Raubüberfall - Brauche einen juristischen Rat

  • Genauso gibt es mittlerweile auch genügend Banken die Phishing Opfer nicht mehr entschädigen, PR hin oder her. Und nun?


    Die Ausgangsfrage war: Kann eine Entschädigung eingefordert werden.
    Hierauf ist die Antwort eindeutig: Nein


    Es spricht sicherlich nichts dagegen mal freundlich bei der Bank bzw. dem Berater seines geringsten Mißtrauens nachzufragen wie die Bank mit derartigen Fällen umgeht. Wenn die aber nur bedauernd mit den Schultern zuckt, dann soll es das auch gewesen sein.


    Klar ist die Situation für das Opfer schlimm (bis hin zu traumatisch), aber da jetzt irgendein "Drohszenario" im Hinblick auf Zeitungen etc. pp. aufzubauen um den eigenen Schaden der Bank aufzudrücken fände ich persönlich unter aller Kanone. Das ist wieder die Richtung "Soll doch ruhig die Bank zahlen, die Großen haben ja genug Geld" und so eine Haltung ist einfach nur :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Eine (vorhandene) Versicherung deckt aber genau dieses Risiko ab


    bye Kai


    Ja, bei der Barclays New VISA ist tatsächlich eine Geldautomatenraub-Versicherung enthalten. Evtl. gibt es noch ein paar andere Karten, die diese Versicherung bieten.

    Herbert

  • Re: Raubüberfall - Brauche einen juristischen Rat


    Zitat

    Original geschrieben von tobifr
    Der Vorraum der Bank ist für jeden zugänglich. Man muß keine Karte einführen, um die Tür öffnen zu können.


    Das hilft auch nicht, den da werden alle Karten mit Magnetstreifen akzeptiert, das muss keine Bankkarte sein das man da jemanden identifizieren koennte - und afaik werden die Daten eh nicht gespeichert

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    Ich rede von der Tatsache, dass ein erfolgter Raubüberfall IN einer Bank Killer-PR Sondergleichen ist und daher mit guter Wahrscheinlichkeit von der Bank unbürokratisch entschädigt wird.


    Die PR ist ziemlich unerheblich in diesen Fällen. Ich habe noch keinen Kunden gehört, der sein Konto gekündigt hat, weil ein anderer Kunde am Automaten überfallen wurde.


    Man kann es einfach niemandem Recht machen. Der eine sagt, die Bank muss zahlen, weil der Kartenleser weg ist, der nächste sagt "hey, die Bank muss zahlen, der Kartenleser war manipuliert"...


    und zum Ausgleich freue ich mich schon wieder darauf, morgen früh in unserem Vorraum zu gucken, welche Schwachmaten da schon wieder ihre Bierdosen, McDonalds-Tüten entsorgt haben, Böller gezündet haben etc. pp. - aber es sind ja immer die Banken, die an allem Schuld haben :rolleyes:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Also, dass es nicht möglich sein soll, nur Berechtigte in seine Vorräume zu lassen und dieses noch dazu auslesesicher zu gestalten, kann ich mir in unserer hochtechnisierten Welt nun wirklich nicht vorstellen.

    5x Vertrauensliste

  • Zitat

    Original geschrieben von tobifr
    In meiner ist es nicht mit drin. Innerhalb der Wohnung: Ja. Außerhalb der Wohnung: Nein.




    tobifr


    mir ist adhoc keine Versicherung bekannt wo Raub außerhalb des Versicherungsortes ausgeschlossen ist.
    Würd noch mal genau nachlesen unter Außenversicherung. Zu finden in den § 6-10 je nach Versicherung.
    Gruß
    cyberman

  • Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund
    Also, dass es nicht möglich sein soll, nur Berechtigte in seine Vorräume zu lassen und dieses noch dazu auslesesicher zu gestalten, kann ich mir in unserer hochtechnisierten Welt nun wirklich nicht vorstellen.


    Die Tendenz geht aber genau in die entgegengesetzte Richtung (zumindest hier in Köln beobachte ich das): Immer mehr Eingänge/Vorräume werden vom Zutritt nur mit Karten befreit, der Zugang ist frei. Das erscheint auch sinnvoll, da sowieso so gut wie jeder mit Karte hineinkam (Daten wurden ja AFAIK nicht gespeichert). Außerdem hing ein großer Teil der Manipulationsgeräte eben draußen.


    Abgesehen davon gibt es genügend Automaten ohne Vorraum.

    Mit Grüßen ...

  • das ganze würde - wenn überhaupt - nur einigermaßen sicher so funktionieren, wenn an der türe bereits geprüft wird, ob die eingesteckte karte inkl. pin gültig ist.


    dann schreien aber auch wieder alle wieso man das schon an der türe machen muss und am automaten nochmal.

  • Mal blöde Frage, aber wo ist der prinzipielle Unterschied, ob jemand vor der Bank oder in der Bank überfallen wird?


    Wenns draußen ist, kann das Opfer immernoch gezwungen werden, erneut reinzugehen und Geld abzuheben - somit wäre Eure Endlosdiskussion doch hinfällig, oder?

    Zitat

    Original geschrieben von cyrus69
    Im Prinzip geht es nicht darum, nur ihm mit Respekt zu begegnen, sondern auch dem Typen mit der großen Nase oder dem Mädchen mit der Glatze.

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