Fundsache ersteigert - kann ich es an den ursprünglichen Eigentümer verkaufen?

  • Zitat

    Original geschrieben von hakost
    Es war aus einer öffentlichen Versteigerung, also es lief somit alles rechtmäßig ab.


    Ich habe ihn mal angeschrieben. Sollte sich da was tun, schreibe ich mal hier rein, wie es abgelaufen ist. Ich finde es schon komisch, was einige Leute verlieren.


    jepp, klingt spannend - halt uns unbedingt auf dem laufenden :top:


    passieren kann dir IMO nix und ein gleichwertiges (neues) gerät steht dir mindestens zu, falls er es zurück haben möchte ;)

    heute war gestern noch morgen

  • Zitat

    Original geschrieben von hakost
    Es war aus einer öffentlichen Versteigerung, also es lief somit alles rechtmäßig ab.


    Ich habe ihn mal angeschrieben. Sollte sich da was tun, schreibe ich mal hier rein, wie es abgelaufen ist. Ich finde es schon komisch, was einige Leute verlieren.


    Was ist denn das für ein Gerät was du ersteigert hast? :D

     iPhone 5 16GB Frei von Werk  + Telekom.de 
     iPad 3 4G 32GB + Telekom.de 

  • Ist so nicht auchmal ein Handy eines BuLi Trainer mit peinlichen Fotos in Umlauf gekommen?

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bekiro
    Was ist denn das für ein Gerät was du ersteigert hast? :D


    ein wirklich mehrfach mit Passwort abgesichertes Notebook. Ich habe nur das erste (Admin) Passwort deaktiviert, damit ich überhaupt im Notebook reinkommen kann, denn ein gesperrtes Notebook nützt mir ja wenig. Erst danach war mir klar, wem es gehört. Abwarten und Tee trinken.


    Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005


    Wenn er es überhaupt noch haben will (dürfte ja schon länger im Fundbüro liegen, da gibt es ja Fristen (1 Jahr?). So lange muß es dort liegen bleiben, da sich der Eigentümer noch melden könnte.


    Ja, so um den Dreh liegt es dort schon herum.

  • Öffentliche Versteigerungen sind das einzig legale Vehikel, an gefundenen oder auch gestohlenen Dingen rechtskräftig wieder Eigentum zu erlangen. Somit bis du es, dem das Notebook nun gehört.
    Warum kontaktierst du ihn nicht und bietest ihm an, so er noch Interesse daran hat, ihm seine Daten auf einen CD oder DVD zu brennen? Das musst du nicht, aber es wäre moralisch unbedenklich ;) Einen "Preis" dafür würde ich gar nicht erst verlangen.

  • Zitat


    Warum kontaktierst du ihn nicht und bietest ihm an, so er noch Interesse daran hat, ihm seine Daten auf einen CD oder DVD zu brennen?


    Ist auch ne Möglichkeit, an die ich so nicht gedacht habe, denn es ist doch einem lieber, wenn man alles kriegt statt nur die Hälfte. Ich weiß ja zudem auch nicht, wo er was hinterlegt oder gar versteckt hat (einiges ist ja auch passwortgesichert!). Ich habe nur kurz reingeschaut und nicht alles durchstöbert. Das sind ja seine Sachen und nicht meine, daher möchte ich es auch weitestgehend unberührt lassen, solange er es noch haben möchte. Ich habe ihn ja geschrieben: wenn er das Notebook nicht möchte, werde ich dann alles sicher löschen, so dass alle benutzerbezogenen Daten soweit wie möglich gelöscht sind.

  • In meinen Augen hat der Eigentümer zumindest einen Anspruch darauf, über diese Datenpanne informiert zu werden! Derartiges wäre im Interesse aller, denen künftig mal was vergleichbares passiert. Es darf doch nicht sein, dass im Wege öffentlicher Versteigerungen (möglicherweise) sensible Daten unters Volk gestreut werden.


    Verteigert eine öffentliche Stelle (auch Gerichtsvollzieher o.ä.) Geräte mit Datenträgern, ist sie verpflichtet, diese fachgerecht zu löschen oder löschen zu lassen. Dazu reicht ein einfacher Systembefehl nicht aus, die Daten müssen mehrfach überschrieben werden. Ist das zu aufwändig, muss auch in Zeiten leerer Kassen die Versteigerung zwingend unterbleiben.


    Persönlich würde ich dem Alteigentümer dringend raten, diese Panne nicht einfach hinzunehmen.


    Möglicherweise wäre diese Geschichte ja auch was für TT-Mitglieder, die öffentliche Blogs betreiben ... auch die Öffentlichkeit sollte für diese Problemstellung sensibilisiert werden. Es darf nicht immer nur alles auf den Missbrauch von Kreditkartendaten reduziert werden.


    Frankie

  • Also ich würde sehr genau darauf achten, dass das ganze in seinen Augen nicht nach Erpressung ausschaut. Darum wäre mMn die einzige akzeptable Lösung, dass Du ihm die Daten zum selbstkostenpreis zur Verfügung stellst.


    Sollte es für ihn eher so klingen:
    "habe ihren Laptop mit sensiblen Daten ersteiger. Für den Betrag xxxx,xx bekommen Sie ihn zurück" könnte es Probleme geben

  • Hallo,
    ersteigern tut man doch, um ein Schnäppchen zu machen. Da es lagal ersteigert wrude, warum dann nicht den ehemaligen Eigentüer fragen, was er bereit ist, dafür zu zaheln?

  • Zitat

    Original geschrieben von hakost
    ...... Ich habe ihn ja geschrieben: wenn er das Notebook nicht möchte, werde ich dann alles sicher löschen, so dass alle benutzerbezogenen Daten soweit wie möglich gelöscht sind.

    Ich hätte ihn eher gefragt, was ihm seine Daten wert sind, ehe die auf DVD gebrannt an den Meistbietenden verkauft werden. :D :cool:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!