Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Auch mein Vertrag wurde nun von der LBS gekündigt, obwohl er weder seit 10 Jahren zuteilungsreif, noch die Bausparsumme überschritten wurde.
    Allerdings sind bis zum Erreichen der (rel. geringen) Bausparsumme nur noch 450 EUR "Luft".
    Begründung: Gem . ABB müssen wir Bauspardarlehen unter 500 EUR nicht mehr auszahlen. Der vereinbarte Vertragszweck kann somit nicht mehr erreicht werden. Daher Kündigung nach § 488 Abs. 3 BGB mit 3 monatiger Frist.


    Angedacht war es, diesen Vertrag noch ein paar Jahre (ohne Einzahlung) liegen zu lassen und durch die Zinseinnahmen "selbst füllen zu lassen".


    Ich habe bisher im Internet noch keinen ähnlich gelagerten Fall gesehen - Was sagt ihr dazu, ist die Kündigung "rechtens"?


    Danke & LG


  • Kleines Update: Ich habe auf das Schreiben nicht reagiert, zumal ein gewöhnlicher Brief ja nicht unbedingt ankommen muss. Zum 30.06. sollte der Vertrag aufgelöst werden. Aktuell läuft er jedoch noch immer...
    Netter Versuch seitens LBS also...

  • Gibt nun (zumindest) ein weiteres Urteil gegen Wüstenrot, das eine Kündigung unter Berufung auf eine vor zehn Jahren erfolgte Zuteilung für unwirksam hält. Da können wir nur hoffen, dass sich der BGH im Hinblick auf die doch recht einfache Sachfrage (womit ich nicht deren rechtliche Beurteilung meine) im Interesse der Bausparer beeilt - hängen die wegen der noch unklaren Rechtslage nach einer ausgesprochenen Kündigung doch mächtig in der Luft.


    Zufällig bin ich über meine Abschlussunterlagen des BHW gestolpert. Da wurde noch mächtig getrommelt:


    "Sehr geehrter Herr W.,


    für Sie hat BHW das Bausparen jetzt nochmals deutlich verbessert. Hier kommt eine wichtige Information für langjährige, gute Kunden. Denn mit dem neuen BHW Dispo maXX sind Sie jetzt so flexibel wie noch nie.


    - ...,
    - ...,
    - 3,5 % Guthabenzinsen, wenn Sie nach 7 Jahren kein Darlehen brauchen. Und das trotz der längsten Niedrigzinsphase seit Bestehen der Bundesrepublik. ...


    Das bedeutet für Sie: XXL-Gewinne ohne Risiko. ..." (Hervorhebungen aus dem Original)


    Daran mag sich nun niemand mehr erinnern ... stimmt die Argumentation mit der Niedrigzinsphase doch heute noch genau so wie damals.


    Will heißen: Die Geschäftsgrundlage dieser Vereinbarung ist weder weggefallen, noch hat sie sich wesentlich geändert. Das BHW hat sich einfach nur verrechnet, was die Auswirkungen ihrer vollmundigen Versprechung betrifft. Von daher hält sich mein Mitleid mit dieser nun ebenfalls gebeutelten Bausparkasse in engen Grenzen.


    Kunden mit Versprechungen zu locken, um sie in den Hintern zu treten, wenn es gilt, die Versprechungen (bei Darlehensverzicht) einzulösen, geht in meinen Augen gar nicht. :flop:



    Edit:
    Gerade im Bezug auf die langanhaltende Niedrigzinsphase sollten (nicht nur) die angesprochenen "langjährigen Kunden" in diesen Vertrag hineingelockt werden. Ich hatte dann mal was abgeschlossen, das bis dato (noch) ungekündigt ist.

  • Und mal wieder Neuigkeiten bei den Bausparkassen, habe auch noch einen etwas besseren alten Bausparvertrag mit guten Zinskonditionen. Nun wurde mir heute mitgeteilt, dass es eine Bedingungsänderung gibt und eine Jahresgebühr eingeführt würde. Diesem kann ich widersprechen. :flop:

  • Um welchen Anbieter handelt es sich?
    Spricht etwas dagegen, zu widersprechen und Fortführung des Vertrages zu unveränderten Konditionen zu verlangen?

  • Anbieter ist LBS. Es spricht wohl nichts gegen Widerspruch (werde ich wohl auch machen), finde es aber trotzdem unverschämt auf der zweiten Seite des Kontoauszuges eine neue Jahresgebühr als Bedingungsänderung zu deklarieren, die für mich nur nachteilig ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von blue
    ... Nun wurde mir heute mitgeteilt, dass es eine Bedingungsänderung gibt und eine Jahresgebühr eingeführt würde. Diesem kann ich widersprechen.


    Vorsicht Falle. Wenn der Bausparkasse für den Fall eines solchen Widerspruch in den Bausparbedingungen ein Kündigungsrecht eingeräumt wurde, kann das möglicherweise nach hinten losgehen.


    Ich sag nicht, dass es so ist oder sein muss ... allerdings muss man im Geschäftsverkehr mit Banken äußerst wachsam sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Vorsicht Falle. Wenn der Bausparkasse für den Fall eines solchen Widerspruch in den Bausparbedingungen ein Kündigungsrecht eingeräumt wurde, kann das möglicherweise nach hinten losgehen.


    Ich sag nicht, dass es so ist oder sein muss ... allerdings muss man im Geschäftsverkehr mit Banken äußerst wachsam sein.


    Habe den Auszug mit der Kontoführungsgebühr nun auch erhalten. Ich hoffe, ein Widerspruch führt nicht zur Kündigung seitens LBS Bayern...

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