ZitatOriginal geschrieben von kues
:confused: Also die HUK wirbt explizit mit Fall A. In der Regel haben sie Versicherer auch ein Interesse daran, den Kunden/Patienten nach Deutschland zurückzubringen, da dann wieder die 'normale' Krankenversicherung für alle Kosten aufkommen darf.
Das hatte ich auch so in Erinnerung, aber habe mir mal die Versicherungsbedingungen der HUK24 angesehen und offensichtlich wurde etwas daran geändert:
Zitat§ 3 Abschluss und Dauer des Versicherungsvertrages
2. Außerdem übernehmen wir
a) den medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport an den ständigen Wohnsitz des Versicherten in Deutschland oder in das diesem Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus.
(Quelle:http://www.huk24.de/-snm-01775…12-enm-pdf/kv/KM00760.pdf
Ich besaß auch vor kurzem noch eine Auslandsreisenkrankenversicherung bei der Hansemerkur, die Testsieger bei Stiftung Warentest war und war mir damals beim Abschluss sicher, dass sie auch nach Fall A verfahren haben. Das Nachgucken heute ergab Fall B.