ZitatOriginal geschrieben von meisterroerig
Er bekommt ja als EX MP von Niedersachsen ja auch noch Geld!
Stimmt nicht ganz!
Von Arnim weist darauf hin, dass dem 52 Jahre alten Wulff vorläufig keine Versorgung als früherer Ministerpräsident und Landtagsabgeordneter in Niedersachsen zustehe: Der Ruhegehaltsanspruch aus seiner Amtszeit als Regierungschef von 2003 bis 2010 ruhe laut Niedersächsischem Ministergesetz, bis er 60 werde. Auf die Altersentschädigung als Landtagsabgeordneter müsse er laut Niedersächsischem Abgeordnetengesetz warten, bis er 57 werde. Bis Ende Juni dieses Jahres, wenn sich sein Ausscheiden aus dem Ministerpräsidentenamt zum zweiten Mal jährt, bleibe ihm immerhin ein Anspruch auf Übergangsgeld nach Niedersächsischem Ministergesetz in Höhe von monatlich rund 7000 Euro - der aber nur wiederauflebte, wenn Wulff nun ohne anderweitige Versorgung bliebe.
Quelle: http://m.faz.net/aktuell/polit…re-gebuehrt-11653559.html
