Massenhafte Sammlung aller EC-Kartenzahlungen in Deutschland durch Easycash

  • Leider ist Bargeld immer mehr in Verruf gebracht worden; sobald man höhere Beträge mitführt und einsetzt kann man in den Verdacht der Geldwäsche oder der Steuerhinterziehung gelangen.


    Der Zoll will es an den Grenzen wissen, ob man mehr als 10K € dabei hat, und wenn es etwas weniger ist, wird man schon ausgefragt, wie TV zu sehen war ("verdächtig nahe an 10.000 €, was wollen Sie damit?").


    Und bei höheren Barzahlungen beginnen Banker und Händler zu rotieren.

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  • saintsimon:
    Es wird wohl eher selten sein, dass man täglich ein Auto kauft und dafür 40.000 € Bargeld mitschleppt. Und auch das wäre dem Händler egal, bringt er es eben zur Bank und vermeidet das Risiko, dass eine bargeldlose Zahlung platzt.
    Problem wird eher die Bank sein, die so viel Geld nicht immer "rumliegen" hat.
    Aber, ganz ehrlich, mit solchen Geldmengen gehe ich persönlich eher selten durch die Welt.


    Und selbst 10.000 € bei Grenzübertritt (zudem nur außerhalb des Schengener Abkommens?) sind schon eine sehr hohe Summe.
    Und wenn, dann geht es den Zöllner nur was an, ob man mehr oder weniger als 10.000 € mitführt. Auch bei 9.999 € reicht es zu sagen "weniger" und man braucht keine Erklärung abgeben. Aus dem TV zu zitieren ist ja noch realitätsferner als das, worum es hier in diesem Thread geht.


    Mir ist es nicht bekannt, dass ich bei Aldi blöd angeguckt wurde und man mir Geldwäsche unterstellt hat, weil ich eine Zahncreme für ein paar Cent mit einem 5-Euro-Schein bezahlt habe, statt mit der EC-Karte.
    Auch die Gebühr für den Personalausweis habe ich beim Amt bar bezahlt, ohne dass ich in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung kam.

  • Von 5 € redet auch keiner.
    Ich kenne genug Läden, die die Annahme von 500€-Scheinen generell verweigern. Und das auch, wenn der Gesamtwert der Einkaufs in einem gesunden Verhältnis stünde.
    Selbst wenn du nen LKW volltankst, kannst du an der Tankstelle häufig nicht mit nem großen Schein bezahlen.
    McDonalds akzeptiert hier übrigens nicht einmal 50€-Scheine, mit der Begründung, dass zu viel Falschgeld im Umlauf ist.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von jungmario
    ...Aus dem TV zu zitieren ist ja noch realitätsferner als das, worum es hier in diesem Thread geht...


    Es war eine Original-Aufnahme der Amtshandlung des deutschen Zolls an der Grenze zur Schweiz, also 100% real. Und CH ist zwar im Schengen-Raum, aber EU-Aussengrenze.


    Ebenso gilt die 10K-€ Bargeld-Grenze innerhalb der EU beim Grenzverkehr:


    "Bei Ihrer Reise aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (z.B. nach Luxemburg) oder aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) in die Bundesrepublik Deutschland haben Sie mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach § 12 a Abs. 2 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) mündlich anzuzeigen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Bedienstete des Zolls, der Bundespolizei sowie der Länderpolizeien Bayerns, Bremens und Hamburgs sind befugt, Sie zur Anzeige von mitgeführtem Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln aufzufordern und die Richtigkeit der gemachten Angaben durch Kontrollen - so genannte Bargeldkontrollen - zu überprüfen. Eine Anzeigepflicht auf Verlangen gilt auch, wenn Sie durch die Bundesrepublik Deutschland durchreisen (z.B. von Österreich nach Dänemark)."
    http://www.zoll.de/faq/bargeld_barmittel/bargeld/index.html


    Besonders gerne werden neben Reisenden aus CH jene aus Luxemburg bei der Einreise kontrolliert. Dafür sind z.B. auf der Autobahn aus Lux nahe Trier schwenkbare Schilder montiert, die bei Bedarf den Verkehr über einen Autobahnparkplatz leiten, wo dann die Zollkontrollen gemacht werden.

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  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Von 5 € redet auch keiner.
    Ich kenne genug Läden, die die Annahme von 500€-Scheinen generell verweigern. Und das auch, wenn der Gesamtwert der Einkaufs in einem gesunden Verhältnis stünde.
    Selbst wenn du nen LKW volltankst, kannst du an der Tankstelle häufig nicht mit nem großen Schein bezahlen.


    Das liegt daran, dass Tankstellen meist nur um die 3- 400 EUR in der Kasse als Wechselgeldbestand haben. Wenn dann einer mit nem 500er kommt, und seine 10 EUR Tankfüllung damit bezahlen will, dann wird es schwierig 490 aus der Kasse auszuzahlen... wenn er doch gerade mal nur um ~400 EUR drin hat.

  • Zumindest bei ALDI habe mal selbst erlebt, wie ein 500er kommentarlos akzeptiert wurde.
    Aber wir sollten die Falschgeld- und die Geldwäschephobien auseinanderhalten.

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  • Wer etwas bei Facebook oder sonst im Internet schreibt dem ist ja klar das es oeffentlich ist


    Aber wer mit einer EC Karte zahlt der geht geht nicht davon aus das die Umsatzdaten viel laenger als nach Abwicklung gespeichert werden - das ist schon ein grosser Unterschied


    Selber zahle ich entweder mit Bargeld oder gleich mit richtiger Kreditkarte - ob es da aber viel anders ist ?


    Zahlen mit eg. 200 EUR oder 500 EUR Schein kan auch Vorteile haben - Wer sich damit z.B. ein Eis oder einen Kaffee kauft bekommt ihn mit Glueck geschenkt wen der Verkaeufer zu faul zum wechseln ist :D

  • Obwohl ich schon fast als militanter Datenschützer gelte, habe ich gegen das in Frage stehende Verfahren wenig Bedenken, solange sicher gewährleistet werden kann, dass die gesammelten Daten nicht auch noch für andere Zwecke missbraucht werden.


    So wie ich es verstanden habe, werden Zahlungsvorgänge mit EC-Karten ohne weitere persönliche Daten des Kontoinhabers registriert, um Daten darüber zu erheben, ob die Abwicklung der Kartenzahlungen in der Vergangenheit reibungslos klappte um eine Prognose für künftige Zahlungen mit der jeweiligen Kreditkarte abgeben zu können.


    Und das deshalb, weil bei einem der Zahlungsverfahren (Zahlungseinzug per Lastschrift) die Einlösung des geschuldeten Betrags durch die bezogene Bank nicht gesichert ist. Betreffend diesen Zahlungsweg sehe ich ein dringendes und auch berechtigtes Bedürfnis des Handels für eine Prognose, wie wahrscheinlich die Begleichung des geschuldeten Betrags ist. Ohne solche Prognosen könnte jeder, der im Besitz einer EC-Karte ist, bis zum Ablauf deren Gültigkeit selbst dann noch Einkäufe in unbeschränkter Anzahl tätigen, wenn sein Konto längst erloschen ist. Denn anders als bei Zahlungen mit PIN kann der Handel beim Lastschriftverfahren mangels Identifikation per PIN nicht gleich online die Kontoverbindung durch einen direkten Datenaustausch mit der kartenkontofühenden Stelle abgleichen (wogegen merkwürdigerweise keine Einwendungen erhoben werden).


    Neben diesem nachvollziehbaren Nutzen sehe ich bei bestimmungsgemäßem Verfahren (das für Überprüfungen durch die Datenschutzbeautragten natürlich transparent sein müsste) bisher wenig Potential für einen Missbrauch (was natürlich nicht heißt, dass es ihn nicht gibt - auch ich bin nicht allwissend).


    Frankie



    @ Anja:
    Für Zahlungen mit einer "echten" Kreditkarte besteht das zugrunde liegende Bedürfnis des Handels natürlich nicht, da die Einlösung von Lastschriftzahlungen in diesen Fällen durch die kartenausgebende Stelle stets gewährleistet ist (also auch bei einer notleidenden Kontoverbindung des Karteninhabers).

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    So wie ich es verstanden habe, werden Zahlungsvorgänge mit EC-Karten ohne weitere persönliche Daten des Kontoinhabers registriert, um Daten darüber zu erheben, ob die Abwicklung der Kartenzahlungen in der Vergangenheit reibungslos klappte um eine Prognose für künftige Zahlungen mit der jeweiligen Kreditkarte abgeben zu können.


    Was für persönliche Daten sollten denn noch registriert werden? Die IBAN ist ja wohl persönlich genug.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und das deshalb, weil bei einem der Zahlungsverfahren (Zahlungseinzug per Lastschrift) die Einlösung des geschuldeten Betrags durch die bezogene Bank nicht gesichert ist.


    Dann soll man das eben nicht anbieten. Wenn der Handel eine Garantie wünscht, dass die Zahlung erfolgt, kann er ja die Variante mit PIN wählen.
    Wie schaffen es eigentlich die Online-Händler, auf Lastschrift zu liefern?


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Denn anders als bei Zahlungen mit PIN kann der Handel beim Lastschriftverfahren mangels Identifikation per PIN nicht gleich online die Kontoverbindung durch einen direkten Datenaustausch mit der kartenkontofühenden Stelle abgleichen (wogegen merkwürdigerweise keine Einwendungen erhoben werden).


    Was ist denn daran merkwürdig? Dass die eigene Bank über Kontobewegungen informiert wird, ist ja wohl unvermeidlich. Und im Gegensatz zu Unternehmen wie easycash hat man sich die Bank selbst ausgesucht und hat eine direktes Vertragsverhältnis zu dieser.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    @ Anja:
    Für Zahlungen mit einer "echten" Kreditkarte besteht das zugrunde liegende Bedürfnis des Handels natürlich nicht, da die Einlösung von Lastschriftzahlungen in diesen Fällen durch die kartenausgebende Stelle stets gewährleistet ist (also auch bei einer notleidenden Kontoverbindung des Karteninhabers).


    Ich frage mich, wie das funktioniert, wenn ich eine Kreditkartenzahlung storniere.

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