ZitatOriginal geschrieben von martin_FS
...Interessanterweise erhöhte sich aber nicht der Verfügungsrahmen um das Guthaben.
Mag sein, dass der aktuelle VR, der explizit ausgewiesen wird, nicht entspr. erhöht ist, weil z.B. ein Guthaben im Gesamtkonzept nicht vorgesehen ist/angedacht war, der tatsächliche VR ist aber ganz sicher erhöht, da die nächsten Transaktionen vom Guthaben bedient werden, bevor es dann wieder an den eigentlichen VR geht.