ZitatOriginal geschrieben von 13thStreet
Sprich es reicht nicht , wenn er es nur in der Angebotsbeschreibung stehen hat, sondern ich muss es extra in meinem Auftrag nochmals erkennen...
Richtig?
Nein. Ein Kaufvertrag entsteht schon aus Angebot und Annahme, ohne dass es der Schriftform bedarf. Er hat ein Angebot zu seinen Konditionen gemacht, wenn du es annimmst ist die Angebotsbeschreibung dann Vertragsbestandteil.
Du gehst genaugenommen 2 Verträge ein die zwar aneinander gekoppelt sind, aber verschiedene Vertragspartner haben:
Einen Kauffvertrag mit dem Ebayanbieter für das Handy zu den im Angebot beeschriebenen Bedingungen indem du auf das Angebot bei ebay bietest und damit verbunden ist ein Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter für den du später die Vertragsunterlagen zugesandt bekommst, da ist der Verkäufer aber nur der Vermittler.
