ZitatOriginal geschrieben von Zeus
Wie ist das eigentlich wenn man als Firmensitz die eigene (Miet)Wohnung angibt. Fangen dann die diversen Behörden an zu überprüfen ob man dieses Gewerbe überhaupt in einer Wohnung/gegend ausüben darf, ob die Beleuchtung am Schreibtisch(Arbeitsplatz) den Anforderungen genügt, ob der Computerbildschirm die richtige TCO hat, ob die "Personaltoilette" den Anforderungen genügt usw. usf. oder wird man da erstmal nicht weiter belästigt solangen man niemanden einstellt und keine größeren Aktivitäten entwickelt ? (und natürlich keine Gaststätte. Lebensmittelbetrieb, Kfz Werkstatt o.ä. angemeldet hat. sondern Verkauf und Dienstleistungen von bzw. an Computer Hard und Software, Telekommmuniktations-, Hifi u. Video Hard und Software usw.)
Eigentlich muss man den Vermieter um Erlaubnis fragen. Aber wenn man keinen Kundenverkehr hat...
Ab und zu kann es zu Problemen kommen in reinen Wohngebieten. Ist aber eher selten, weil die Beamten ja nicht wissen, ob Du Kundenverkehr hast. Solange sich niemand beschwert ist eigentlich alles in Ordnung. Hast Du aber einen ganz pedantischen Beamten, der zum Prüfen zu Dir kommt, dann sag einfach Du hast nur Versandhandel.
Wenn Du kein Personal beschäftigst, dann beschwert sich sicher keine über die restlichen Umstände und Du brauchst auch kein Personalklo.
Wenn Du Reparaturen machst, kannst Du u.U. Probleme mit den Handwerkskammern bekommen. Ich würde daher im Gewerbeschein das immer vorsichtig mit "allgemeinen Dienstleistungen im Bereich..." umschreiben.
Du musst an Deiner Türklingel Deinen vollen Namen (Vor und Zuname) stehen haben. An Deiner Wohnugstür muss theoretisch eine Inhaberbezeichnung erkennbar sein. Es hängt vom Beamten ab, ob er drauf besteht.