Re: Anrecht auf schriftliche Auswertung nach Test für Verwaltungsdienst ?
ZitatOriginal geschrieben von kingpin166
Hallo,
meine Freundin hat an einem schriftlichen Test zur Bewerbung auf ein Studium im Verwaltungsdienst mitgemacht.
Gerade mal nachgefragt und folgende Erfahrung aus Bayern vor ein paar Jahren mitgeteilt bekommen:
1. Man bekommt eine Note mitgeteilt. War das da nicht so? Weiterhin ergibt dann die Note sowie weitere Faktoren aus Abnoten und co die Platzziffer, die für die Bewerbung dann ausschlaggebend ist.
2. Der entsprechende Test erscheint mitsamt Musterlösung bei den entsprechenden Übungsmaterialanbietern, man kann also, sofern man die eigenen Antworten noch weiß dann schon vergleichen und herausfinden wo die Schwächen lagen.