Bonität: Bedeutung RPP-Eintrag

  • was ich noch dazu sagen muss:
    ich habe den Verkäufer gesagt das ich noch ne offene Rechnung habe... Da meinte er das ich die bezahlen soll und dann würde er wo anrufen. Ich sollte dann eine Woche warten und wieder kommen!
    Als der Brief gekommen ist habe ich ihm davon erzhält nur nicht vom FPP eintrag. Er hat da auch mit so ner Frau gesprochen! Keine Ahnung was da jetzt sache ist... Das möchte ich ja von euch wissen, weil ich denke das ihr vielleicht antwort wisst.

  • Re: WICHTIG: RPP eintrag???


    Zitat

    Original geschrieben von Marius166
    so... 2 tage später kommt ein brief von t-mobile das ich einen Bürgeleintrag habe


    Bist Du Dir sicher, daß konkret für Deinen Fall geschrieben wurde, daß Du einen Eintrag hast oder war es eine pauschale Absage mit dem Hinweis, wo TM Abfragen startet (u.a. Bürgel)?


    Worauf ich hinaus wil: evtl bist Du TM einfach zu jung für nen zweiten Vertrag neben Mobilcom, und dann gleich mit nem Apple.

  • jaa.... in dem brief stand drin das die informationen über mich bei bürgel haben und mir deswegen kein vertrag geben können!


    außerdem ist der vertrag für junge leute... dieser studenten tarif. also daran kanns auch nicht liegen

  • Also jetzt mal Klartext: Du bezahlst Deine Rechnungen nicht immer / unregelmäßig / nicht pünktlich oder was auch immer. Und wunderst Dich dann darüber das es keinen neuen Handyvertrag gibt? Um Dich vor Situationen wie diesen zu schützen dafür gibt es Einrichtungen wie die Schufa und den FPP. So einfach ist das.
    Man könnte jetzt auch böswillig formulieren um die Unternehmen vor Kundschaft wie Dir zu schützen aber das mache ICH nicht. Das machen die Unternehmen ja schon selbst in dem sie Deinen Antrag ablehnen.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Nun gut ... steht im Bürgel ein Eintrag über eine nicht bezahlte Rechnung, die aber längst bezahlt ist, erfüllt die Verbreitung dieser falschen Tatsache den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede i.S. von §186 StGB.


    Und bevor nun Unkenrufe kommen:
    Strafbarkeitsvorausstzung für §186 StGB ist nicht die Kenntnis des Verbreitenden von der Unwahrheit. Es reicht aus, wenn der Verbreitende nicht in der Lage ist, die behauptete Tatsache zu beweisen. Und wenn gezahlt ist, kann Bürgel die Nichtzahlung wohl schlecht beweisen.


    Erfolgt die falsche Behauptung wider besseres Wissen (also in Kenntnis der Unwahrheit) ergibt sich die Strafbarkeit aus §187 StGB (Kreditgefährdung). Solche Fälle schließe ich aber eher aus.


    Persönlich würde ich die Stellung eines Strafantrags in Betracht ziehen - auch wenn letzlich nichts dabei rauskommen wird. Ginge diesen Weg jeder Geschädigte, würde wegen der Vielzahl der Strafanträge sicherlich auf politischen Weg eine Lösung für die in absoluten Zahlen viel zu häufige geschäftsmäßige Verbreitung von kreditgefährdenden Unwahrheiten gefunden.


    Schufa, Bürgel & Co. müssten nämlich Maßnahmen ergreifen, um die Vielzahl der Falschauskünfte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das tun sie aber nicht ...


    Und das ist auch der Grund für den schlechten Ruf der Branche. Werden Falschauskünte erteilt, die durch geeignete Maßnahmen (etwa regelmäßige Nachfragen beim Veranlasser des Eintrags) zu verhindern gewesen wären, müsste der Linzenzentzug auf dem Fuße folgen. Das würde die Branche um die schwarzen Schafe bereinigen.


    Frankie

  • Ich meine, das ist keine "Offene-Posten-Übersicht".
    Ob nun bezahlt oder nicht spielt keine Rolle - eine Rg wurde nicht fristgemäß beglichen, damit sind die notwendigen Infos (zur Ablehnung) vorhanden.

  • Zitat

    Original geschrieben von slang
    @azzkir
    Bisher sprach er davon, dass es nur eine Rechnung war die er 2 mal verschoben hat, ob es vielleicht mehrere waren wissen wir nicht.


    @TE
    Also mir ist es neu, dass T- Mobile dir das in einem Brief schreibt, dass Du einen Eintrag bei Bürgel hast, kannst Du den Brief vielleicht einscannen?


    das ist falsch...


    ich habe 2 rechnungen 2 mal verschoben und 1 rechnung versäumt zu zahlen bis zur kartensperrung! war nämlich zu dem zeitpunkt im urlaub und mein konto war nich genügend gedenkt...



    Kann ich mir so eine bürgel information auch online holen???


    PS: ich scanne doch den brief nicht ein! meinste ich zieh mir den scheiß aus der nase!?

  • Das Verschieben von Rechnungen und das Versäumnis die Rechnung zu bezahlen kann natürlich zu einem schlechteren Score führen, und das natürlich auch über die Begleichung der Rechnung hinaus!


    Die Daten von Bürgel kannst du per Mail anfordern, die werden in der Regel aber nur per Post zugestellt.


    Interessant hierzu:
    https://www.datenschutz-ist-bu…/deine-daten-gehoeren-dir


    Da gibts auch einen "Musterbrief" bzw. ne "Mustermail".
    Die Aktion selbst ist eher aus Adresshändler bezogen; mit einer solchen Anfrage dürfte man aber auch bei Bürgel & Co. weiterkommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!