Wer trägt die Rücksendekosten

  • Hallo,


    habe letzte Woche ein Mikrofon für 20 Euro bestellt, aber eine Netzwerkkarte geliefert bekommen. Habe den Händler deswegen angerufen und er vertröstete mich am Telefon, dass er das im Lager überprüfen müsse und mich zurück ruft. Es kam kein Rückruf. Habe danach noch paar Mal angerufen, es ging aber keiner mehr ans Telefon. Da ich solche Händler besonders gerne mag, will ich nun vom Kauf zurück treten und ihm die Netzwerkkarte zurück schicken. Wer trägt die Rücksendekosten? Kann ich ihm das Paket unfrei zustellen?


    pons

  • I.d.R. haben die Händler einen Passus drin, der die Rücksendekosten bei einem Wert < 40 € dem Kunden auferlegt, dass ist von der Rechtsprechung auch so akzeptiert.


    Hier liegt der Fall ja etwas anders, da der Händler den Vertrag bisher noch nicht erfüllt hat, Du hast also Ansprüche aus der Sachmängelgewährleistung.


    Schreiben aufsetzten mit Frist den "Mangel" zu beheben (= Lieferung der richtigen Ware) und für den Fall das dies nicht erfolgt Rücktritt vom KV ankündigen, in diesem Fall gehen die Kosten dann zu Lasten der VK.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    I.d.R. haben die Händler einen Passus drin, der die Rücksendekosten bei einem Wert < 40 € dem Kunden auferlegt, dass ist von der Rechtsprechung auch so akzeptiert.
    Hier liegt der Fall ja etwas anders, da der Händler den Vertrag bisher noch nicht erfüllt hat, Du hast also Ansprüche aus der Sachmängelgewährleistung.


    Wo siehst Du da einen Sachmangel? Die bestellte Sache ist nicht mangelhaft, sie ist schlicht noch nicht geliefert, der Vertrag wurde seitens des Verkäufers noch nicht erfüllt.


    N.

  • Zitat

    Original geschrieben von nobbi
    Wo siehst Du da einen Sachmangel?


    In § 433 Abs. 3 BGB:
    "Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert."


    Die Lieferung eines Aliud, also einer Falschlieferung ist begrifflich kein Sachmangel, sondern ihm gleichgestellt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    In § 433 Abs. 3 BGB: "Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert."
    Die Lieferung eines Aliud, also einer Falschlieferung ist begrifflich kein Sachmangel, sondern ihm gleichgestellt.


    Dann sind wir uns ja einig. Kein Sachmangel, aber gleichgestellt.


    Schlussendlich kommt es, meiner Meinung nach, darauf an, ob der Käufer die falsch gelieferte Sache als Erfüllung des Kaufvertrags gelten lässt. Erkennt der, dass die falsche Sache geliefert wurde und weist die Lieferung zurück, bestehen weiter Ansprüche aus §433 Abs. 1.


    N.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    I.d.R. haben die Händler einen Passus drin, der die Rücksendekosten bei einem Wert < 40 € dem Kunden auferlegt, dass ist von der Rechtsprechung auch so akzeptiert.


    Soweit ich recht erinnere können die Rücksendekosten nicht auferlegt werden, da in diesem Fall "die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht", BGB 357 Abs 2

    Zitat


    Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Soweit ich recht erinnere können die Rücksendekosten nicht auferlegt werden, da in diesem Fall "die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht", BGB 357 Abs 2


    Genauso ist es!

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Sehe ich das richtig, ich kann vom Kaufvertrag zurücktreten und bekomme die ganzen Kosten erstattet. Sprich Kaufpreis plus die angefallenen Portogebühren für hin und Rücksendung?


    pons

  • Hawk:


    Dein angesprochener Passus wurde vor zwei Tagen vom BGH gekippt. Ab jetzt haben die Händler auch unter 40 Euro die RVK zu tragen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von pons
    Sehe ich das richtig, ich kann vom Kaufvertrag zurücktreten und bekomme die ganzen Kosten erstattet. Sprich Kaufpreis plus die angefallenen Portogebühren für hin und Rücksendung?


    pons


    Sagen wir lieber, Du hast einen Anspruch darauf. Ob der Verkäufer seinen Verpflichtungen (freiwillig) nachkommt, steht auf einem ganz anderen Blatt - leider.


    Frankie

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