Als die TAZ schrieb, der Chefredakteur von BILD, Kai Diekmann, habe sich in Miami einer heiklen Operation (es ging um "Verlängerung") unterzogen, war sich K. Diekmann nicht zu schade, gegen diese Veröffentlichung auf dem Rechtsweg vorzugehen und Schmerzensgeld zu verlangen. Damit ist er allerdings gescheitert.
Es ist 'heuchlerisch hoch zehn', wenn er jetzt etwas ganz normales - Wulffs angedeuteter Rechtsweg gegen eine ins Privatleben eingreifende Publikation, man vergleiche mit Schröders erfolgreichen (!!) Prozessen wegen seiner Haarfarbe - als Verstoß gegen die Pressefreiheit brandmarkt, was er selber in viel schlimmerer Form praktiziert hat:
nämlich ging er gegen eine Pressepublikation vor die nicht nur etwas von der Pressefreiheit sondern darüber hinaus etwas von der Kunstfreiheit abgedecktes veröffentlichte, wobei die TAZ deutlich kleiner und finanzschwächer ist.