Vorgehensweise nach Auffahrunfall (Geschädigter) ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Lichterglanz
    Wenn die Polizei die Schuld deines Unfallgegners schriftlich bestätigt, wozu brauchst du dann noch einen Anwalt? Kopie an die gegnerische Versicherung nach telefonischer Absprache, und gut is!


    Das wäre mein Vorschlag :-)


    Ganz schlechter Vorschlag. Die Trachtengruppe grün-weiß prüft nur strafrechtliche Verfehlungen, aber die Ansprüche ggü. der Versicherung sind zivilrechtlicher Natur.
    Haben die Grünen eigentlich geschaut, ob Winterreifen montiert waren usw?


    Gerade bei glatten Straßen würde ich zu einem Anwalt gehen.

  • Morgen,


    die Polizei hat nicht nach Winterreifen geschaut. Nach dem körperlichen Befinden haben sie auch keinen von uns gefragt. Die 35,- hatte der Verursacher direkt zu begleichen wegen Auffahrens.


    Zum Anwalt kann ich erst morgen.
    Zum Sachverständiger kann ich jetzt sofort, den ganzen Tag über.
    Seine Versicherung hat sich noch nicht gemeldet, ich glaube das könnte auch dauern.


    Wie sieht das ? Zum Gutachter darf ich doch einfach fahren. Nehme dann Unterlagen, Unfallbericht, etc. mit.
    Dann hätte ich das schon erledigt.


    Und dann erst nachträglich zum Anwalt ?

    iPhone 13 mini 256GB (Vodafone)
    MacBook Pro 2020
    AirPods Pro 2
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    mehrfach in der TT-Vertrauensliste!

  • Ich würde als erstes den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung suchen.
    Ihr erklären, dass du zu einem Gutachter willst, wobei hier zu beachten ist, dass du nicht zu dem Gutachter fahren musst, den dir die Versicherung nahe legt, sondern zu einem dir beliebigem. Ich bin mit meinem Schaden (knapp 3.500€) zum TÜV.
    Ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer wurde mir von einer Autovermietung zu mir nach Hause gebracht (welche von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde) und ich hatte keinerlei Probleme.
    Das Geld wurde mir nach Eingang des Kostenvoranschlags unmittelbar überwiesen.


    Alles OHNE Anwalt. Bin jedoch für den Fall der Fälle rechtsschutzversichert.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Hi,


    vielleicht tut es ja auch ermal ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Mit dem Gutachter würde ich auch erstmal warten und zunächst mal die gegnerische Versicherung kontaktieren. Deren Gutachter würde ich im Zweifel eher ablehnen und einen eigenen nehmen.


    Mich würde mal interessieren was den aus deinen Nackenproblemen geworden ist. Was hat den der Arzt gesagt?


    Chris

  • Verzogenes Heck, 23 Jahre alter Wagen?


    Das wird auf einen wirtschaft. Totalschaden hinauslaufen, d.h. je nachdem welchen Zeitwert die Karre gehabt hat (lt. Aussage des TE ja eh nicht mehr viel wert), gilt die 130% Regel: "Reparatur plus Minderwert dürfen max 30% höher sind als der Wiederbeschaffungswert sein und der Wagen wird auch wirklich repariert."


    Gerade mal bei Mobile.de geschaut: Viel mehr als 500-700 € dürfte die Karre nicht mehr an Zeitwert haben sollte der selbst gewählte Gutachter auf Reparaturkosten von > 650 € kommen (was bei einem solchen Heckschaden sicherlich der Fall sein wird) gibt es max. den Zeitwert des Fahrzeugs ganz egal wie hoch die Reparaturkosten sein würden. Mit so einem Unfall kann mal als geschädigter im Hinblick auf die Versicherung und Reparatur sicherlich keinen Schnitt machen.

  • Wie wird denn der Restwert des Fahrzeugs festgestellt? Zwangläufig durch Gutachter oder stellt die Versicherung das Ding in irgendeine Restebörse oder wie funzt das?

  • Restwert wird vom Gutachter festgelegt, i.d.R. behaupten die Versicherungen sie hätten einen Käufer der den Wagen zu wesentlich höheren Konditionen kaufen würde als vom Gutachter festgelegt, wenn die Versicherung tatsächlich mal so jemanden hat - Pech gehabt.


    Ansonsten gibt es aber auch für Unfallfahrzeuge entsprechende Börsen und man kennt den Marktwert.


    Hier wird die Versicherung aber sicherlich kein Interesse daran haben den Restwert des Fahrzeugs künstlich zu puschen. Und das der Restwert des KFZ nicht über dem Zeitwert vor dem Unfall liegen kann ist auch logisch.


    Einfach mal durchgespielt:
    Zeit/Wiederbeschaffungswert: 500 €
    Restwert: 200 €
    = Minderwert= 300 €
    Reparaturkosten 1.000 €


    Heist also die Versicherung müsste den Minderwert und die Reparturkosten von 1.300 € übernehmen, die Karre hatte aber nur einen Zeitwert von 500 € also liegt die Obergrenze dessen was die Versicherung zahlen muss bei 650 €, hieße hier also, der Minderwert von 300 € wird bezahlt und es blieben rechnerisch 350 € für eine Reparatur die 1.000 € kostet.


    Hieße hier also: Reparatur unwirtschaftlich und sinnlos, d.h. es gibt max. den Zeitwert von 500 € und Ende.

  • Hast mit Infos gegeizt...





    Hallo,



    auch diese Infos hättest gleich am Anfang schreiben können. :confused:
    Infos selber haben wollen, aber nichts dazu rausrücken. Naja,...
    Wenn der Unfallgegner schon am Unfallort die 35.-€ abgedrückt hat, dann ist in der Hinsicht der Käse für ihn gegessen. Dann meldet der nur noch seiner Versicherung den Schaden und das war es für ihn mit der Auseinandersetzung mit Dir.


    Dann hätte ich mir einiges an Tippserei mit den 35.-€ Verwarngeld sparen können, wennst es gleich geschrieben hättest. Auch der Anwalt hätte es dir so erzählt, der wird dafür sogar bezahlt.


    Der Anwalt wird Dir schon erklären was noch alles rausholen kannst.
    Der bekommt ja auch für jeden Brief ca. 200.-€ den er an die gegnerische Versicherung schreibt.


    Für die Karre wirst nicht mehr viel bekommen, da zu alt und "wertlos". Höhe so wie der Vorposter geschrieben hat. Wenn mehr, dann hast Massel gehabt.


    An Schmerzensgeld, falls Du es geltend machen willst, wird es zwischen 200 bis 300.-€ rumkommen. So die Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis... Die Versicherungen haben da so Tarife ist sich nicht großartig unterscheiden mittlerweile.


    Dann noch ein paar € Auslagen, eventuell Mietwagen, das wars dann.



    Ein Unfall mit einem altem Auto (wenn es noch gut in SChuß ist), zahlt sich sich leider nicht aus. Da macht man keinen Gewinn, ganz im Gegenteil.
    Der Beschaffungswert eines anderen zuverlässigen Gebrauchten ist weitaus höher.
    Ist leider so, aus Erfahrung.



    Trotzdem noch einen glücklichen Ausgang und angemessene Regulierung deines Schadens


    wünscht



    ingo61

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

  • Re: Hast mit Infos gegeizt...


    Zitat

    Original geschrieben von ingo61


    Der Anwalt wird Dir schon erklären was noch alles rausholen kannst.
    Der bekommt ja auch für jeden Brief ca. 200.-€ den er an die gegnerische Versicherung schreibt.


    Um mal ein bisschen Realität reinzubringen. Wenn wir hier mal davon ausgehen, dass insgesamt von der Versicherung Zahlungen zwischen 900-1.200 € leistet, verdient der Anwalt im Normalfall 155,20 € (inkl. UST) für die gesamte außergerichtliche Regulierung - und dass können gerade in einer Zeit, wo die Versicherungen immer mehr rumzicken, auch gerne mal ein paar "Briefe" mehr sein..

  • Re: Re: Hast mit Infos gegeizt...


    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Um mal ein bisschen Realität reinzubringen. Wenn wir hier mal davon ausgehen, dass insgesamt von der Versicherung Zahlungen zwischen 900-1.200 € leistet, verdient der Anwalt im Normalfall 155,20 € (inkl. UST) für die gesamte außergerichtliche Regulierung - und dass können gerade in einer Zeit, wo die Versicherungen immer mehr rumzicken, auch gerne mal ein paar "Briefe" mehr sein..



    Hi Horstie,


    na gut wenn das aus berufenen Munde kommt, dann will ich das gerne glauben.


    Darum fährt mein Anwalt nur einen alten IVer Golf. :D


    Danke für die Aufklärung.



    Grüßle


    ingo61

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

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