Das gilt aber auch für andere Katastrofenfälle.
Die Folgen von Naturkatastrofen und solchen, die der Mensch herbeigeführt hat (Kriege, Kernkraft), sind im Kleingedruckten der Versicherungsverträge als Versicherungsfälle in den meisten Fällen ausdrücklich ausgenommen.
Ich erinnere mich an einen Fall, als die Lebensversicherung beim Ableben eines Bundeswehrsoldaten im Rahmen eines Auslandseinsatzes nicht leisten wollte, weil eine kriegerische Auseinandersetzung todesursächlich war. Diesen Ausschluss hatten er und seine Familie wohl übersehen, als die Versicherung abgeschlossen wurde. Wie die Angelegenheit letztlich ausgegangen ist, hatte ich nicht verfolgt, weil solche Risiken üblicherweise wirksam ausgeschlossen sind und ich die angeblich überraschende Weigerung der Versicherung keineswegs als überraschend empfand.
Selbst mit privaten Krankenversicherern hat es schon Probleme im Rahmen der Erstattung von Krankheitskosten bei Übergriffen in Krisengebieten gegeben. Erst auf dem Rechtsweg wurde in einem mir bekannten Fall zugunsten des Versicherten entschieden, weil das Zielgebiet bei Reiseantritt noch kein Krisengebiet war.
Im Falle eines Verlustes von Eigentum und/oder Gesundheit im Katatrofenfall auf Leistungen aus eigenen Versicherungen zu vertrauen, kann mächtig ins Auge gehen - unabhängig von der Ursache.
Frankie