Hardware erkennen über SIM?

  • Hallo zusammen,


    ist es möglich dass man über eine SIM Abfrage erkennen kann welche Hardware (welches Phone) gerade benutzt wird?


    Oder anders gefragt, kann eine Firma erkennen ob mit einer SIM-Karte ein Nokia Phona, ein Blackbarry oder ein Iphone genutzt wird?


    Falls das möglich ist, könntet Ihr bitte kurz erklären wie und ob es eine Möglichkeit gibt das auszuschalten?


    Hintergrund: Eine Firma will vorschreiben nur EIN bestimmtes Phone im Firmennetz zu betreiben und das entsprechend kontrollieren. Kann sie das?


    Vielen Dank für Eure Info
    Gruss
    Martin

  • Ja, funktioniert u.A. über die IMEI, ausschalten kann man das nicht...

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Spezifiziere bitte "eine Firma"!
    Ist das Dein Arbeitgeber?
    Ist Dein Arbeitgeber ein Netzbetreiber?
    Was ist mit "kontrollieren" gemeint? Sichtkontrolle? Stichproben?

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Mit eine Firma meine ich einen Arbeitgeber der KEIN Netzbetreiber ist und mit kontrollieren meine ich keine Sichtkontrolle oder persönliche Stichprobe.


    Das Phone ist eines das vom Arbeitgeber rausgegeben wurde. Dieser kennt wahrscheinlich somit die IMEI

  • können und dürfen ist zweierlei, was sagt der betriebsrat dazu ?
    selbst ein netzbetreiber oder dessen vertriebspartner wäre arbeitsrechtlich kein "tendenzbetrieb", wie es zum beispiel ein kirchlicher arbeitgeber ist. also t-mobile könnte beispielsweise seinen mitarbeitern nicht (wirksam) verbieten, vodafone-kunde zu werden oder dies gar mit sanktionen belegen. da würde sich beim arbeitsgericht schon der pförtner drüber totlachen. allerdings ist ein diensthandy samt sim eigentum des arbeitgebers und da kann er dann durchaus die bestimmung zu dessen gebrauch verfügen, daß dieses system nicht getrennt werden soll. wenn du hingegen z.b. den wunsch hast, ohne zwei handies mitschleppen zu müssen auch privat telefonieren zu können und darum bittest, die dienst-sim in ein dualsimhandy einlegen zu dürfen, wüßte ich nicht, weswegen dir dies versagt werden sollte - schließlich gibt es keinen grund, der eine güterabwägung mit einem anderen grund prinzipiell ausschlösse. mit einer ausnahme allerdings: wenn niemandem ausnahmen genehmigt werden, kann man sie auch dir verweigern. aber wie gesagt: frag´ den betriebsrat.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Danke für die Antwort. Aber in die Richtung wollte ich gar nicht.


    Der Arbeitgeber möchte die Nutzung eines bestimmten END-GERÄTES untersagen.
    Und zu diesem Zwecke will er überprüfen welcher Mitarbeiter noch mit seiner Firmen SIM das böse Telefon benutzt.


    Meine Frage war wie es technisch machbar ist dieses zu überprüfen. Rechtliche Dinge interessieren mich in dem Fall nicht, zumal die Firma eh in der Schweiz ist und dort andere Gesetze gelten.


    Mich interessiert hier nur wie es technisch umgesetzt werden kann dass der Arbeigeber erkennt welches Mobiltelefon vom MA verwendet wird.


    Meine Vermutung ist dass er die IMEI Nummern der Geräte kennt und über diese Rückschlüsse auf das Endgerät zieht.


    Can do?


    Danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von marhah
    Mich interessiert hier nur wie es technisch umgesetzt werden kann dass der Arbeigeber erkennt welches Mobiltelefon vom MA verwendet wird.


    Meine Vermutung ist dass er die IMEI Nummern der Geräte kennt und über diese Rückschlüsse auf das Endgerät zieht.


    also ich würde das jetzt persönlich so lösen dass ich einfach eine versteckte Software auf meinen Handys installiere die auf eine bestimmte unscheinbare SMS eine bestimmte Antwort senden. Wenn diese nicht zurück kommt dann würde ich mal den Mitarbeiter nach meinem Handy fragen und schauen ob entweder die Software rausgefummelt wurde oder das Handy anders aussieht...



    Zitat


    können und dürfen ist zweierlei, was sagt der betriebsrat dazu ?


    denke nicht dass es dagegen Einwände gäbe, der Mitarbeiter bekommt in diesem Fall ja für die Arbeitszeit ein Handy mit SIM-Karte und muß das eben so benutzen. Könnte auch sein dass technische Gründe dafür sprechen, z.B. Funkenentstört etc. , keine integrierte Kamera, Syncronisation mit Firmensoftware, Spezialfunktionen von der telefonanlage über Software... Es wurde darauf hingewiesen dass das technisch überwacht wird also auch nichts heimliches.
    Ein Mechaniker muß ja auch für die Arbeit das gestellte Werkzeug nutzen und nicht einfach irgendwelches anderes ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Deifie
    Ja, funktioniert u.A. über die IMEI, ausschalten kann man das nicht...


    Aber das gilt doch nur für die NB, oder ? Wenn Firma "Meier Sanitär" sagt der Mitarbeiter habe nur Handy X zu nutzen, wie kann so eine "08/15-Firma" das kontrollieren ohne das Handy zu sehen ? Welchen Befehl müsste man dann auf das Handy schicken das die IMEI zurückübertragen werden würde ?

  • Der Arbeitgeber kann, wenn er keinen Zugriff auf das genutzte Mobilfunknetz oder Applikationen hat, die über das Netz laufen und die Rückschlüsse auf das verwendete Gerät zulassen, nicht so ohne Weiteres herausfinden, welches Endgerät genutzt wird.
    Ein Netzbetreiber sieht es, weil er IMSI und IMEI sieht. Aber jeder normale Arbeitgeber, der mit dem Mobilfunknetz nichts zu tun hat, sieht das nicht. Wie auch?
    Wie gesagt, es sei denn, es sollen bestimmte Applikationen genutzt werden, die entweder nur das erlaubte Endgerät beherrscht oder über die das Endgerät Informationen irgendeiner Art über es selbst mitschickt bzw. Rückschlüsse auf dieses zulässt.


    Wenn es mein Arbeitgeber wäre, der mir das Endgerät stellt, würde ich das aber einfach mal hinnehmen, schon alleine aus arbeitsrechtlichen und ggf. versicherungsrechtlichen Gründen. Wenn er solchen Wert darauf legt, wird es irgendeinen Grund haben. Ob der nun für den Endnutzer plausibel ist oder nicht, ist nicht unbedingt entscheidend.


    Etwas dagegen tun kann man im entsprechenden Fall nicht so einfach, es sei denn, man verfälscht z.B. die IMEI.
    Aber das gehört dann nicht in dieses Forum. ;)

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Wenn es mein Arbeitgeber wäre, der mir das Endgerät stellt, würde ich das aber einfach mal hinnehmen, schon alleine aus arbeitsrechtlichen und ggf. versicherungsrechtlichen Gründen. Wenn er solchen Wert darauf legt, wird es irgendeinen Grund haben.


    Eben, wer die Musik bezahlt, bestimmt auch, was gespielt wird.


    Und da es auch für Privatkunden kein wirklich großes Problem darstellt, einen technischen Einzelverbindungsnachweis zu erhalten, ist es für einen Firmenkunden sicher erst Recht kein Problem.


    Was da rechtlich haltbar ist, müssen andere entscheiden, aber wenn der Arbeitgeber vorher deutlich sagt, was er will, darf man sich nachher über eine Abmahnung nicht wundern.

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