Beschall sie mit Volksmusik. Mal schaun, wie lang sie das aushält (Du kannst ja einstweilen die Wohnung verlassen... ;)).
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Weißes Rauschen in voller Lautstärke in deiner Wohnung laufen lassen. Nervt zwar auch, aber wenigstens hörst du die Musik nicht mehr :top:
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Zitat
Original geschrieben von Bierkiste
Weißes Rauschen in voller Lautstärke in deiner Wohnung laufen lassen. Nervt zwar auch, aber wenigstens hörst du die Musik nicht mehr :top:Super Idee. Fehlt als "Tipp" eigentlich nur noch ein gepflegter Hörsturz...
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Die Optionen wurden hier ja schon aufgezeigt. Du musst das nur einfach mal
anstoßen. D.h. Vermieter anschreiben bzw. Ordnungsamt informieren. Ich würde
mir da nicht von irgendwelchen hängen gebliebenen Assis Angst machen lassen.
Da können wir gleich die Anarchie ausrufen.Also Mittel und Wege einen Rechtsstaats nutzen!
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1. Gespräch mit der Frau, vorbeugend und nett.
2. Klingeln für Beschwerde bei aktuellem Störfall <g> (Assi Freunde ignorieren, immer locker bleiben)
3. Ordnungsamt
4. Polizei die Anlage beschlagnahmen lassen
5. Wenn es der selbe Vermieter ist: Mietminderung bei vorschreitender Störung ankündigen, Frist zur Behebung des Mangels setzen.Letztendlich sind uneinsichtige Menschen nur durch Geldstrafen in den Griff zu bekommen.
Wenn Du keine Lust auf die Aktion(en) hast: Neue Wohnung suchen
ZitatOriginal geschrieben von ecolo
".. ohne das die Beschwerde auf meine Person vermutet wird."" Die anderen Nachbarn sind leider hier zu ängstlich."
euer ecolo
Du doch auch
So Schlimm kann die Gegend doch nicht sein, oder? :confused: -
... oder du kaufst dir einen Kampfhund und ihr trägt die Sache im Park aus

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DAS geht auch ohne Kampfhund, der ist dabei eher hinderlich.
68er-Spruch: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Gebüsch
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Ein Tipp fehlt hier noch:
Lärmprotokoll..
Notier dir genau die Zeiten, an denen du durch die Musik gestört wirst!
Dies ist bei der Beschwerde an den Vermiete wichtig.
(evlt. auch im Bezug auf Mietkürzung) -
Ich denke der Vermieter wird spätestens reagieren, wenn du eine sachliche
begründetet Mietminderung anführst.Ein recht praktischer Link ist folgende Tabelle. Dann kannst du dich direkt
berufen, wenn ein Fall passt:z.B.: "AG Braunschweig, Urteil vom 03.08.1989 - 113 C 168/89 (9), WM 1990, S. 147 (Lautstarke Musik durch eine Wohngemeinschaft im selben Haus). "
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Zitat
Original geschrieben von carmecon
Ich denke der Vermieter wird spätestens reagieren, wenn du eine sachliche
begründetet Mietminderung anführst.Vermutlich muß man dem Vermieter nicht mal drohen, es würde schon reichen diesen überhaupt mal über den Problemfall in Kenntnis zu setzen.
Aber in dem Haus scheint sich niemand zu trauen, man den Vermieter zu informieren.
Leider scheint das Haus unter der üblichen TT-Krankheit zu leiden, das man nicht mit realen Menschen spricht. Und vermutlich ist der Vermieter nicht über Twitter oder Facebook zu erreichen

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