Wobei die Verjährung ja nur den Bussgeldbescheid mit Fahrerermittlung betrifft. Ist der eingegangen gibt es keine bestimmte Frist bis zu der das Aufbauseminar angeordnet werden muss. Hatte bei mir damals auch ein paar Monate gedauert (habe leider auch 16 Punkte - davon leider einige durch einen zu Unrecht verlorenen Prozess) - aber noch 4 Monate und ich bin wieder clean. Trotz vieler km und stark-motorisierten Daimler-Firmenwagen, fahre ich seitdem extrem defensiv und komme so ohne einen einzigen Punkt aus (hoffentlich die letzten Monate auch noch).
Punkte in Flensburg - NIcht eingetragen ?
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Bei der Übermittlung ans KBA kann schon mal ein kleinerer Fehler in den pers. Daten vorkommen - etwa ein Zahlendreher im Geburtsdatum. Und schon hat die Punkte ein Namensvetter ... :p
Frankie
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Zitat
Original geschrieben von Kanefire
EIn Unfall? Der ihr 9 Punkte gebracht hat?Wie geht das denn bitteschön?
Kann mir das mal einer erklären?Heftig...
Das würde mich auch mal interessieren.
ZitatSuch dir was aus: http://www.kba.de/cln_007/nn_124736...straftaten.html
Da findet man aber nicht Konkretes.
Wenn man 8 Punkte erreicht hat, muss die Fahrerlaubnisbehörde deiner Freundin eine Verwarnung schicken, in der sie auf die Teilnahme an einem freiwilligen Punkteabbauseminar hingewiesen wird. Die Verwarnung hat mich z.B. ca. 15 € gekostet.
Ab 14 Punkten ist das Seminar Pflicht und es können keine Punkte abgebaut werden.
Zwischen 9 und 13 können 2 Punkte und bei bis zu 8 punkten können 4 Punkte abgebaut werden.Es kann schon ein paar Wochen bis Monate vergehen, bis sich die Behörde meldet.
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Bei mir hat das damals auch etliche Monate gedauert bis der Bescheid fürs Aufbauseminar kam.
Das ganze wurde bei mir von den netten Damen vom Landratsamt bearbeitet und die arbeiten behördentypisch ziiiieeeeeemlich schneeeeeeeeeell

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Zitat
Original geschrieben von JansWorld
Also die ganzen Punkte haben sich ca vor 1 Jahr angesammelt. Sind also defi. nicht verjährt. Trotzdem komisch das nie was kam von wegen Aufbausemi usw...Mal von den 9 Punkten für den Unfall abgesehen (ich will gar nicht wissen, was sie da angestellt haben muss), geh ich mal davon aus, dass es die anderen Punkte für 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen gab. Demnach wären es innerhalb eines Jahres zwei Überschreitungen von min. 25 km/h.
Mir hat mal ein Polizist bei einer Geschwindigkeitskontrolle darauf hingewiesen, dass zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen > 25 km/h zu einem einmonatigen Fahrverbot führen. Gilt das nicht mehr?
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Frage
Wird eine Doppelbestrafung für eine Straftat per Gesetz nicht ausgeschlossen?
Punkte in Flensburg, Geldbuße, Führerscheinentzug wäre demnach eine Dreifachbestrafung.
Oder wird die STVO davon ausgeschlossen?
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Zitat
Original geschrieben von tkleyman
Mir hat mal ein Polizist bei einer Geschwindigkeitskontrolle darauf hingewiesen, dass zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen > 25 km/h zu einem einmonatigen Fahrverbot führen. Gilt das nicht mehr?Habe letztens auch noch zu diesem Thema gesprochen. Es muss noch gelten.
Allerdings ist wohl das Datum der Tat und nicht das des Bussgeld entscheidend.Gruß Gunn
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Re: Frage
ZitatOriginal geschrieben von RAR
Wird eine Doppelbestrafung für eine Straftat per Gesetz nicht ausgeschlossen?Punkte in Flensburg, Geldbuße, Führerscheinentzug wäre demnach eine Dreifachbestrafung.
Oder wird die STVO davon ausgeschlossen?
Wenns Punkte gibt ist aber auch IMMER nen Bußgeld dabei, von daher gibts immer ne Doppelstrafe
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Zitat
Original geschrieben von Kanefire
EIn Unfall? Der ihr 9 Punkte gebracht hat?Wie geht das denn bitteschön?
Kann mir das mal einer erklären?Heftig...
Überholen eines Geisterfahrers...
Zum Thema: Der Bescheid kommt, früher oder später. Das hängt wie bereits im Thread geschrieben vom Sachbearbeiter ab (krank, Kur, Urlaub, am besten alles hintereinander).
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Es ist weder eine Doppel-, noch Dreifach-, noch Sonstwiefach-Strafe. Die Strafe besteht aus mehreren Elementen, eben Punkte, Bußgeld und Führerscheinentzug.
Doppelbestrafung wäre, wenn man noch einmal angeklagt und bestraft werden würde. Es gibt ja auch Urteile, wo Leute eine Bewährungsstrafe aufgedrückt bekommen und zusätzlich noch Kohle abdrücken müssen.
Die einzige doppelte Bestrafung, die es in Deutschland gibt, ist die Folge von Wehrdiensttotalverweigerung. :flop:
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