o2 - Keine Rechnungen?

  • Zitat

    Original geschrieben von webtalk
    "Die Mobiltelefon-Anbieter müssen ihre Leistungen zeitnah abrechnen, sonst verfällt ihr Anspruch auf Zahlung. Auf zwei entsprechende Amtsgerichtsurteile hat jetzt die Stiftung Warentest aufmerksam gemacht. In zwei voneinander unabhängigen Verfahren haben die Amtsgerichte Kamen (AZ: 12 C 609/99) und Lünen (AZ: 7 C851/99) Nachforderungen der D Plus Telecommunications GmbH für schriftliche Kurznachrichten (SMS) abgelehnt. Grund: Die Beträge tauchten erst nach mehreren Monaten auf der Rechnung auf. Das dauerte den Richtern zu lang. Bei den monatlichen Mobiltelefonabrechnungen müsse niemand für alte Posten zahlen, wenn der Abrechnungszeitraum und die anschließende vierwöchige Einspruchsfrist abgelaufen sind. Nach Ansicht der beiden Gerichte dürfen nicht mehr als zwei Monate zwischen Leistung und Abrechnung vergehen."


    Die beiden Urteile helfen hier aber nicht weiter. Diese beziehen sich auf nachträglich berechnete Verbindungsentgelte für bereits abgerechnete Zeiträume. Das ist bei o2 aber ja gerade nicht der Fall. Es fehlt ja gerade an der Abrechnung. Und das monatlich abgerechnet werden muss, ist sicher nicht vereinbart worden. Zum zweiten sind das nur Amtsgerichts-Urteile und damit natürlich Einzelfallentscheidungen. Selbst OLG entscheiden oft mal widersprüchlich.
    Ich persönlich denke, dass hier erst die gesetzliche Verjährungsfrist greift - auf jeden Fall für Grund- und Paketentgelte. Verbindungen müssen natürlich nachgewiesen werden, aber o2 wird da sicher nen EVN hinbekommen, da eine Löschung nicht vor Rechnungserstellung stattfindet.
    Geld einzahlen vor Rechnungserstellung finde ich aber lächerlich. Klar will o2 Geld sehen, dann sollen sie aber mal in die Puschen kommen. Einen Anspruch gibt es für Vorauszahlung bei nem Postpaid-Vertrag natürlich nicht.

  • Im §97 TKG steht zumindest folgendes:

    Zitat

    (3) Der Diensteanbieter hat nach Beendigung der Verbindung aus den Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 unverzüglich die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten zu ermitteln. Diese Daten dürfen bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden. ...


    Heißt das, daß rechnungsrelevante Daten erst einmal "beliebig lange" bis zur Rechnungserstellung gespeichert werden dürfen?

  • Trotz allem ist natürlich fair, die entstandenen Gebühren zu zahlen, selbst wenn man es ab einem gewissen Zeitraum nicht mehr müsste. Schliesslich weiss man was ungefähr fällig wird.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Hatte ja an anderer Stelle schon berichtet, dass wir unter einer Kundennummer auch die letzte Rechnung im September erhielten.
    Ein am 11.02. abgeschlossener, weiterer Vertrag hat diese Blockade nun gelöst. :D :cool: :cool: :D

  • Wie wirkt sich sowas eigentlich auf die Umsatzberechnungen und die Quartalsergebnisse aus? Noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen duerften dort doch eigentlich nicht auftauchen, oder? :D

  • Bei mir wurde die letzte Rechnung am 19.2.10 abgebucht. Die Rechnung trudelte aber erst heute ein! Sie ist auf den 25.1.10 datiert und hätte bereits am 1.2.10 abgebucht werden sollen... :D

  • Habe heute Antwort von o2 bekommen.


    Angeblich sollen die Probleme behoben sein und die Rechnungen demnächst kommen.


    Gilt ja vielleicht auch für die anderen die auch keine Rechnungen bekommen haben.

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