Rempler in der Waschstraße, wer ist schuld?

  • Zitat

    Habe mit meinen zuständigen Versicherungsmenschen telefoniert, der meinte, dass bei kleineren Schäden gar keine Gegenüberstellungs-Gutachten gemacht werden und ich den Schaden zahlen müsste, da der Schaden nur "geringfügig" sein wird und somit der Aufwand/Kosten nicht lohnen.


    Die Aussage ist in der Form nicht richtig. Das Problem ist, dass Du in der Sache letztlich wenig zu melden hast. Deine Versicherung ist letztlich Herrin des Verfahrens. Wenn diese aufgrund der eingegangenen Sachverhaltsschilderungen der Ansicht ist, dass Dich eine Teilschuld trifft und entsprechend reguliert, kannst Du da nur in Extremfällen etwas gegen unternehmen (dafür zahlt diese eben auch auch iM gerichtsverfahren bei einer Niederlage die entsprechenden Kosten). Natürlich kannst Du versuchen, durch Deine Schilderung etc. entsprechende Argumente einzubringen, damit die Versicherung ja nicht auf die Idee kommt, zu zahlen. Natürlich wägt die Versicherung (jedenfalls sollte sie das) das Risko ab und hat natürlich wenig Interesse, bei einem Schaden von 300 € ein Verfahren mit allein 1.500 € Sachverständigenkosten etc. zu riskieren, so dass die Bereitschaft, bei kleinen Schäden zu zahlen, ggf. natürlich größer sein kann.

  • Meiner Meinung nach schade, wenn die Versicherung gegen mich entscheidet um Kosten zu sparen.. Und ich am Ende derjenige bin, der auf den Kosten sitzenbleibt, weil ich hochgestuft werde, für eine Sache, die ich weder verursacht, noch verhindern hätte können.

  • Kannst ja mal dein "außerordentliches Kündigungsrecht" bei Beitragserhöhung durch Höherstufung erwähnen... ;) (Auch wenns sicher nix bringt)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Meiner Meinung nach schade, wenn die Versicherung gegen mich entscheidet um Kosten zu sparen.. Und ich am Ende derjenige bin, der auf den Kosten sitzenbleibt, weil ich hochgestuft werde, für eine Sache, die ich weder verursacht, noch verhindern hätte können.


    Genau das ist manchmal schwer zu vermitteln und m.E. auch nur schwer einzusehen. Aber in der Praxis ist kaum dran zu rütteln. Jedenfalls würde ich deshalb der eigenen Versicherung frühzeitig darlegen, weshalb Du eine eigenen Haftung für nicht gegeben hälst und Du daher dringend darum bittest, der Gegenseite nichts zu ersetzen - ist die Sache erst einmal reguliert, ist der Zug abgefahren....

  • Zitat

    Also, der Golf kann da solange stehen, wie er will.


    Das halte ich mal für ein Gerücht-die Ausfahrt muss er unverzüglich
    frei machen, steht so in den Waschstrassenbedingungen.
    Dürften normalerweise überall gleich sein.
    Und springt sein Wagen nicht mehr an, hat er Warnzeichen zu geben.


    Allerdings ist die Beschreibung des TE etwas konfus. Erst ist ein BMW
    dazwischen, dann kommt ihm der Golf entgegen?!?


    Der Golffahre war halt genauso ne Knalltüte, wie diejenigen welche am Ende der
    Rolltreppe stehen bleiben und sich unterhalten - dennen trete
    ich dann immer in die Hacken.


    GP

  • Mir ist der BMW entgegen gekommen, nicht der Golf. Golf hat den ganzen Mist verursacht.. Sorry, war ein Tippfehler.. Korrigiert..

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Genau das ist manchmal schwer zu vermitteln und m.E. auch nur schwer einzusehen. Aber in der Praxis ist kaum dran zu rütteln. Jedenfalls würde ich deshalb der eigenen Versicherung frühzeitig darlegen, weshalb Du eine eigenen Haftung für nicht gegeben hälst und Du daher dringend darum bittest, der Gegenseite nichts zu ersetzen - ist die Sache erst einmal reguliert, ist der Zug abgefahren....

    Ein abgefahrener Zug kann sich auch mal auf dem falschen Gleis befinden, kehrt - aus Einsicht oder unter Druck - um und fährt später dann noch in die Richtung, in die er eigentlich sowieso wollte und sollte. (-;=


    Ganz genau erinnere ich mich nun nicht mehr an seine Schilderung, das Unfallprotokoll und das blödsinnige Gutachten, aber ein Freund ist als vorschriftsmäßig rechts fahrender Radler von einem von der Gegenspur kommenden Autofahrer frontal gerammt worden - Notarzt, Krankenhaus, Fahrrad total verbogen, langwierige Rekonvaleszenz, pipapo. Während der frühen Morgenzeit gab es keine Zeugen und der Autofahrer behauptete, daß der Radfahrer die Gegenspur gekreuzt hätte, er hätte vergeblich versucht auszuweichen und so wären dann Auto, Fahrrad und Radfahrer seinerseits auf die Gegenspur geraten, ich glaube sogar bis an die gegenüberliegende Hauswand.


    Die Versicherung meines Freundes hat's offenbar geglaubt, jedenfalls haben sie dem Autofahrer relativ schnell irgendwas ausbezahlt, ich glaube im unteren vierstelligen Bereich. Der Freund fährt aber erst viel weiter über die Straße, das ist sein regelmäßiger Arbeitsweg, an der Stelle würde es gar keinen Sinn ergeben und da stehen auf der Gegenseite auch Altglasbehälter mit entsprechender Scherbenhäufigkeit und zumindest mir hätte er's auch erzählt, wenn er etwas falsch gemacht haben könnte. Naja, der amtlich bestellte Gutachter hat im Verlauf dann auch noch die Ansicht des Autofahrers bestätigt mit seiner Expertise, obwohl schon die zugehörigen Werkstattfotos von Auto und Rad von der Lage des Schadens nicht dazu passten, wenn man sich's genau ansah.


    Der Freund war angesichts seiner zahlenden Versicherung und angesichts des Gutachtens schon verzweifelt, aber wohl auch mein Zureden, daß er's bloß nicht dabei bewenden lassen soll ließ ihn doch das Gutachten anfechten und seinerseits Klage erheben. Letztlich ist zumindest rechtlich doch alles gut geworden, der Gutachter musste sein tolles Gutachten kleinlaut korrigieren, der Autofahrer ist zu Schadenersatz verurteilt worden und Schmerzensgeld im mittleren, vierstelligen Bereich gab's auch.


    Das ist natürlich sehr entmutigend, wenn die eigene Versicherung die gegnerische Partei auszahlt, aber auch die können zum einen irren oder eben auch nach der Maxime handeln, daß es die urteilslose Zahlung sie wahrscheinlich billiger kommt als das Verfahren samt dessen ungewissen Ausgang (Anwälte, Gerichtskosten, Urteil...). Wenn die eigenen Experten mit sagen wir 50% Wahrscheinlichkeit die eigene Verurteilung erwarten mit Gesamtkosten X+Y+Z, dann ist eben alles billigere als die Hälfte davon für die Versicherung das attraktivere. Davon sollte man sich selbst nicht beirren lassen. Auch eine Versicherung entbindet einen weder von der Pflicht selber zu denken, noch vom Recht darauf - auch nicht der verständliche Schock angesichts der Versicherungsmitteilung, daß sie gezahlt habe.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Das halte ich mal für ein Gerücht-die Ausfahrt muss er unverzüglich
    frei machen, steht so in den Waschstrassenbedingungen.
    Dürften normalerweise überall gleich sein.


    Richtig. Weil das den reibungslosen Geschäftsverkehr ermöglicht.


    Klar ist Blockieren der Ausfahrt durchaus strafrechtlich und zivilrechtlich interessant.


    Aber für den Schadensfall hat es keine Bedeutung. Der Betreiber muß diesen vollkommen normalen Vorgang erkennen und Schaden von seinen Kunden abwenden. Kunden dagegen, die sich entgegen der Vorschrift "nicht zu bremsen und nicht zu lenken" verhalten, müssen aber durchaus mit Regreßansprüchen gegen sich selbst auseinandersetzen!


    Der Golf Fahrer mag ein I* sein. Der, der bremst, ist aber ein Volli*

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Der Freund war angesichts seiner zahlenden Versicherung und angesichts des Gutachtens schon verzweifelt, aber wohl auch mein Zureden, daß er's bloß nicht dabei bewenden lassen soll ließ ihn doch das Gutachten anfechten und seinerseits Klage erheben. Letztlich ist zumindest rechtlich doch alles gut geworden, der Gutachter musste sein tolles Gutachten kleinlaut korrigieren, der Autofahrer ist zu Schadenersatz verurteilt worden und Schmerzensgeld im mittleren, vierstelligen Bereich gab's auch.


    Dabei muss man aber bedenken, dass das 2 Prozesse sind: Einmal wollte der Autofahrer seinen Schaden ersetzt haben und dann gab es ein zweites Verfahren, in dem der Radfahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld haben wollte - da können die Karten dann durchaus neu gemischt werden. Wenn aber die Versicherung vom TE gezahlt hat, bleiben ihm wenig Möglichkeiten - er selbst hatte ja keinen Schaden am Kfz. Also leider nur bedingt vergleichbar.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Wenn aber die Versicherung vom TE gezahlt hat, bleiben ihm wenig Möglichkeiten


    Mir kommt das hier gerade komisch vor. Haftungsansprüche gehen niemals gegen eine Versicherung, sondern immer gegen eine Person. Die kann frei entscheiden, ob und was bezahlt wird.


    Wenn ich meiner Versicherung untersage, was zu zahlen, wird auch nichts bezahlt.

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