Gewerbe anmelden...da hat doch bestimmt jemand Infos.

  • Zitat

    Original geschrieben von Zeus
    Wie ist das eigentlich wenn man als Firmensitz die eigene (Miet)Wohnung angibt. Fangen dann die diversen Behörden an zu überprüfen ob man dieses Gewerbe überhaupt in einer Wohnung/gegend ausüben darf, ob die Beleuchtung am Schreibtisch(Arbeitsplatz) den Anforderungen genügt, ob der Computerbildschirm die richtige TCO hat, ob die "Personaltoilette" den Anforderungen genügt usw. usf. oder wird man da erstmal nicht weiter belästigt solangen man niemanden einstellt und keine größeren Aktivitäten entwickelt ? (und natürlich keine Gaststätte. Lebensmittelbetrieb, Kfz Werkstatt o.ä. angemeldet hat. sondern Verkauf und Dienstleistungen von bzw. an Computer Hard und Software, Telekommmuniktations-, Hifi u. Video Hard und Software usw.)


    Eigentlich muss man den Vermieter um Erlaubnis fragen. Aber wenn man keinen Kundenverkehr hat...


    Ab und zu kann es zu Problemen kommen in reinen Wohngebieten. Ist aber eher selten, weil die Beamten ja nicht wissen, ob Du Kundenverkehr hast. Solange sich niemand beschwert ist eigentlich alles in Ordnung. Hast Du aber einen ganz pedantischen Beamten, der zum Prüfen zu Dir kommt, dann sag einfach Du hast nur Versandhandel.


    Wenn Du kein Personal beschäftigst, dann beschwert sich sicher keine über die restlichen Umstände und Du brauchst auch kein Personalklo.


    Wenn Du Reparaturen machst, kannst Du u.U. Probleme mit den Handwerkskammern bekommen. Ich würde daher im Gewerbeschein das immer vorsichtig mit "allgemeinen Dienstleistungen im Bereich..." umschreiben.


    Du musst an Deiner Türklingel Deinen vollen Namen (Vor und Zuname) stehen haben. An Deiner Wohnugstür muss theoretisch eine Inhaberbezeichnung erkennbar sein. Es hängt vom Beamten ab, ob er drauf besteht.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Oh man, sind da wirklich so viele Dinge zu beachten? Ich kenne viele Leute, die ein Gewerbe angemeldet haben, da sie Waren über eBay verkaufen. Von denen habe ich diese Dinge aber noch nie gehört.

  • Zitat

    Original geschrieben von mailminister
    Oh man, sind da wirklich so viele Dinge zu beachten? Ich kenne viele Leute, die ein Gewerbe angemeldet haben, da sie Waren über eBay verkaufen. Von denen habe ich diese Dinge aber noch nie gehört.


    Vielleicht haben die davon auch noch nichts gehört? Wenn man Glück hat melden sich Ordnungsamt und IHK nie bei einem. Und manchmal vergisst einen auch das Finanzamt. Aber vorsicht: Zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung ist man automatisch verpflichtet, sobald man im betreffenden Jahr, wenn auch nur für einen Tag, ein Gewerbe angemeldet hatte...

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  • Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    Naja, wenn du NIE Gewinn machst steigt dir die IHK auch wieder aufs Dach. Und davon abgesehen, wo ist der Reiz wenn du ein Gewerbe hast, aber keine Großmengen abnehmen kannst (weil du es mehr oder weniger nur zum Privatgebrauch nutzt), die MwSt nicht absetzen kannst? Außerdem ist das wenn du selbstständig bist bzw. Gewerbe hast auch mit der Krankenversicherung ziemlich kompliziert weil du dich ja dann Privat versichern lassen musst.


    Würd ich mir also nochmal gut überlegen.



    Und wenn du ab ca. 3 jahren kein gewinn machst oder keine gewinnabsicht zu erkennen ist kann es passieren das dier das FA Liebhaberei vorwirft dann kannst du nachzahlen.....


    cu

    ich hatte schon ein Handy zu der zeit als sms kostenlos waren...
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    Original geschrieben von weltkom
    Und wenn du ab ca. 3 jahren kein gewinn machst oder keine gewinnabsicht zu erkennen ist kann es passieren das dier das FA Liebhaberei vorwirft dann kannst du nachzahlen.....


    cu


    Ja, aber nur, wenn Du Verluste angegeben hast. Wenn Du Deine Steuern nicht vermindert hast, dann brauchst Du natürlich nicht nachzuzahlen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Ja, aber nur, wenn Du Verluste angegeben hast. Wenn Du Deine Steuern nicht vermindert hast, dann brauchst Du natürlich nicht nachzuzahlen.


    ??? "Verluste" hast du alleine schon durch die Abschreibungen etc..... oder wie mein StBera. sagt: Steuersenkene Maßnahmen :D


    cu

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  • Re: Gewerbe anmelden...da hat doch bestimmt jemand Infos.


    Zitat

    Original geschrieben von one1998
    hallo zusammen,


    ich würde gerne ein gewerbe anmelden. wo ich den gewerbeschein beantragen kann weiss ich zwischenzeitig, aber würde gerne wissen, wie es sich z.b. beim verkauf von handys oder pc zubehör verhält. wie komme ich an großhändler, kann ich z.b. von einem großhändler auch geringe stückzahlen abnehmen oder geräte beziehen, die ich bei nichtverkauf wieder zurückgeben kann.
    wäre für infos sehr dankbar.


    gruß


    Großhändler findest Du z.B. bei GSM-Einkauf.de, oder frag mal bei den Netzbetreibern/Service Provider nach.

  • Zitat

    Original geschrieben von Zeus
    Wie ist das eigentlich wenn man als Firmensitz die eigene (Miet)Wohnung angibt. Fangen dann die diversen Behörden an zu überprüfen ob man dieses Gewerbe überhaupt in einer Wohnung/gegend ausüben darf, ob die Beleuchtung am Schreibtisch(Arbeitsplatz) den Anforderungen genügt, ob der Computerbildschirm die richtige TCO hat, ob die "Personaltoilette" den Anforderungen genügt usw. usf. oder wird man da erstmal nicht weiter belästigt solangen man niemanden einstellt und keine größeren Aktivitäten entwickelt ? (und natürlich keine Gaststätte. Lebensmittelbetrieb, Kfz Werkstatt o.ä. angemeldet hat. sondern Verkauf und Dienstleistungen von bzw. an Computer Hard und Software, Telekommmuniktations-, Hifi u. Video Hard und Software usw.)


    Du bekommst automatisch einige Briefe von Behörden, z.B. Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft. Wenn Du keine Angestellten hast, kommt auch niemand, um Licht, Stühle, Schreibtische, Toiletten und die Einhaltung andere Vorschriften zu überprüfen, das ist Dein Privatding. Trotzdem mußt Du glaub ich ein paar Dinge beachten (Feuerlöscher/Verbandszeug). Aber das müßte Dir die IHK sagen können.


    Und immer schön an ein paar Vergünstigungen denken. Das AA vermittelt zum Beispiel Praktikanten für umme, oder wenn man mal einen Angestellten benötigt, ihn länger beschäftigen will und einen Langzeitsarbeitslosen nimmt, gibt es Zuschüsse vom AA. 1998 waren das 50% für ein Jahr

  • So, nachdem ich mir nun das alles durchgelesen habe, bin ich nicht ganz zu den Infos gekommen, die ich wollte.


    Beispiel:
    Ich kaufe 1000 Miniantennen und will sie bei ebay.de weiterverkaufen.
    Eventuell später noch einmal.
    Aber sonst keine weiteren Verkaufsaktionen starten.


    Nun, muss ich ein Gewerbe anmelden, was kostet das ca.?
    Wenn ich es richtig verstanden habe, bleibt mein Umsatz bzw. Gewinn ja relativ gering, ich muss mich also nicht bei der IHK anmelden, oder doch?!
    Kann man ein Gewerbe befristet auf einen Monat anmelden?

  • du bist immer IHK Pflichtmitglied
    du kannst dein Gewerbe nach einem Monat wieder abmelden, aber nicht bei der Anmeldung gleich sagen, du willst es nur x Monate betreiben.


    Kosten für Gewerbean- und abmeldungen (auch das kostet) sind unterschiedlich, ich würde für beides zusammen mit 30-40€ rechnen

    Viele Grüße
    Martin

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