ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von RyoBerlin
Man müsste einfahc nur die Mehrheit dazu bringen das sie wählt
Man könnte ja auch sagen, die partei mit dem größten zuwachs soll die regierung stellen da das Volk sich stark in diese richtung entschied....
Möglichkeiten gibts halt viele.
Naja die aktuelle und kommende regierung ist eigentlich eh rechtswidrig und das Problem wird erst bei der übernächsten wahl behoben werden.
Die werden quasi mit Ausnahmegenehmigung gewählt
Rechtswidrig ist die aktuelle Regierung nicht im Amt. Das BVG hat ja eine Frist zur Änderung des Wahlrechts gesezt, alle Wahlen die vorher stattfinden haben eine Art Ausnahmegenehmigung. Wenn man für was eine Ausnahmegenehmigung hat, ist das nicht rechtswidrig. Das ist im privaten Leben genauso. Wenn du z.B. eine Ausnahmegenehmigung für einen Führerschein zum Autofahren mit 16 Jahren´bekommst, dann fährst du rechtmäßig Auto, obwohl es normal erst ab 18 geht.