Ausserordentliche kündigung von Base

  • will mich hier von nichts frei sprechen, denn das ich da mist gebaut habe weiss ich.


    die umstellung auf papierrechnung war eigentlich nur, weil base bei mir immer ab dem 20. abgebucht hatte, durch die papierrechnung konnte ich dann am ersten oder 2 überweisen.


    zum post von bernbayer :


    darüber habe ich mir auch die ganze zeit den kopf zerbrochen, dass einzige was mir dazu einfällt ist, dass im laufe des monatswechsel die nächste rechnung anstand (die ich aber niemals erhalten habe) dass ist das einzige was mir dazu einfällt.


    wegen den 50 anstatt den 80 € . ist mein eigenes verschulden, hatte mir in meinem kalender 50 € zum überweisen eingetrage.

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Daß sie von sich schon nur 75 Prozent verlangen erstaunt mich sogar. So könnte man wegen anderweitiger Preissenkungen oder eigener Überschätzung doch zu teuer erscheinende Neuverträge schnell wieder loswerden und trotz der Verzugskosten günstiger als vertraglich abgemacht davonkommen. Und für Schubladenverträge wäre es ja sogar vernünftig das von vornherein so zu planen.


    Allzu viele Verträge wirst Du bei einem solchen Vorgehen dann aber nicht mehr abschliessen können. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Esperanza
    die umstellung auf papierrechnung war eigentlich nur, weil base bei mir immer ab dem 20. abgebucht hatte, durch die papierrechnung konnte ich dann am ersten oder 2 überweisen.


    Den ganzen Mist hast Du dir eingebrockt, weil Du eine monatlich wiederkehrende Rechnung jeweils erst 10 Tage später bezahlen möchtest? :confused:


    Gruß
    Tommy

  • Sorry, aber da hast du dich offensichtlich übernommen!


    Aber zurück zum eigentlichen Problem (zumin. in diesem Thread): Versuch mit den Leuten zu reden (Base und Inkasso) und vielleicht gibt es eine Kulanzlösung. Ansonsten versuche Ratenzahlung zu vereinbaren und dann such dir ein günstiges Prepaidangebot ohne Handy und pass gegebenenfalls dein Telefonverhalten etwas an!

    Tarif: E+ T&M 50 Web Code 25 mit Treuevorteil, Top-3-Flat und F&P (11,50€/Monat)
    Handy: Nokia E63-1 Midnight Black (FW: 500.21.009)


    Handyhistorie: Nokia 6233 classic black, Motorola V525, Siemens C25
    Notebooks: Lenovo Thinkpad X201 (Windows 7 Professional 64 Bit und Ubuntu 10.04), Asus Eee PC 901 (Windows XP) - Historie: Acer Aspire 5050

  • Zahle schnell die Forderung an ePlus in voller Höhe (inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen), leugne den Empfang des Inkassoschreibens, sofern es nicht per Einschreiben gekommen ist.


    So kommst du wenigsten noch um die Inkassogebühren rum. Inkassogebühren sind schließlich nicht einklagbar.

  • Wenn ich manche Antworten so lese ... :rolleyes:


    Der TE hat offenbar sehr wohl das Gespräch gesucht, allerdings hat man das auf Anbieterseite offenbar vergessen ...


    Und was finanzielle Verpflichtungen betrifft : Ich habe hier auch offene Rechnungen liegen - weil ich den AG gewechselt habe und mein alter AG freundlicherweise "vergessen" hat, mir den letzten Monat, den ich bei ihm gearbeitet habe, zu bezahlen.
    Das liegt jetzt beim Anwalt, aber das dauert ein wenig.


    Sowas geht schneller als man denkt ...


    Ich würde jedenfalls versuchen, nochmal schriftlich BASE den Sachverhalt vernünftig zu erklären und versuchen, eine Einigung zu finden.


    Wobei wenn die Kontaktaufnahme nicht nachgewiesen werden kann dürften da die Chancen nicht unbedingt rieisg sein, leider.

  • Zitat

    Original geschrieben von djie
    Zahle schnell die Forderung an ePlus in voller Höhe (inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen), leugne den Empfang des Inkassoschreibens, sofern es nicht per Einschreiben gekommen ist.


    So kommst du wenigsten noch um die Inkassogebühren rum. Inkassogebühren sind schließlich nicht einklagbar.


    Woher soll diese Info stammen? Wenn Base die Inkassogebühren als Schadensersatz sieht, sind diese meines Erachtens sehr wohl einklagbar! Diese Gebühren gehen nur in den Gebühren einen Rechtsanwaltes im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens auf, d.h. die dürfen nicht zusätzlich zu den Anwaltskosten verlangt werden. Ob der TE jetzt Inkasso oder Anwaltsgebühren zahlt, ist eigentlich kein Unterschied. Nur wenn die Inkassogebühren höher sein sollten als Anwaltsgebühren in vergleichbaren Fällen, hätte er eine Chance.


    Ich kenne die Probleme mit base aus eigener Erfahrung (aber nicht wegen Zahlungsschwierigkeiten). Man ruft zig Sachbearbeiter an, und keiner weiß, was der andere tut. Habe ebenfalls das Problem mit der Papierrechnung. Mein Vertrag läuft auf meine GmbH. Ich benötige eine Papierrechnung, damit ich diese steuerlich absetzen kann. Nach über 12 Monaten haben die es jetzt geschaft, einmal, für Dezember 2009 eine solche Rechnung zu schicken. Den Rest kann ich nur mit dem Zusatz "Kopie" im Internet abrufen. Die Papierrechnung hat haber nichts mit dem erteilten Abbuchungsauftrag / Einzugsermächtigung zu tun. Diese wird trotzdem monatlich ausgeführt. Unabhängig von der Art der Rechnung. Woher der TE die Info haben will, bei Papierrechnung könne man überweisen und bei Online Rechnung nicht, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Woher soll diese Info stammen? Wenn Base die Inkassogebühren als Schadensersatz sieht, sind diese meines Erachtens sehr wohl einklagbar!


    Gruß Boris


    Base kann die Inkassogebühren gerne auch als heilige Spende an den Herrn im Himmel verstehen, das ändert nichts an der Tatsache.


    AG Osnabrück
    Az.: 44 C 307/00
    Verkündet am: 11.01.2001
    Ein Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten besteht nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des
    Gerichts werden Inkassokosten nicht als Verzugsschaden anerkannt, wenn ein Schuldner auf Mahnungen nicht zahlt.
    Die Tätigkeit des Inkassobüros erschöpft sich nur darin, den Schuldner zur Zahlung aufzufordern.
    Durch Einschaltung eines Inkassobüros entstehen demnach nur zusätzliche Kosten.
    —————————
    AG Berlin Mitte vom 01.09.2009
    Geschäftsnr. 8 C 118/09)
    “Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
    kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
    Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
    ————————–
    AG Zossen: Az. 2 C 229/06 vom 13.12.2006
    Kosten eines Inkassounternehmens nicht erstattungsfähig
    ————————-
    AG Krefeld
    6 C 407/06 vom 29.08.2006
    Soweit die Klägerin auch Inkassokosten als Verzugsschaden geltend macht, war die Klage abzuweisen.
    ————————–
    AG Bochum Urteil 75 C 187/06 v. 06.10.2006
    Ein Unternehmen hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten. Bei Inkassokosten handelt es sich um Eigenaufwand des Unternehmens.
    ————————–
    AG Jever vom 21.08.97 AZ.: 5 C 368/97
    AG Cottbus vom 18.05.99 AZ.: 38 C 455/98
    Ein Gläubiger verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er nach
    erfolglosen Mahnungen ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung seines
    Anspruchs beauftrag und kann deshalb in einem späteren Klageverfahren die
    durch das Inkassounternehmen entstandenen Kosten nicht verlangen



    Als Unternehmen KANNST du deine Forderung an ein externes Inkassounternehmen abtreten. Ist ja auch ganz lässig, so muss man sich selbst nicht mit säumigen Schuldnern rumschlagen. Tolle Arbeitserleichterung.


    Woher ich das weiß? Zahlungsunwillige Kunden gibt es nicht nur in der Handybranche...
    So hatte ich einen Kunden, der nach der 2. Mahnung noch nicht zahlte. Daraufhin beauftragte ich ein Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der Schulden. Nach Erhalt des Inkassoschreibens zahlte der Kunde jedoch die Foderung aus der 2. Mahnung an meine Firma, auf den Gebühren, die mich das Beauftragen des Inkassounternehmens gekostet hat, bin ich dann am Ende sitzen geblieben, einklagbar sind diese nicht, da hatte ich Pech gehabt.
    Heute bin ich klüger, Schuldeneintreiben mache ich nur noch per Anwalt und gerichtlichem Mahnverfahren, so kommt man sicherer an die Kohle.

  • Jein. Du magst recht haben, wenn der TE sofort zahlen würde.


    Wenn Base aber unverzüglich einen Rechtsanwalt einschaltet und ggfs. den noch offenen Teilbetrag einklagt und die Einschaltung den Anwaltes angeblich vor Zahlungseingang erfolgt, haftet der TE für die Anwaltskosten. Natürlich können Inkassokosten nicht seperat eingeklagt werden, aber ein Verzugsschaden für Base liegt auch dann vor, wenn der TE verspätet oder gar nicht zahlt. Das Inkassokosten nicht seperat zu Anwaltskosten geltend gemacht werden können, ist mir auch bekannt.


    In der Praxis stehen hinter den meisten Inkassobüros aber Anwälte (entweder angestellt oder freie Mitarbeiter oder gar Inhaber), und die verschicken die gleiche Mahnung halt dann nochmal mit einem anderen Briefkopf. Der Verzug ist mit Sicherheit eingetreten.


    Die Lösung, der TE solle sofort zahlen, finde ich generell am Besten. Aber er wird es offenbar gar nicht können (GG im voraus, etc.). Also sollte er unabhängig von der Rechtsprechung mit den Inkassogebühren sich bemühen, die Kosten möglichst niedrig zu halten. Ich unterstelle jetzt einfach mal, das die derzeitigen Inkassogebühren niedriger sind als vergleichbare Anwaltsgebühren (muß aber nicht unbedingt sein), aber ich traue Base zwar viel zu, aber nicht, das die ein unseriöses Hinterhofinkassobüro beschäftigen.


    Ich habe selbst vor vielen Jahren in einer Anwaltskanzlei gearbeitet, an die unter einer anderen Firmierung ein Inkassobüro angeschlossen war.


    Ich bleibe dabei, ob der TE jetzt Inkasso oder Anwaltsgebühren zahlen muß, irgendwelche Gebühren bekommt Base mit Sicherheit nach obiger Sachverhaltsschilderung als Verzugsschaden zugesprochen.


    Gruß Boris

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