Rechtslage bei Moebelkauf, eure Meinung bitte!

  • Hi!


    Wie im Betreff schon genannt habe ich ein Problem mit einer Postergarnitur die ich vor 4 Tagen gekauft habe.


    Im Moebelhaus hatten wir uns die Couch angeschaut, und wir waren auf der Suche nach einer Polsterecke wo die Ottomane(kurze Stück) vorne links ist.


    Die Verkäuferin sagte das Sie so eine noch auf Lager hat die sofort abholbereit bzw lieferbar wäre. Alle andere würden ca. 5 Wochen Lieferzeit haben. Also wir die sofort verfügbare gekauft und abgeholt.


    Zuhause angekommen erstmal das kleine Stück was vorne links sein sollte von Karton und Folie ausgepackt und festgestellt das das kleine Stück für vorne rechts gedacht ist. Naja beim Service angerufen und schon kam ein Schreiner bzw. Service Mensch vorbei der sagte oh ja scheint ein Hersteller Fehler bzw. Fehler in der EDV Bestandsführung zu sein.


    Ich solle später zur Chefin ins Moebelhaus und mit ihr eine Lösung finden. Soweit so gut also ich in das Moebelhaus gefahren.


    Dort angekommen, kommt mir die Chefin mit dem Service Menschen entgegen und sagt der Schreiner hätte sich verschaut, die Couch wäre richtig geliefert worden. Ich wie, die kurze Seite die wir links haben wollte ist ja jetzt rechts. Ja das wäre richtig, aber die Couch wäre ja linksbündig nur das kurze linke Stück würde halt das komplette Stück von der Ecke mit eingebaut haben und somit zur längeren Ecke werden. Aber Ihrerseits wäre alles in Ordnung.


    Ich hätte ja Augen im Kopf und hätte es ja vorher ausmessen können. Komischerweise war für die Verkäuferin und dem Schreiner das auch nicht ersichtlich weil die Übergänge zwischen Hauptteil und Ottomane so gut versteckt sind. Sonst hätten Sie mich ja darauf hinweisen können als Fachleute.


    Jedenfalls wäre es ja mein Fehler, und wenn Sie die Couch zurück nehmen solle müsse ich eine Wertminderung von 200 Euro in Kauf nehmen müssen. Da ja ein Teil der Ware ausgepackt wäre, würde so auf der Rückseite des Kaufvertrages in der AGB stehen. Dabei war die Ware im Neuzustand und die Reklamation ein paar Stunden nach dem Kauf.


    Jedenfalls habe ich sauer den Laden verlassen und gesagt, das ich das so nicht auf mir sitzen lasse, mich als doof hinzustellen wenn selbst Ihre Verkäuferin bzw. Schreiner nicht mal gemerkt haben, das die Couch halt anderst zusammengesetzt ist wie man es normal kennt.


    Da uns die Couch ja eigentlich gefällt und die Wut sich gelegt hat haben wir beschlossen sie zu behalten, haben etwas umgestellt und sie passt jetzt ganz gut rein. Auch wenn ich nicht glücklich bin wie wir abgefertigt bzw. behandelt worden sind.


    So nun kommt aber mein eigentliches Problem, heute morgen auf die Couch gesetzt und ein Geräusch wie wenn Spannplatte bricht und die Couch senkte
    sich am Ende der Armlehne. Hallo so 80kg sollte eine Couch noch aushalten können und das nach 4 Tagen. Vor allem ist es eine Markencouch und kein billig Garnitur.


    So jetzt wollte ich von euch wissen, was ich machen kann. Ich kann mir vorstellen das die Chefin sowieso wieder versucht bei der Reklamation morgen es auf mich abzuwelzen von wegen Eigenverschulden ect. falsch transportiert bla bla bla. Weil ich hab ja gesehen, wie ich behandelt worden bin als ich wegen der falschen Seite reklamiert habe wie die Reaktion war. Was meint Ihr was würdet Ihr tun?

  • Die gesetzliche Gewaehrleistung sieht in den ersten 6 Monaten eine Umkehr der Beweislast vor. Selbst wenn die Tussi das versucht, muss sie es beweisen und nicht du. Also keine Panik, einfach reklamieren und auf Nachbesserung pochen.

  • Ganz normal einen Mangel geltend machen und beim Verkäufer um Nachbesserung bitten. Wie immer: Freundlich zum Händler, aber sachlich und hart in der Sache.


    Hast Du den Schaden schon näher angeschaut? Ist wirklich was gebrochen?


    Vielleicht schicken sie dir wieder den Schreiner vorbei und der richtet es wieder. Oder aber die Couch wird abgeholt und der Händler macht den Schaden beim Hersteller geltend... Aber das kann der Verkäufer ja erstmal selbst entscheiden AFAIK.

  • Zitat

    Hast Du den Schaden schon näher angeschaut? Ist wirklich was gebrochen?


    Näher kann ich mir den Schaden nicht anschauen, da die Couch von unten ja zu ist, und ich den festgetackerten Bezug von unten ja aufreissen müsste. Aber ich habe beim hinsetzen ein Geräusch gehört das sich nach brechen von Holz angehört hat und das sich Innenleben gelöst hat. Aber bestes Indiz ist, das die Armlehne nicht mehr auf gleicher Höhe mit dem Rest der Couch ist.


    Jetzt aber meine Fragen muss ich als Endkunde die Couch wieder zur Nachbesserung zum Händler bringen, oder muss er Sie abholen?


    Mit dem freundlich zum Händler ist es ja jetzt zu spät, nachdem Sie nach dem Kauf und so rübergekommen ist, sind die Fronten ja jetzt eh schon ein wenig vorbelastet. Die Freundlichkeit war nur solange da, bis der Umsatz da war.


    Vor allem ist es überhaupt rechtens 200 Euro Wertminderung zu berechnen in den ersten 14 Tagen? Ich musste ja vom kleinen Endstück die Verpackung enfernen um zu sehen wie rum die Anschlüsse sind. Das find ich schon ein wenig dreist.

  • Es gibt keinerlei Rueckgaberecht im Einzelhandel, es sei denn es wird dir vom Haendler freiwillig eingeraeumt.


    Von daher wuerde ich bei der Reklamation den Umtausch garnicht mehr erwaehnen, und argumentieren, dass ihr die Couch behalten wollt.

  • harlekyn


    Ja wir sind ja schon soweit, das wir die Couch bzgl. des ersten Streites behalten wollen. Aber jetzt spielt sich mir folgendes Kopfkino vor Augen, was soll ich mit einer Couch die schon nach 4 Tagen den Geist aufgibt und das bei einer Person. Was mache ich wenn ich die ital. Grossfamilie meiner Frau drauf sitzen habe. :p


    Habe auch keine Lust dann alle paar Wochen zu reklamieren. Kennt einer die Moebelmarke Liv'in, die sollte lt. Verkäuferin sehr gut sein für junge Leute mit gehobenen Ansprüchen.

  • Es wurde doch bestimmt ein Kaufvertrag abgeschlossen?
    Auf diesem müsste eigentlich eine genaue Beschreibung der Wohnlandschaft stehen also Maße, Material, Farbe, Federung und auch auf welcher Seite die Ottomane angebracht ist.


    Hat die Verkäuferin eine Skizze auf den KV gemacht?


    Dann wäre die Sachlage nämlich eindeutig - Die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellten bzw. Gekauften.


    LIVIN Möbel sind nicht schlecht. Wenn du aber was wirklich gutes möchtest, dann schau mal nach Candy, Max Winzer oder poco.


    Nachtrag wegen dem Thema Wertminderung:
    Die Wohnlandschaft kann ja nicht mehr als Neuware verkauft werden. Du möchtest doch auch keine Couch, die schon mal 2 Wochen bei irgendjemanden gestanden hat, als Neuware zum vollen Preis kaufen.
    Die wird dann bestimmt als Ausstellungsstück oder B-Ware günstiger verkauft.

  • porschewheels


    Ja es ist ein Kaufvertrag geschlossen worden, steht auch alles drin außer wie die Couch sich zusammensetzt ob links oder rechtsbündig.


    Nein die Verkäuferin hat keine Skizze auf den KV gemacht.


    Gut die Sachlage ist im nachhinein ja schon so das ich nicht erkannt habe das dem linken Ottomanen Stück die komplette Ecke noch dranhängt. Aber das haben ja selbst Schreiner und Verkäuferin ja auch nicht erkannt. Wie soll ich als Laie das erkennen, der kurz vor Feierabend ne neue Couch brauch.


    Wegen der Wertminderung war meine Frage ob man wirklich als Endkunde dafür haftet oder der Händler als unternehmerisches Risiko verbuchen muss. Ist mir schon klar das das öffnen einer Ware deren Wert mindert, aber ich habe es ja nicht genutzt. Für einen Händler sollte eine Umverpackung ja kein Problem darstellen.


    Danke für die Tips bzgl. Candy usw. werde aber erstmal sehen müssen, ob Sie mir meine Livin Couch Nachbessern.

  • Was steht im Kaufvertrag zum Rückgaberecht?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Update:


    Heute die Service Abteilung angerufen, und den Mangel angemeldet. Dort wurde von der netten Dame gesagt, das sie das an den Hersteller weitergeben muss und dieser sich mit uns in Verbindung setzt.


    Ist das so richtig? Wir haben die Couch keine 5 Tage zuhause, warum müssen wir warten bis der Hersteller das begutachtet oder uns kontaktiert. Ich habe ja die Ware aus dem Möbelhaus und nicht vom Hersteller.


    Wenn ich beim Mediamarkt was kaufe und nach 3 Tagen kaputt ist, wende ich mich auch nicht an den Hersteller sondern an meinen örtlichen Verkäufer. Wenn die Ware jetzt schon ein halbes Jahr wäre ok, aber so.

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