Was allerdings zu befüchten wäre ist, dass ein kleinkarierter Deutscher mindestens bis vors BVerfG klagt, weil er durch Abrundung 2 Euro-Cent zu wenig bekommen hat. Schließlich findet hier de facto eine Enteignung statt.
Von daher sind im Ausland sinnvoll angewandte Praktiken nicht immer auf Deutschland übertragbar. Aber anders herum gilt das auch irgendwie, so dass EU-Regelungen oft Spielraum für nationale Befindlichkeiten vorsehen. Ob die aus objektiver Sicht sinnvoll sind oder nicht, wird hoffentlich in einer der folgenden Generationen rational entschieden werden können. ![]()
Frank