unfall mit alkohol am steuer - folgen?

  • Re: Re: unfall mit alkohol am steuer - folgen?


    Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    War da nicht gerade was in den Nachrichten, dass man ohne richterlichen Beschluss keinen Bluttest anordnen darf?


    Wäre ja noch schöner. Dann lässt sich der Richter schön viel Zeit und schwupps ist der Wert wieder im Normbereich. Wenn jemand sternhagelvoll ist dann brauch man sicherlich nicht noch ein Richter, der das anordnet.


    Vernünftig so. Die Strafen für Alk-Fahrten sind noch viel zu gering. Führerschein für 6 Monate Entzug beim Erstvergehen, beim Zweitvergehen 12 Monate! Oder Alternativ 50% vom Monatsnettoeinkommen mal die oben genannten Monate!

    kann gelöscht werden

  • Re: Re: unfall mit alkohol am steuer - folgen?


    Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    War da nicht gerade was in den Nachrichten, dass man ohne richterlichen Beschluss keinen Bluttest anordnen darf?


    http://www.nw-news.de/owl/3080…uf_Richter-Beschluss.html


    Aber "Gefahr im Verzug" ist ein gern gedehnter Begriff ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • moin moin,...


    Zitat

    Original geschrieben von Lipfit2000
    Da würde mich aber mal eine Quelle interessieren, dass für Fahranfänger 0,2 ‰ gilt.


    In Deutschland gilt doch die 0,3 ‰ Grenze, denn wenn man einen Unfall mit 0,3-0,49 baut oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, ist man dran. Das ist dann eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr.


    Eine Grenze von 0,0 würde ich auch gut finden, dann weiß man, dass man nichts trinken darf, wenn man noch fahren will.
    (...)



    Die 0,0 Promillegrenze ergibt sich für "junge Menschen und Fahranfänger" (bis zum vollendeten 21 Lebensjahr und/oder innerhalb der Probezeit) aus dem Straßenverkehrsgesetz. § 24c StVG


    Gruesse K.


  • Nö, aus dem §24c ergibt sich keine 0,0‰ Promillegrenze, wie ich mit googeln feststellen konnte.


    Der Paragraph ist, wie viele andere Gesetze schwammig formuliert und Auslegungssache.


    Zitat

    § 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht. (
    3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


    Gegen dieses "unter der Wirkung" hat schon jemand erfolgreich dagegen geklagt.


    Klick

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • moin moin,...


    :) haste Recht,


    dann beziehe ich das mal schnell auf die erste Handlungsalternative,... wonach der Konsum alkoholischer Getränke während der Fahrt per se verboten ist. Daraus habe ich mir dann (fälschlicher Weise) die 0,0 zusammen gereimt.


    Ob diese erste Alternative im Hinblick auf die zweite jedoch bestand haben wird?


    Weshalb darf ich "vor" der Fahrt mir quasi bis 0,2 o/oo einschenken und diese Konzentration, "nicht unter der Wirkung von..." stehend vorausgesetzt, während der Fahrt intus haben, aber während der Fahrt wiederum nicht einen einzigen Schluck Alkoholika nehmen?


    Gruesse K.

  • Cheers!


    Ich hänge mich hier mal ran. Mir ist vor ein paar Wochen abends jemand hinten ins geparkte Auto gefahren und hat Unfallflucht begangen. Dreisterweise hat die Person aber ihr Auto genau so stehen gelassen, wie sie in meins reingefahren ist. Der Sachverhalt war also recht klar.


    Die Polizei meinte bei Aufnahme relativ schnell "Unfallflucht unter Alkoholeinfluss, bla bla...", obwohl ich bewusst dazu erstmal nichts gesagt hatte und abwarten wollte, was von denen kommt.


    Heute war ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung da und hat sich mein Auto angesehen. Obwohl ich klar sagte, dass ich die Stoßstange wechseln lassen wolle (damit ich das Auto später einmal noch zu einem annehmbaren Kurs verkaufen kann, das habe ich zwar nicht laut gesagt, kann sich aber jeder denken), sagte er nach Aufnahme der Umstände, dass es wohl nicht darauf hinauslaufen werde, dass man mir die komplette Stoßstange ersetzen würde, weil sie bereits an den äusseren Enden Macken (sind alle vom Vorbesitzer, nicht von mir) habe und man diese nicht mitfinanzieren wolle. Er sagte aber auch ganz klar (mehrere Male), dass das Fahrzeug bis auf diese paar Kleinigkeiten für sein Alter in einem TOP Zustand sei. Auch von den KM her.


    Frage 1: Wenn man mich jetzt seitens der Versicherung mit ein paar Euros "abspeisen" möchte, wie kann ich mich dagegen wehren, evtl. auch, ohne einen Anwalt einzuschalten?


    Frage 2: Ist es möglich, den Unfallverursacher persönlich zu belangen, oder ist es mit dem Geld von der Versicherung getan?



    d0t

    Wenn wir Bratkatze grill'n, fängt die Stimmung an. Frisch gegrillt, knusprig kross, da will jeder gleich ran! ...
    Bratkatze schmeckt, ob Groß oder Klein; und weil sie immer gelingt, stimmen alle mit ein:
    Unsr'e Katze muss Bratkatze von Meica sein!


    Meica macht das Kätzchen!

  • zu 1: Würdest du jemanden einen Schaden bezahlen, der schon vorher da war?
    zu 2: Willst du den "Gegner" verklagen? Er wird es über seine Versicherung regeln.

  • Ich würde an deiner Stelle ein neutrales Gutachten fordern, darauf hast du ein Anrecht und dies würde ich an deiner Stelle in Anspruch nehmen.


    TÜV, Dekra, o.ä. können dir weiterhelfen.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Ist doch ganz einfach, egal wie die Stossstange ausgesehen hat, du hast (meines Wissens nach) ein Recht den Schaden komplett ersetzen zu lassen, und wenn man dazu die Stossstange auswechseln muss, ist dem wohl so.

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • d0t:


    Wieso lässt du einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung ran? Das ist der Feind! ;)


    Warum willst du keinen RA einschalten?


    Die Kosten, die du hierfür verauslagen musst sind bei einem Verkehrsunfall in aller Regel ebenfalls ersatzfähiger Schadensposten. Zudem hast du mit dem Haftplichtversicherer einen solventen Schuldner (sofern es nicht die INEAS ist ;) )


    Zur Sache:


    Die Geschichte mit der Vorteilsanrechnung / Abzug neu für alt ist eine beliebte Sparmaßnahme der Versicherer. Allein aus diesem Grund würde ich schon mit einem RA arbeiten. Einerseits heucheln die Konzerne ein Entgegenkommen und neues Serviceniveau in Sachen Regulierung, auf der anderen Seite wird der nicht anwaltlich vertretene Geschädigte an allen Ecken und Enden beschissen.


    Konkret kommt es darauf an, ob dein PKW durch die Montage einer neuen Stoßstange eine höheren Wert erlangt als er vor dem Unfall hatte. Dazu nimmt der (unabhängige) Kfz-Sachverständige in der Regel in seiner gutachterlichen Beurteilung Stellung.


    Wie hoch ist denn die Schadenssumme? Wenn über dem Bagatellbereich, dann soll die gegnerische Versicherung auch gleich noch 300-500€ für ein Sachverständigengutachten zahlen. Anders lernt man dort nicht...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!