Aussageverweigerung bei Geschwindigkeitsübertretung

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Ihr dreht Euch den Sachverhalt aber auch so zurecht, wie ihr wollt. Das ist es doch, was mich stört. Niemand hier weiss, wieviel Punkte der Knabe hat, darum kann auch niemand sagen, dass er "es verdient" hätte, dass der Lappen weg ist.


    Für einen Monat sicherlich, wenn die Aussagen der TE stimmen.


    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Wenn TE geschrieben hätte, dass der Mensch leider unbelehrbar ist und seit Monaten mit 90 Sachen durch Wohngebiete rast etc., hätte ich ja alles nachvollziehen können. Fakt ist aber, dass wir bisher die Info haben, einmal 42 km/h zu schnell und "Verkehrsdinger am Laufen". Das reicht mir einfach nicht zur Pauschalverurteilung "ungeeignet zum Führen von Kfz", so wie es hier durchklingt.


    Das habe ich nicht behauptet. Das hängt ganz davon ab, was im VZR steht. Damit eine Beurteilung danach möglich ist, sollten natürlich auch alle groben StVO-Verstöße dort aufgeführt werden. Und dem will man sich entziehen, womöglich um das Aufbauseminar oder gar die MPU zu umgehen.


    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Aber da ist hier ja letztlich auch nicht das Thema - wer erwischt wird, beommt seine Punkte oder was auch immer und das ist ja auch richtig so. Aber ich dene, dass die meisten hier ungern eine Strafe zahlen und daher gerne die Gelegenheit, darum herumzukommen, ergreifen, wenn sich eine legale Möglichkeit bietet. Das sollte ein Rechtsstaat auch verkraften können.


    Anders ausgedrückt: Man versucht sich durch "Verjährung" der gerechten Strafe zu entziehen. ;)

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von sk8ergirl am 02.02.2010 16:12
    Ca. heißt 42km/h


    das war ihr letzter Eintrag,hat überhaupt noch ein Sinn zu debatieren? :confused: :confused:

    Gruß.
    Falco007

  • Zitat

    Original geschrieben von sk8ergirl
    ... das [bei der Polizei melden] soll er, wenn dann selber machen.

    Ich finde, hiermit ist doch schon alles gesagt?! :rolleyes:


    Was ich mich übrigens die ganze Zeit frage: Wie wäre die Diskussion wohl verlaufen, wenn nicht ein Mädel für ihren Typ nachgefragt hätte, sondern umgekehrt? ;):D

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    ...
    §161a


    Zeugen und Sachverständige sind verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen


    UND ist das Zauberwort -.-


    Das ist wohl richtig. Es steht aber nirgends, dass der Zeuge bei der StA wahrheitsgemäß aussagen muss. Jedenfalls bleibt es unsanktioniert, wenn er das blaue vom Himmel herunterlügt, da §153 StGB die Aussage beim Staatsanwalt nicht erfasst.


    Nun gut ... ich gestehe und schränke meine Aussage ein:


    Der Zeuge ist zum Erscheinen bei der StA verplichtet, nicht jedoch zu einer wahrheitsgemäßen Aussage. ;)


    Nicht, dass ich jetzt hier falsch verstanden werde und sich jemand zu einer Falschaussage verleitet fühlt. Mir geht es allein darum, die wahre Rechtslage zu finden. Und wenn Mitglieder wie Maarthok dabei mitdiskutieren, lernt man immer was dazu. :top:


    Frankie

  • Nuja das ist schon richtig so. Eine "klassische" Falschaussage (bzw. Meineid) kann man bei der StA nicht machen.


    Zum einen kann aber sein, daß wenn der StA das was man sagt nicht glaubt, eine Aussage beim Ermittlungsrichter veranlaßt. Und irgendwie kommt das dann nicht so gut wenn man dann eingestehen muß: "Naja bisher hab ich halt gelogen" ^^. Also ich persönlich wäre da jedenfalls nicht scharf drauf.


    Zum anderen KANN man natürlich auch andere Straftaten als ein Aussagedelikt bei nicht wahrheitsgemäßer Aussage begehen, wie zB. Strafvereitelung (allerdings nicht bei OWIs) oder falsche Verdächtigung.


    Und da bei Gericht, StA und Polizei falsch aussagende Zeugen höchst ungern gesehen sind, muß man damit rechnen, daß auch mit einigem über das Normale hinausgehenden Eifer ermittelt wird, wenn ein entsprechender Verdacht besteht.


    Von daher würde ich mir gerade da es eh nur um eine OWI geht schon genau überlegen, ob mir hier der ganze Aufwand tatsächlich wert wäre.

    Hier stand eine Signatur.

  • Was der Gesetzgeber da mit §161a Abs.1 StPO in die Welt gesetzt hat, leuchtet mir nicht wirklich ein.


    Ein Zeuge, der die Aussage bei der StA verweigert, kann notfalls durch richterlich angeordnete Beugehaft zu einer Aussage gezwungen werden. Zeugen, mit denen so verfahren werden muss um sie zu einer Aussage zu bewegen, sind m.E. nicht gerade "Musterzeugen", von denen man erwarten kann, dass die Wahrheit nur so aus ihnen heraussprudelt.


    Da der Zeuge bei der Zeugenbelehrung durch den Staatsanwalt natürlich auch auf die Folgen einer falschen Aussage hinzuweisen ist (also keine), erschließt sich mir der Sinn dieser Vorschrift nicht wirklich. Wenn ein Zeuge so wichtig ist, dass man seine Aussage notfalls mit Zwangsmitteln durchsetzt, sollte der Gesetzgeber m.E. auch dafür sorgen, dass in diesem Fall eine Wahrheitspflicht besteht. Was spräche dagegen, den §153 StGB insoweit um einen "minder schweren Fall" zu ergänzen?


    Aber gut ... eigentlich hatte ich mich schon vor geraumer Zeit dazu entschlossen, nicht mehr nach dem Sinn einer gesetzlichen Regelung zu suchen, da diese Frage in jüngerer Vergangenheit immer häufiger offen blieb. Manchmal erwische ich mich aber doch noch dabei. ;)


    Frankie



    Erg.:
    Ehe ich es vergesse - das mit der Verjährungsfrist von 3/6 Monaten ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Durch etliche Maßnahmen können Ermittlungsbehörden den Lauf der Verjährungsfrist unterbrechen (siehe §33 OWiG). Und dabei sind auch solche, von denen der Betroffene nicht unmittelbar Kenntnis erlangt.


    Erst nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist - da waren bei solchen OWIen mal 2 Jahre - kann man sich seiner Sache wirklich sicher sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan Gut, mag daran liegen, das ich "vom Land" komme, aber das kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen.


    42 kmh zu schnell ist kein Kaveliersdelikt mehr, sondern eine Straftat. Was meinst du wie viele Leute schon unschuldig in schwere Unfälle verwickelt wurden, bloß weil irgendein Depp meinte er müsste 42 kmh schneller fahren als erlaubt... So jemanden gehört der Führerschein abgenommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von thechris
    42 kmh zu schnell ist kein Kaveliersdelikt mehr, sondern eine Straftat. Was meinst du wie viele Leute schon unschuldig in schwere Unfälle verwickelt wurden, bloß weil irgendein Depp meinte er müsste 42 kmh schneller fahren als erlaubt... So jemanden gehört der Führerschein abgenommen.


    Nein, ist es nicht! Es ist immernoch eine Ordnungswidrigkeit.
    Straftaten im Verkehr sind zB eine Verkehrsunfallflucht und geben mindestens 5 Punkte. Bei 42km/h zu viel sind es ja "nur" 3 Punkte.


    Und ja, es sind schon viele Leute zu schaden gekommen, weil jemand zu schnell unterwegs war. Aber es kommen auch Leute zu schaden, wenn man mit 30km/h unterwegs ist. Und da an mancher Stelle Tempolimits nicht immer sinnvoll sind, kann man mMn nicht pauschal sagen, 42km/h zu schnell wären pauschal ein Verbrechen!
    Wenn ich nachts auf ner Autobahn fahre, wo wegen Staugefahr auf 100 Beschränkt ist, ich aber sehe, dass bis zum Horizont kein Mensch unterwegs ist, spricht eigentlich nix gegen 142. Nur als Beispiel. Das soll nicht heißen, das es generell in Ordnung ist, aber da wir nix genaues über den Fall an sich wissen, bin ich vorsichtig mit Vorverurteilungen.
    Genau wie "verschiedene Dinge die man am Laufen hat" ja auch eine Geschichte sein können, die sich am Ende in Luft auflöst, wegen der man aber trotzdem gerade im Moment keinen weiteren Ärger brauchen kann.

    Der vorangegangene Eintrag wird auf Grund von Jugendschutzgründen erst ab 22:00 komplett dargestellt, um ihn dem Zugriff Minderjähriger zu entziehen!

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