Hallo Experten,
ist es rechtlich zulässig einem Mieter die Nebenkostenabrechnung nur per E-Mail zukommen zu lassen oder bedarf es zwingend eines Briefs?
Gibt es dazu schon eine Gerichtsentscheidung mit Aktenzeichen?
Danke und Gruss
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Hallo Experten,
ist es rechtlich zulässig einem Mieter die Nebenkostenabrechnung nur per E-Mail zukommen zu lassen oder bedarf es zwingend eines Briefs?
Gibt es dazu schon eine Gerichtsentscheidung mit Aktenzeichen?
Danke und Gruss
ZitatYour search - Mietrechtsfrage: Nebenkostenabrechnung per E-Mail rechtsgültig? - did not match any documents.
Sorry.
ZitatOriginal geschrieben von flashhawk
Link 4 scheint die Antwort zu geben.
OK. Danke. Aber das ist eine einzige Angabe. Zwar von der Süddeutschen aber es wäre schön, noch weitere Quellen zu finden, die das bestätigen. Ein Aktenzeichen o.ä. ist leider nicht zu finden.
Laut Palandt §556 BGB Rdn. 9 (Palandt = Standardkommentar BGB)
Abrechung schriftlich, aber nicht strenges Schriftformerfordernis des §126 BGB, muß auch nicht unterschrieben sein ---> dh. dürfte auch per Email gehen
Es gibt auch noch einen Spezialkommentar ausschließlich fürs Mietrecht, aber den habe ich grad nicht zur Hand ![]()
Da stehts bestimmt nochmal ausführlicher drin.
Im Zweifel müsste der Vermieter aber den Zugang der Email beweisen. Kann er dies nicht und somit den Zugang bis zum 31.12. des Folgejahres nicht belegen, wars das für ihn.
Spielt das eigentlich eine Rolle?
Musst Du so viel nachzahlen?
Hast Du vor NKA nicht anzuerkennen, weil die Zustellung per E-Mail erfolgte, somit kann der Vermieter seine Nachforderung nicht mehr (rechtlich) durchsetzen wenn die entsprechende Frist für die schriftliche Zustellung verstrichen ist. ![]()
Die Frage für Dich sollte doch sein ob die NKA nachvollziehbar und somit alles korrekt ist.
ZitatOriginal geschrieben von RAR
Spielt das eigentlich eine Rolle?
Genau das gleiche hab ich mich auch gerade gefragt!
Muß man denn immer bei allem nen Faß aufmachen?
Du hast ne NKA bekommen, hast Wasser, Heizung & Co verbraucht und mußt dafür natürlich zahlen. So whats da Problem?
Wenn die Abrechnung nicht stimmt, dann ist das was anderes (deine Frage macht dann aber trotzdem keinen Sinn), aber so grundsätzlich? :confused:
Irgendwie finde ich es doof, immer allen einen reindrücken zu wollen, selbst wenn er rechtlich gesehen im Unrecht ist!
Mietrechtsfrage: Nebenkostenabrechnung per E-Mail rechtsgültig?
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