Mich würde mal interessieren wie viele Grundsicherungsempfänger in ein paar Jahren mit einem abgelaufenen Perso rumlaufen, weil sie sich bei der Frage "was zu Essen kaufen oder ein neuer Personalausweis" nachvollziehbar für "was zu Essen" entscheiden.
Als Grundsicherungsempfänger sollte man in dem Fall einfach auf Gebührenbefreiung klagen. Im Regelsatz sind nämlich nur die bisherigen Gebühren für den Personalausweis enthalten, nicht die neuen. Wenn der Regelsatz aber nachweislich kein Geld für einen Personalausweis enthält, muss die Befreiung eigentlich durchkommen.