es heisst ja:"Wer das Internet Pack M vorher gebucht hat, ist von dieser Änderung nicht betroffen"
gilt das jetzt nur bis mein pack m ausläuft ( gebucht 20.5), oder auch für zukünftige buchungen?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
es heisst ja:"Wer das Internet Pack M vorher gebucht hat, ist von dieser Änderung nicht betroffen"
gilt das jetzt nur bis mein pack m ausläuft ( gebucht 20.5), oder auch für zukünftige buchungen?
ZitatOriginal geschrieben von Rudi78 Denn es ist IHMO weder technisch noch rechtlich ein Problem, die vertragsgemäße Nutzung zu überwachen ...
Hört doch bitte mal mit diesen Ammenmärchen auf. Solange VPN-Verbindungen weder untersagt noch unterbunden werden ist diese These sofort entkräftet - Punkt!
Andere Dinge hatte ich schon genannt; es bleiben letztlich nur Indizien, die eine nicht-vertragsmäßige Nutzung bestenfalls naheliegen lassen. Aber ein Beweis ist das nicht.
Gut, hierzulande wurden schon Angestellte wegen unbewiesenem(!!!) Diebstahl von 1,30EUR gefeuert...
Eine Kündigung oder besser ausbleibende Verlängerung eines Vertrages wegen zu hoher Nutzung ist viel wahrscheinlicher, aber das wäre auch heute schon denkbar.
Sascha
Ist denn überhaupt schon mal ein Fall bei einem Netzbetreber bekannt geworden, wo verbotene PC-Nutzung geahndet worden ist? Ich denke nein, man hat auch noch nichts über einn solchen Fall im Netz gelesen. Ich denke das Verbot soll nur zur Abschreckung dienen, unternommen dagegen wird nichts.
ZitatOriginal geschrieben von saschabln
Hört doch bitte mal mit diesen Ammenmärchen auf.
Och noe ... lass und doch gegenseitige Sichtweitsen einfach akzeptieren, oder ? Zu deinen VPN Argument: Was VPN ist wissen vielleich 2-5% der mobilen Internetnutzer ausserhalb des TT. Das ist IHMO (bitte google mal nach IHMO) kein wirkliches Argument. Zudem hinterlassen auch VPN Verbindungen spuren, selbst wenn der Traffic selbst verschlüsselt ist. Es wird halt ungleich schwerer ...
Zudem ist immer ein Kritikpunkt gewesen, das es hier zu einen Katz und Mausspiel kommt. Ich finde, das sollte O2 von vornherein unterbinden, in dem mal einfach so einen Passus nicht aufnimmt.
ZitatOriginal geschrieben von Rudi78
Och noe ... lass und doch gegenseitige Sichtweitsen einfach akzeptieren, oder ? Zu deinen VPN Argument: Was VPN ist wissen vielleich 2-5% der mobilen Internetnutzer ausserhalb des TT. Das ist IHMO (bitte google mal nach IHMO) kein wirkliches Argument. Zudem hinterlassen auch VPN Verbindungen spuren, selbst wenn der Traffic selbst verschlüsselt ist. Es wird halt ungleich schwerer ...
Ich sehe es ja prinzipiell genauso wie du, nur unrichtige Pauschalaussagen will ich korrigieren.
Wichtig ist: was kann technisch unterbunden und folglich rechtlich belangt werden und was nicht. Ob nun 5% dazu in der Lage sind ist egal, wer es braucht, macht es so und bleibt unbehelligt, wer es nicht kann oder braucht, der lässt es. OK?
Zitat
Zudem ist immer ein Kritikpunkt gewesen, das es hier zu einen Katz und Mausspiel kommt. Ich finde, das sollte O2 von vornherein unterbinden, in dem mal einfach so einen Passus nicht aufnimmt.
... genau hierzu wird es wie auch bei Vodafone kommen, wenn o2 die Leute (die es können) da reintreibt.
Sascha
Es wird immer grotesker. Laut http://twitter.com/o2myhandy ist ein 4" PC ein Big Screen Gerät, ein 20" Smartphone wäre Smallscreen.
Saudämliche Unterscheidung, die niemand nachvollziehen kann. Gibts dann irgendwann mal Listen, in welche Sparte welches Gerät fällt? Warum nicht Betriebssystemabhängig? ![]()
LOL...das hört sich echt dämlich an und zeigt doch wie willkürlich diese Regelung ist
Royal Flush
OS Abgrenzung ist auch Blödsinn. Ich kann per Android genauso streamen und downloaden wie bei nem PC.
Hat eigentlich schon mal jemand versucht, gegen diese Änderung anzugehen?
O2 stellt sich ja auf den Standpunkt, dass nur der Bestandskunde ist, der das Internet Pack schon vor dem 01.06. gebucht hatte. Nach meinem Rechtsempfinden ist aber jeder mit einem laufenden Vertrag Bestandskunde und die Änderung der Optionsbedingungen ist eine einseitige Vertragsänderung.
Gruß, Goetze
ZitatOriginal geschrieben von goetze
[...] und die Änderung der Optionsbedingungen ist eine einseitige Vertragsänderung.
Die Optionen sind nicht Vertragsbestandteil - und schon garnicht wenn man die Option nicht gebucht hat (was ja erstmal Voraussetzung ist um ein Pack mit neuen Konditionen zu buchen).
Wo willst du also ansetzen?
ZitatOriginal geschrieben von Royal Flush
Es wird immer grotesker. Laut http://twitter.com/o2myhandy ist ein 4" PC ein Big Screen Gerät, ein 20" Smartphone wäre Smallscreen.
Saudämliche Unterscheidung, die niemand nachvollziehen kann. Gibts dann irgendwann mal Listen, in welche Sparte welches Gerät fällt? Warum nicht Betriebssystemabhängig?
Am sinnvollsten waere eine Unterscheidung nach Processor: Alles mit x86, 68000 oder PowerPC Processor zaehlt als PC.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!