Vodafone will 758,49€

  • Zitat

    Original geschrieben von michael82
    Wärend der Kündigungsfrist gibt es aber noch Geld, hier aber soll ich für NICHTS zahlen. Ich habe einen Vertrag für mobiles Internet, den Vodafone nicht mehr erfüllen will, weil ich vorher die paar Euro nicht gezahlt habe aber deshalb kann man doch keine Gebühr für die Zukunft verlangen, in der ich keinen Byte herunterladen kann. Wie wird das gerechtfertigt?


    Da hat Vodafone dann ja nen prächtiges Geschäft gemacht, 4 Monate/ca. 10 GB, fast 800,-€ verdient, nicht schlecht...


    Ich will da nicht weiter ins Detail diskutieren. Aber mal abgesehen von der "subventionierten" Hardware handelt es sich bei der Forderung von VF im juristischen Sinn wohl um Schadenersatz. Wenn Du nachweisen kannst, dass VF kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, kommst Du wahrscheinlich günstiger weg. Aber viel Spaß dabei ... :p

  • Ich verstehe ja etwas ganz anderes nicht!


    Handy-Verträge werden ja nur mit Einzugsermächtigung abgeschlossen.


    D.h. eigentlich müßte Vodafone zumindest noch von Deinem Deutschen Konto die GG i.H.v. 1,- € abbuchen können.


    Oder hast Du auch Dein Deutsches Konto gekündigt?


    ... und wenn Vodafone Dich bis dato nicht erreichen konnte wg. der monatlichen 1,- € (und entspr. Mahnungen) - wieso kommt denn jetzt die Rechnung über 758,49 € an?


    Irgendetwas stimmt da doch nicht!

  • Okay, die ganze Geschichte:
    Bin im April nach 10 Jahren Abstinenz zurück in die Heimat nach (Hamburg) gezogen. Habe, weil ich mich erstmal nicht festlegen wollte, übergangsweise in einer WG (ohne Internet) gewohnt, weshalb ich direkt mit dem Wunsch nach mobilen Internet in einen Vodafone-Shop gegangen bin. Der Verkäufer:"Wunderbar, wir ham da grad ne Aktion, wo ich die ersten 6 Monate nur 1,-€ zahlen muss und nen kleines Laptop bekomme ich auch noch dazu" Wollte ich eigendlich nicht, da ich bereits nen Stick (und ein ordentliches Laptop habe) hatte aber quasi "keine Wahl", da der Vertrag ohne diese beiden Sachen das gleiche gekostet hätte, war halt eine Werbe-Aktion...heisst, die 758,49€ müsste ich auch ohne das Laptop oder die 6 Monate FAST frei surfen zahlen.
    Eine Kontoverbindung musste ich (leider) nicht hinterlegen.
    Dann, Freundin wird schwanger, ich sehe den Ruin und wir gehen übergangsweise zurück in die Schweiz, aus 6 Wochen werden 6 Monate und zum denken keine Zeit...


    Die Sache kam jetzt raus, nachdem ich letzte Woche in Deutschland war, wofür ich dann mal wieder den Laptop rausgekramt habe, um falls nötig, surfen zu können...was nicht funktionierte. Nachdem ich dann eine Servicenummer gefunden hatte, die auch aus dem Ausland funktionierte, hiess es: Juni/Juli nicht gezahlt, auf Mahnungen nicht reagiert, Forderung im August an Finsterer&König verkauft.


    Ja ich gebe zu, absolut dämlich von mir.


    Meine Frage war jetzt eigendlich, ob die mir wirklich den vollen Betrag berechnen dürfen, schliesslich habe ich keine Möglichkeit, die Dienstleistung zu nutzen, welche mir berechnet wird.

  • Ich würde es eventuell mit einem Vergleichsangebot probieren, wäre die billigste Variante da raus zu kommen.


    Nochmal mit Vodafone Reden scheint nutzlos - die haben ja ihr Geld.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Hallo,


    Zitat

    P.S.Von Vodafone-Seite hiess es, man könne nichts rückgänig machen, der Fall sei erledigt.


    Ja, so ist es. Der Fall wird nach 2 Mahnungen ans Inkasso-Unternehmen abgegeben und ist damit für Vodafone erledigt, weil die dann keinen Einfluss mehr haben.


    Das du die Mahnungen nicht bekommen hast, ist dein Problem, du bist verpflichtet, eine Rechnungsänderung zeitnah mitzuteilen, gleiches gilt für die Bankverbindung, falls die sich ändert.


    Von meiner Seite daher kein Mitleid, Vodafone handel vollkommen korrekt und jedes andere Unternehmen würde es genauso machen.


    Ob das um 1,-€ pro Monat geht oder um 1000,-€ ist vollkommen egal, mit der unterschrift unter den Vertrag ist nicht nur der Provider verpflichtet, sich an Regeln zu halten, sondern auch der Kunden und das steht in den AGB´s.


    Zitat

    Handy-Verträge werden ja nur mit Einzugsermächtigung abgeschlossen.


    Nein, das stimmt nicht, es gibt etliche Leute, die ihre Rechnungen selber überweisen, auch wenn das Zusatzgebühren kostet.


    Zitat

    ... und wenn Vodafone Dich bis dato nicht erreichen konnte wg. der monatlichen 1,- € (und entspr. Mahnungen) - wieso kommt denn jetzt die Rechnung über 758,49 € an?


    Das Inkassounternehmen macht die Arbeit nicht umsonst und wenn die erst mal Nachforschungen machen müssen, wo sich der "Kunde" aufhält, das noch ins Ausland geht, wird es richtig teuer.

  • Zitat

    Original geschrieben von michael82
    Ist es denn nicht ungerecht? Vodafone kassiert Gebühr für eine Leistung, die es garnicht erbringt..? Aufgrund von Klauseln und Kleingedrucktem?
    Was, wenn dein Arbeitgeber morgen meint: "sorry, sie sind jetzt gekündigt, arbeiten müssen Sie aber trotzdem noch!!"


    dann gehe einfach mal nicht mehr zur Arbeit , ohne Kündigung, das kann auch teuer werden, denn da kann dein Chef dir dann eine schöne Rechnung schicken über Schadensersatz und dadurch können recht hohe Schäden entstehen, z.B. wenn der Auftrag weg ist weil er auf deinem Schreibtisch rumliegt und nicht bearbeitet wird...

  • Was Vodafone hier verlangt nennt sich Schadensersatz statt der Leistung. Die Leistung wären hier die 18x Grundgebühr (24-6 Monate). Normalerweise muss so ein Schadensersatz konkret berechnet werden, also Vodafone müsste sagen: GG wäre so und soviel gewesen, der Kunde hätte so und so viel gesurft, das hätte uns so und so viel gekostet, für das Notebook haben wir soundsoviel bezahlt.


    In den AGB machen sich die Provider aber normalerweise davon frei und pauschalieren den Schadensersatz auf Grundgebühr - 5 % Abzinsung, weil sie das Geld ja früher bekommen und dadurch Zinsen einnehmen. Hat Vodafone eine solche Klausel?


    Diese Klausel darf man nicht verwechseln mit der Pauschalierung in Fällen von Schadensersatz für Rücklastschriften. Vgl hier http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=410625


    DENN: In diesen Fällen ist es sonnenklar, dass Mobilcom einen Schaden hat und diesen irgendwie pauschal abrechnen darf.


    Das besondere im vorliegenden Fall: Der Kunde soll zwar die volle GG zahlen, aber er bekommt - abgesehen vom subventionierten Handy/Notebook - KEINE Gegenleistung mehr.


    Diese Situation jedoch stellt in gewissen Konstellationen eine unangemessene Benachteiligung dar, die AGB-Klausel damit unwirksam. So sieht das jedenfalls das AG Bremen (http://dejure.org/dienste/vern…Aktenzeichen=8%20C%204/08) für den Fall, das Premiere die Sehberechtigung entzieht und die volle GG verlangt. Der Volltext ist leider nicht im Netz frei verfügbar. Auf Nachfrage kann ich ihn aber per PN gerne zusenden. Ich bin persönlich bin sehr gespannt, ob sich diese Rechtsprechung entwickelt. Derartige Klagen von Premiere waren Mitte 2008 sehr viele anhängig, aber das scheint die einzig publizierte Entscheidung zu sein ...

    Jurist (Univ.)

  • Sehe das ähnlich wie Mr. Lawfucker.


    Vodafone hat wahrscheinlich den Vertrag nach 5.2 der AGB fristlos gekündigt, da "der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles des Rechnungsbetrages in Verzug [ist]".


    Und da liegt der Hase im Pfeffer: Der TE war mit 100% des Rechnugsbetrages im Verzug, auch wenn es nur "ein" Euro war/ist.


    Und da es sich hier um Massengeschäft handelt, liefen dann alle Prozesse schön automatisch ab...


    @soren_... Vodafone stellt dem Kunden frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.


    Es bleibt das Problem mit der Gegenleistung. Unschön!


    Da die Forderung sicherlich schon "verkauft" wurde, wird sich da auch kein Weg mehr über die Hotline finden lassen... also entweder die 750€ als Lehrgeld verbuchen (so schlecht verdient man in der Schweiz ja nicht) und sich in Zukunft an Verträge halten oder einen guten Anwalt suchen und auf "Gegenleistung" klagen.


    /EDIT: Von der "Gegenleistung" mal abgesehen, teile ich Chrisbergs Meinung: "verpeilt" ist eine ziemlich schwache Ausrede... und selbst von "ungerecht" zu sprechen, wenn man sich in's Ausland absetzt und den eigenen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommt... Naja...

  • habe mir die Entscheidung des AG Bremen nochmal genau angeschaut und so Leid es mir tut - das AG Bremen hat da einfach nicht Recht;)


    Man kann an der Pauschalierung in der Höhe kritteln. Vodafone macht aber keine Pauschalierung in den AGB.


    Dann allerdings müssen sie ihren Schadensersatz konkret berechnen und müssen dabei auch ersparte Aufwendungen zu Gunsten des Kunden berücksichtigen und nicht einfach nur blind die Grundgebühr berechnen. Das jedenfalls dann, wenn es sich um Flatrates handelt.

    Jurist (Univ.)

  • Sieht ja auch nicht so aus, als waere "einfach nur" die Grundgebuehr angesetzt worden. Das waeren hoechstens 6 x 1 + 18 x 39,95 = 725,10 EUR.

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