Der o.tel.o Prepaid Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von garbsener
    du bist ja karteninhaber,also könntest du im zweifelsfalle die sim sperren lassen,dir eine neue schicken lassen und das guthaben verbrauchen,
    (..)


    Ob aus der Registrierung eine Eigentumsvermutung folgt?
    Könnte unstatthaft sein. Wir wissen ja aus anderen Zusammenhängen dass gerade Vodafone zwischen Nutzer und Karteninhaber (im Sinne von Registrierung) einen Unterschied macht.

  • Zitat

    Original geschrieben von JanJ


    Werden die dort getätigten Eingaben, vor allem Name und Adresse, irgendwie seitens des Anbieters verifziert? Oder lediglich durch eine Plausibilitätsabfrage bei der Schufa?


    SCHUFA reicht in diesem Fall voll und ganz aus. Wozu noch mehr?


    Zitat

    Original geschrieben von JanJ
    Werden Lastschriftbuchungen verifziert? Oder einfach erst gutgeschrieben und später gebucht?


    mW erst gutgeschrieben und dann später (2-3 Banktage) gebucht. Bei erstmaliger LS-Buchung kann es aber auch aus Sicherheitsgründen zuerst gebucht und dann gutgeschrieben werden.



    -> Das ist definitiv - neben Betrug - Identitätsdiebstahl. Dafür dürfte sich die örtliche STA sehr interessieren. Da du ja schon eine Strafanzeige erlassen hast, schicke am besten irgendwas davon (Duplikat) an o.tel.o. Damit bist du / solltest du / aus der Nummer raus kommen.


    Für die Zukunft rate ich Dir zum SCHUFA-Update Service: Frägt ein unbekannter dann später erneut deine Identität dort ab, bekommst Du automatisch eine SMS darüber.

  • Danke für die Rückmeldungen.


    Das bestätigt zunächst meine Vermutung, dass es ausreichend ist, einfach irgendeine verifizierbare Adresse anzugeben.


    Bisher ist nichts weiter von o.tel.o gekommen. Ich bin weiterhin gespannt. Die StA ermittelt ...

  • Ich habe bei dm Versucht eine Aufladekarte für o.tel.o zu kaufen. Die Verkäuferin schaute mich verduzt an und meinte, dass Sie o.tel.o noch nie gehört habe. Alle Aufladekarten die man führe, würden da drüben hängen. Allerdings machte man auf einem Werbeschild auch für Aufladekarten für klarmobil Werbung, die nicht an der Stange hingen.


    Auf der Internetseite sehe ich allerdings auch nix von Aufladekarten für klarmobil.


    Schon komisch.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Moto g55 | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90_GB für rechnerisch 14,66_€/Monat | Mobilfunk: LIDL Connect unlimited on demand S(25_GB im Vodafone-Netz
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  • OT:
    Ich trink jetzt genau soviel Mass bis ich dicht bin!:-)


    Guten Rutsch


    -ralf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Ob aus der Registrierung eine Eigentumsvermutung folgt?
    Könnte unstatthaft sein. Wir wissen ja aus anderen Zusammenhängen dass gerade Vodafone zwischen Nutzer und Karteninhaber (im Sinne von Registrierung) einen Unterschied macht.


    wenn ich besitzer einer karte bin (eigentümer geht bestimmt nicht rechtlich) und ich den kopf hinhalten soll für alles,dann müssten sich da ansprüche ableiten lassen,da man ja leistungsnehmer bist,nicht die person die sich tatsächlich in besitz der karte befindet,die ist ja anonym und tritt ja nicht in erscheinung (gewollt oder ungewollt)


    aber egal,karte sperren lassen und sehen was sich tut :D

  • Zitat

    Original geschrieben von garbsener
    wenn ich besitzer einer karte bin (eigentümer geht bestimmt nicht rechtlich) und ich den kopf hinhalten soll für alles,dann müssten sich da ansprüche ableiten lassen,da man ja leistungsnehmer bist,nicht die person die sich tatsächlich in besitz der karte befindet,die ist ja anonym und tritt ja nicht in erscheinung (gewollt oder ungewollt)


    aber egal,karte sperren lassen und sehen was sich tut :D


    Mich wuerde dennoch mal der rechtliche Teil interessieren in Bezug auf die Beweislast oder wie das heisst.
    Personendaten kann ein jeder ohne weiteres im z.B "Gesichtsbuch" ablesen und bei der heute gaengigen Praxis einfach mal eine SIM mit irgendwelchen Daten zu registrieren muesste doch ein jeder Anbieter diese Beweislast haben zu bweisen das Max Muster wirklich die SIM registriert hat oder?
    Die BPA Kopie wird ja meist eh verlangt wenn es um Auszahlung eines Guthabens geht.


    -ralf-

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  • Richtig. Der Anbieter ist der gelackmeierte, bessere Kontrollmechanismen kostender Geld und werdennwohl bis zu einem gewissen missbrauchsanteil hingenommen

  • Richtig,


    der Anbieter trägt die Beweislast, dass ein entsprechender "Vertrag" abgeschlossen wurde. Wenn keine Kontrollmechanismen da sind oder die bestehenden Kontrollmechanismen im Prinzip wertlos sind, geht das zu Lasten des Anbieters.


    Vorliegend ist es so, dass ich nicht mal irgendwas tun könnte, denn ich habe nur eine "Kontonummer", mit der die Hotline nicht mal was anfangen kann.


    Irgendwas registieren geht also auch nicht, Guthaben gibt es auch keins, ich soll vielmehr einen Saldo ausgleichen, der aus einer geplatzten Lastschrift herrührt.


    Da die Beweislast bei o.tel.o liegt, werde ich bei einem weiteren Schreiben, welches in irgendeiner Form Geld von mir verlangt, beim zuständigen Amtsgericht negative Feststellungsklage erheben, dann ist es an o.tel.o nachzuweisen, wie der vermeintliche Anspruch entstanden sein soll ...

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