Kann man übers Telefon hören dass mit einem anderen Gerät der Ton aufgezeichnet wird?

  • Was ich beim telefonieren oft erlebe, ist, dass auf Mithören geschaltet ist. Durch die sehr sensiblen Mikrofone an den Festnetztelefonen kann ich mich dann immer mit etwas Verzögerung selber hören und - was noch viel besser ist - weiß auch, was als nächste Frage kommen wird, da ich den "Souffleur" im Hintergrund eher verstanden habe wie der Anrufer.


    Gruß Heiko

  • Alles klar, hab schon an meinem technischen Verständnis der Dinge gezweifelt nachdem der das sagte.


    Habe mit einem iPhone 4 aufgenommen, das keinen einzigen Ton von sich gegeben hat.


    Außerdem habe ich es nur aufgenommen, um später nochmal hören zu können, was ICH am Telefon gesagt habe, habe ja nur meine Stimme aufgenommen ;)

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    ...


    Da diese, unrechtmäßige, Aufzeichnung immer wieder vorkommt sind sicherlich manche Hotlinemitarbeiter für Klappergeräusche etc. besonders empfindlich...


    Nun ja, bei Hotlines wird einem ja immerhin angesagt, daß ein Mitschnitt gemacht wird und man dem widersprechen könne, aber dem Kunden sind diese Aufzeichnungen ja nicht zugänglich.
    Möchte der Kunde hingegen sich vor falschen Versprechnugen schützen, dann ist das des Teufels.
    :rolleyes:


    Aber immerhin dürfte man so Cold Caller abschrecken, indem man eine eigene Aufzeichnung ankündigt ... :D

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • der Unterschied ist:

    Zitat

    bei Hotlines wird einem ja immerhin angesagt, daß ein Mitschnitt gemacht wird


    Zitat

    Möchte der Kunde hingegen sich vor falschen Versprechnugen schützen

    - wenn der Kunde ebenfalls fragt steht es ihm selbstverständlich ebenfalls frei eine Aufzeichnung zu machen - leider sind die Kunden meist rechtlich nicht so bewandert und zeichnen ohne Genehmigung auf wodurch das Recht am gesprochenen Wort verletzt wird (oder wie auch immer der Jurist das korrekt betitelt).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ja, stimmt, Polli hats genau getroffen, das darf vor Gericht nicht verwertet werden,
    kann aber immerhin als private Gedächtnisstütze dienen.
    Oft denkt man nämlich, man hätte das "richtige" gefragt, was sich beim neuerlichen Anhören aber als falsch erweist :D


    Wenn es im Hintergrund "hohl" und / oder wie "Badezimmer" klingt, dann ist oft ein Lautsprecher an und jemand hört online zeitgleich mit.
    Das wiederum ist erlaubt und wird als Zeugenaussage auch akzeptiert.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • meines Wissens ist das Mithören ebenfalls nur nach ankündigung/Einverständniss erlaubt!
    (kommt allerdings von nem Geschäftspartner der alles päpstlicher als der Papst sieht ;-)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    meines Wissens ist das Mithören ebenfalls nur nach ankündigung/Einverständniss erlaubt!


    So ist es. Schließlich kann der Gesprächspartner gar nicht wissen, ob und wer da mithört. Könnte ja auch nur Freisprechen sein.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Ich nehme alle wichtigen Telefongespräche mit einem Diktiergerät auf, bei Hotlines wo die Frage automatisch gestellt wird ob man das möchte oder nicht gilt das doch für beide Seiten wenn der Hotline Mitarbeiter nix sagt hat er auch nix dagegen, des weiteren möchte ich den Richter sehen der bei einem offensichtlichen Betrug das nicht anerkennt. Immer öfter hört man das die Richter entscheiden wenn es einmal vorliegt kann man es sich ja mal anhören.


    Bei meinem Handy W980 geht das sogar mit der Betriebssoftware, kommt zwar ein leiser piep ton aber wenn einer fragt, ist das der Minuten Piep.


    Ihr könnt natürlich auch sagen das ihr das Gespräch aufzeichnet was soll der Hotline Mitarbeiter schon machen außer auflegen und dann ist er eh unseriös.


    Gruß



    PS: Erst aufnehmen und dann Tee trinken.

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Coltan


    Viel Ahnung scheinst Du ja nicht zu haben :rolleyes:


    Wenn Du dem Hotliner vorher ebenfalls die Info gibst dass das Gespräch aufgenommen wird dann ist es ok.
    Aber so wie Du es schreibst sagst Du dies nicht und somit hat er keinerlei Möglichkeit zu entscheiden :confused:


    Und somit würde jeder Richter Dir (zu Recht) in den Arsc* treten :p

    Gruß
    Flatie

  • Gar nicht mal uninteressant - wenn ein Gesprächsteilnehmer legal aufnimmt, darf dann nicht auch der andere legal und sogar ohne Ankündigung oder Nachfrage ebenfalls aufnehmen? Das Gespräch ist ja sowieso auf beiden Seite das gleiche und so könnte man zum einen sowohl im Nachhinein auch selbst anhören, was beide Gesprächsteilnehmer gesagt haben, denn der andere wird mit einiger Sicherheit seinen Mitschnitt weder heraussuchen, noch zur Verfügung stellen. Zudem könnte man denkbaren Aufzeichnungsmanipulationen entgegentreten. Ich wäre überrascht, falls man das durch eine "gegnerische" Aufzeichnung entstehende Machtgefälle nicht eigenhändig ausgleichen dürfte.

    Je suis Charlie

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