Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Das ist richtig und ich denke, wenn eine Bausparkasse das jetzt noch so bewerben würde, dann gäbe es auch Ärger.
    Aber wenn man differenziert und logisch nachdenkt, dann ist das mit den 10 Jahren ab Zuteilung durchaus vertretbar. Im Normalfall ist der Vertrag dann bereits 17 Jahre alt. Es kann nunmal keine ewigen Sparverträge geben.

  • Jetzt bleibt nur abzuwarten was mit den Bonuszinsen ist.


    Ich habe gelesen, dass die Bausparkassen teilweise den Zinsbonus verweigern wenn durch die Bausparkasse gekündigt wurde.

  • Ich würde da auf jeden Fall die 10 Jahre im Blick behalten und vorher rechtzeitig um Auszahlung bitten...


    Dass nun konsequent nach 10 Jahren seitens der Bausparkassen gekündigt wird, darf als sicher gelten. Von daher vergibt man mit einer eigenen Kündigung nichts, erspart sich aber garantiert weiteren Ärger.

  • Ich lesen immer

    Zitat

    Gemeinsam ist allen Fällen, dass die Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, das Darlehen aber nicht abgerufen wurde.

    Was bedeutet zuteilsungsreif genau? Ich habe Verträge aus 2002 und 2004, wo die Gesamtsumme nicht erreicht ist, aber die ich auch nicht aktiv bespare. Sind die zuteilungsreif, auch wenn ich noch nicht mal die Hälfte der Summe erreicht habe?

  • Ganz einfach, zuteilungsreif ist ein BSV dann, wenn die Bausparkasse das einem zusammen mit Bauspardarlehen und weiteren Unterlagen schreibt.

  • Es steht auch in den ABB. Bei mir z.B. "Der Vertrag wird an jedem Monatsende geprüft und zugeteilt wenn sowohl 50% der Bausparsumme bespart ist UND die Bewertungszahl 34 erreicht ist" oder sinnngemäß...

  • Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    BGH-Urteil Bausparkassen dürfen Verträge nach zehn Jahren kündigen
    Da wird es mich wohl auch bald erwischen...


    bei mir wurde ein Vertrag bereits gekündigt. Ich habe widersprochen was die BSK aber nicht akzeptiert hat.
    Da ich der BSK nicht geantwortet habe als die eine Bankverbindung für die Überweisung wissen wollten, liegt das Geld nun seit Vertragsende unverzinst dort.
    Macht es Sinn noch zu warten, oder ist mit dem Urteil alles gesagt und ich kann das Geld abrufen?

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    bei mir wurde ein Vertrag bereits gekündigt. Ich habe widersprochen was die BSK aber nicht akzeptiert hat.
    Da ich der BSK nicht geantwortet habe als die eine Bankverbindung für die Überweisung wissen wollten, liegt das Geld nun seit Vertragsende unverzinst dort.
    Macht es Sinn noch zu warten, oder ist mit dem Urteil alles gesagt und ich kann das Geld abrufen?


    Wie schon gesagt, kommt es auf Deine spezielle Fallkonstruktion an, ob das BGH-Urteil in Deinem Fall die Hoffnung auf Rücknahme der Kündigung endgültig 'beerdigt' oder nicht. In jedem Fall wirst Du jedoch nicht drumherum kommen, die Rücknahme der Kündigung auf dem Klageweg zu erstreiten (auch wenn Dein Fall nicht identisch zu der im BGH-Urteil entschiedenen Konstellation ist). Die Bausparkassen werden mit dem BGH-Urteil im Rücken keine 'freiwillige' Rücknahme der Kündigung mehr aussprechen, warum auch?

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