Rempler in der Waschstraße, wer ist schuld?

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wenn ich meiner Versicherung untersage, was zu zahlen, wird auch nichts bezahlt.


    Bist Du Dir da sicher? Im Verischerungsforum von Motor-Talk steht nämlich gegenteiliges...

  • Aber da bin ich 100% sicher.


    Eine Haftpflicht-Versicherung übernimmt meine Verpflichtung auf meinen Auftrag. Alle Prozeduren zur Vereinfachung des Verfahrens kann ich unterbinden.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wenn ich meiner Versicherung untersage, was zu zahlen, wird auch nichts bezahlt.


    Hm, das kenne ich aber auch anders.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Der BMW muß darauf vertrauen, daß die Anlage rechtzeitig anhalten wird. Wenn nicht muß der Anlagenbetreiber oder Anlagenhersteller haften.


    Bremst der BMW Fahrer und Du fährst dadurch auf, hat er IMHO Pech, da er sich falsch verhalten hat. Er hat durch sein Fehlverhalten den Schaden herbeigeführt.


    Weiter hinten gibt es in der Regel keine Sensorik mehr, da die Fahrzeuge an der Kette gezogen werden und der Abstand gleich bleibt, solange sich alle an die Anordnung halten, nicht bremsen - nicht lenken.


    Bin sicher man man sieht das man aufgeschoben wird und hupen nicht hilft dan wuerden fast alle Fahrer bremsen weil man das was vorne ist als relevanter beurteilt als das was hinten ist - ist einfach so.


    Vorallem kommt noch hinzu das man nicht jeden Tag in die Waschanlage faehrt, und viele Autofahrer oft nur kleine Waschanlagen nutzen.


    brasax hat natuerlich auch keine Schuld weil er ja nichts machen konnte. Auch ne Vollbremsung haette das Problem dan noch weiter nach hinten geschoben.


    Die Anlage ist wohl doof konstruiert. Koennte man doch in den Haken die Zugkraft messen. Durch das Bremsen steigt die ja aprupt, und das muesste dan die Anlage erkennen und abschalten.


    Die Frage ist jetzt was welche Strategie man geht:


    Wen der Schaden nicht teuer ist das ist es guenstiger selber zu zahlen als sich hochstufen zu lassen. Bei einem Haftplichtschaden muesste man das aber gleich machen weil es danach nicht mehr geht.


    Aber wen man den Rechtsweg geht und dan vielleicht auch nur 25% oder 33% bekommt ist es dan bei einem kleinen Schaden teuer als vorher.


    Denke du solltest erstmal versuchen das der BMW Fahrer auf Forderungen gegen dich verzichtet und sich gegen den Betreiber der Anlage wendet. Den dan ist es nicht mehr dein Problem. Wie die sich einigen waere dann dir egal.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Aber da bin ich 100% sicher.


    Leider trotzdem falsch. Deine KFZ- Versicherung darf auch gegen deinen Willen einen Schaden regulieren. Das Stichwort heißt "Regulierungsvollmacht.




    Edit: Für die juristisch Interessierten: Rechtsgrundlage dafür ist § 115 I Nr. 1 VVG, wonach der Versicherungsanspruch des Geschädigten eben gerade auch gegenüber der Versicherung des Verursachers besteht, sofern es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Das ist natürlich der Fall (§ 5 PflVG).


    Gem. § 114 II VVG können die Versicherungen näheres in ihren allgemeinen Bedingungen bestimmen.
    Jede KFZ-Versicherung hat daher in § 10 V AKB (Allgemeine Bedingung für die Kraftfahrversicherung) die Klausel, dass sie Schäden selbstständig befriedigen darf (sog. Regulierungsvollmacht).


    Wenn der Geschädigte also die Versicherung des (vermeintlichen) Verursachers kennt, darf er sich an diese wenden und eine Regulierung verlangen. Die Versicherung prüft diesen Anspruch nach pflichtgemäßen Ermessen und darf sodann zahlen, ohne seinen Versicherungsnehmer um Erlaubnis zu fragen. Selbst ein ausdrückliches Verbot seitens diesem ist rechtlich ohne Belang.

  • Wenn was kommt, wird die Versicherung anfragen, was passiert ist. Dann werden wir sehen, wie das dann läuft..


    Vielleicht verläuft das auch im Sande..


    Schäden am BMW kann es eigentlich nicht gegegeben haben, dafür war der Rempler zu leicht. Die Stoßstange von dem BMW sah allerdings schon ziemlich verkratzt aus, einige Lackabplatzer (die nicht von mir sein können..). Daher schon möglich, dass er es trotzdem versucht..

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Rechtsgrundlage dafür ist § 115 I Nr. 1 VVG


    Das mag sein und ist auch sicherlich sinnvoll in klaren Fällen.


    Ich habe es aber nur so erlebt, wenn man seiner Versicherung mitteilt, daß die Forderung mal zumindest "überprüfungswürdig" ist, haben die bisher nie einfach mal was bezahlt.


    1. zahlen die nicht gerne und 2. haben die es auch nicht gerne, wenn Kunden vom außerordentlichen Kündigungsrecht im Schadensfalle Gebrauch machen.

  • Der springende Punkt ist aber, dass die Versicherung auf deine Einwände eingehen KANN, aber nicht MUSS.


    Deine 100%ige Überzeugung, dass die Versicherung nur in deinem Auftrag tätig wird und du als Versicherungsnehmer eine Zahlung "unterbinden" kannst, ist unter Verweis auf die zitierte Rechtslage falsch.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Ich habe es aber nur so erlebt, wenn man seiner Versicherung mitteilt, daß die Forderung mal zumindest "überprüfungswürdig" ist, haben die bisher nie einfach mal was bezahlt.


    Mag in vielen Fällen klappen, aber glaube mir, es gibt auch die anderen, wo der versichungsnehmer die Welt nicht mehr versteht, weil die Versicherung gegen seinen ausdrücklichen Willen zahlt und er im Wege der Hochstufung letztlich die Zeche zu zahlen hat.

  • Könnte man denn eigentlich (unabhängig davon, ob wirtschaftlich sinnvoll) den von der Versicherung getragenen Haftpflicht-Schaden übernehmen (also selbst zahlen) um nicht hoch gestuft zu werden und anschließend rechtlich selbst gegen den Schadensverursacher vorgehen? Oder gitl die Zahlung durch die Versicherung und/oder die Übernahme der Kosten durch den Versicherungsnehmer automatisch als Einverständnis, dass die Sachlage der Schilderung des geschädigten entspräche?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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