Vereinsmeierei wie im Schrebergarten mit dem Vorsitzenden, dem Kassenwart, zweitem Kassenwart, erster Dackelzüchter etc.


    Nicht einen Furz darfst Du eigenmächtig lassen, solange es nur indirekt das ganze Haus betrifft. Und dabei ist Kabelfernsehen nur das allerkleinste und billigste Übel. Die schönen Sachen wie Fassadenrenovierung, Dachrenovierung, Gehweg-Kram kommen alle noch über die Jahre.

  • Zitat

    Original geschrieben von Buchungszeichen
    Da der DVB-T Empfang bislang noch nicht so gut ist, würde ich einen Störungsfilter (ich kann nicht sagen, ob das die korrekte Bezeichnung ist) bevorzugen. Meine Oma hatte diesen bis 1992 in Ihrer Wohnung und konnte damals neben einigen ör Programmen auch Sat 1 über die Antennenbuchse empfangen.

    Es gibt kein Gerät, daß Dir nach Kündigung des Kabelanschlusses weiterhin den Empfang öffentlich-rechtlicher Programme ermöglicht. Und selbst wenn es das gäbe, weshalb sollte Dir KabelBW etwas schenken? Seit 1992 hat sich übrigens einiges getan, z.B. ist die Bundespost privatisiert und das Kabelnetz verkauft worden.
    Ohne mehrheitlichen Beschluß der WEG-Versammlung wirst Du bis an Dein Lebensende KabelBW zahlen müssen - egal, ob Du einen Fernseher besitzt oder nicht.

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  • Also ich an Deiner Stelle würde die 110 € /pro Jahr sofort zahlen!


    Selbst wenn Du jetzt aus der Nummer rauskommen solltest (was ja laut Aussage der meisten User hier stark zweifelhaft ist), dann habe ich es ja so verstanden, dass Du nicht ganz auf Fernsehen verzichten willst, oder?


    Ich habe gerade erst die Rolle rückwärtst vollzogen und wollte von DVB-T zurück auf Kabel umsteigen!
    Es hat über 4 Monate gebraucht, bis der Kabelanschluss in meinem Keller freigeschaltet worden ist.
    Dazwischen wurde aber schon locker flockig von meinem Konto abgebucht und ich hatte alle 14 Tage irgendeine Hotline anrufen dürfen...
    Über das was ich in den 4 Monaten bei KabelDeutschland und Telecolumbus durchgemacht habe, könnte ich wahrlich ein Buch schreiben. Es ist nämlich wirklich alles schief gegangen was schief gehen konnte. Angefangen davon, dass KabelDeutschland mich als Vertragspartner akzeptiert und nach 3 Monaten festgestellt hat, dass sie mich gar nicht versorgen können(!), weil sie nicht an den Hausanschlusskasten dürfen...


    Abgesehen davon, glaube ich auch nicht, dass Du aus der Nummer rauskommst.
    Deine 110 € müssten schließlich über den Rest der Hausgemeinschaft solidarisiert werden. Ich kenne Deine Nachbarn nicht, aber ich würde nicht zustimmen. Warum sollte ich denn freiwillig mehr zahlen, nur weil ein Nachbar aussteigen will? Denk die Geschichte einfach mal weiter und lass noch 3 Nachbarn aussteigen, dann werden die Kosten für die übrigen Partein bald unbezahlbar hoch (Kabel BW wird nämlich bestimmt nicht auf den vereinbarten Preis verzichten).


    Kurzum: Im Vergleich zu anderen (unsinnigen) Kosten, sind die 110 € pro Jahr fast geschenkt und hin und wieder ist Kabelfernsehen ja auch ganz nett ;-)


    Viele Grüße
    Andreas


    EDIT

    Zitat

    Da der DVB-T Empfang bislang noch nicht so gut ist, würde ich einen Störungsfilter (ich kann nicht sagen, ob das die korrekte Bezeichnung ist) bevorzugen. Meine Oma hatte diesen bis 1992 in Ihrer Wohnung und konnte damals neben einigen ör Programmen auch Sat 1 über die Antennenbuchse empfangen.


    Wenn Dein Anschluss im Keller abgeklemmt wird, dann kommt definitv gar kein Signal mehr in Deiner Wohnung an, auch kein öffentlichrechtlichs

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • überlicherweise ist es so, daß durch eure monatlichen zahlungen die komplette hausanlage über X jahre finanziert wird. sonst hätte die eigentümergemeinschaft einen hohen betrag aufeinmal zahlen müssen.
    ihr könnt euch da nicht abkapseln. ausser alle stimmen zu und zahlen künftig deinen beitrag mit (unwahrscheinlich).


    es gibt auch keinen "filter" der aus nem kabelanschluss nen normalen antennenanschluss macht. das signal für ard/zdf würde dennoch vom kabelanbieter kommen, der dafür geld will.


    wenn das problem mit der eigentümergemeinschaft nicht wäre, könntet ihr höchstens ne strippe vom dach zu eurer wohnung ziehen, und am dach ne dvb-t/sat-anlage antenne installieren. das wird jedoch nicht möglich sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Buchungszeichen
    Der Service von Kabel BW ist wohl nur gut, wenn es um den Abschluss eines Neuvertrags geht. Ich hatte mich auch dort über die Kündigungsmodalitäten erkundigt aber nur die lapidare Antwort erhalten, dass ich mich an die Hausverwaltung wenden soll.


    Rufst Du auch im Werk des Herstellers an, wenn Du Dir beim Händler Deines Vertrauens ein Auto gekauft hast und sich die Lieferzeit verzögert? ;)


    Auch wenn der Service in D bei manchen Unternehmen zu wünschen übrig lässt: Der Kabelanbieter hätte Dir nun mal keine andere Antwort geben können.


    1.) Wird der Vertragspartner der Kabelgesellschaft die Hausverwaltung sein die die Eigentümergemeinschaft vertritt, Du als Einzelperson bist dort also gar nicht als Kunde bekannt. Entsprechend dürfen sie Dir teilweise nicht mal detaillierte Informationen geben geschweige denn was am Vertrag machen.


    2.) Woher soll der Anbieter wissen wie die Abnahme der Leistung bei euch von der Eigentümergemeinschaft geregelt ist? Die haben weder die notwendigen Informationen noch ist das irgendwie ihr Bier um da anständige Informationen rauszutun.


    In diesem Fall ist der Verweis an die Hausverwaltung also die einzige logische und mögliche Auskunft die dir der Anbieter geben kann.


    Deine einzige Chance:
    Mit der Hausverwaltung die Details des Vertrages durchgehen und bei der nächsten Versammlung versuchen aus der Nummer rauszukommen. Allerdings ist aus den bereits ausgeführten Gründen wohl eher unwahrscheinlich, dass die anderen Eigentümer bereitwillig euren Teil der Kosten übernehmen.

  • Ich möchte eigentlich keine Grundsatzdiskussion über Kabelfernsehen lostreten. Ich kann jedenfalls gänzlich darauf verzichten. Es gibt sehr sehr wenige gute Sendungen. Wenn ich einen Film sehen will, dann kann ich in unsere Stadtbücherei oder ins Kino gehen oder z.B. lovefilm.de nutzen. Beim Radio habe ich noch ein Einsehen. Es gibt den Deutschlandfunk und der ist wirklich gut. Wenn ich Musik hören will, ist meine MP3 Sammlung bzw. meine CD Sammlung die richtige Anlaufstelle.


    Zum Thema Störungsfilter. Es kann auch sein, dass es sich um eine Weiche gehandelt hat. D.h. evtl. wurde bei meiner Oma das Antennenkabel zur Dachantenne nicht gekappt nachdem der Kabelanschluss verlegt wurde. Meine Oma konnte jedenfalls 6 Programme empfangen (ARD, ZDF, SDR, SAT 1, ein Fernsehprogramm aus der Schweiz sowie ein ör Programm).


    Zum Thema Miteigentümer. Wir hatten bereits als das Haus noch im Rohbau war dafür plädiert, eine SAT-Anlage zu installieren (damals war DVB-T gerade in den Startlöchern). Unser Vorschlag wurde mit dem Hinweis abgetan, dass dem Kabelfernsehen die Zukunft gehöre... Einen (schriftlichen) Vertrag habe ich mit der Hausverwaltung nicht abgeschlossen. Mir waren bis dato die von euch geschilderten Vertragsinhalte überhaupt nicht bekannt. Insofern ist ein evtl. vorliegender mündlicher Vertrag nichtig. Ich halte es außerdem rechtlich für höchst problematisch, einen mündlichen Vertrag zu unterstellen, der praktisch bis auf Lebenszeit mit Kabel BW geschlossen worden sein soll. Kabel BW hat mir außerdem eine Kundennummer mitgeteilt.


    Wie sieht es denn aus, wenn ich auch über das Kabel ins Internet und auch über Kabel telefonieren wollte? Bleibt der Preis dann bei den 110.-Euro??? Es wurden jedenfalls neue Buchsen bei uns installiert! Ich möchte aber eigentlich gerne selbst bestimmen ob ich via UMTS, WLAN, DSL, Modem, SAT etc. ins Internet gehe. Imho ist die Vorgehensweise von Kabel BW sittenwidrig.

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