Kontovollmacht: Mutter ---> Sohn

  • Nein, ich habe der jetzigen Bank noch nie Probleme bereitet. Die beiden erledigten Schufa-Einträge resultieren aus anderen Dingen.


    Ich möchte, wie auf der ersten Seite schon mal geschrieben, wechseln, weil ich für einige Zeit ins Ausland gehen werde und meine jetzige Bank Gebühren verlangt, die ich bei einigen anderen Banken z.B. nicht hätte.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Eine Kontovollmacht kann sie ihn aber doch auch geben, wenn es ihr eigenes Konto ist. Ich habe auch eine Kontovollmacht für meine Mutter die ihre Bankgeschäfte aus Altersgründen nicht mehr selbst erledigen kann. Diese geht sogar über den Tod hinaus, so das dieses Konto bei Ableben auch nicht sofort gesperrt ist.


    Vielleicht mache ich das.


    Wobei ich aber nicht ganz verstehen kann, was das mit Geldwäsche zu tun haben soll. Ich lasse ja nur meine Rente auf ein anderes Konto überweisen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Fishbohne
    Was eigentlich problematisch ist.


    Deine Mutter hat sicherlich unterschrieben, dass Sie "auf eigene Rechnung nach §8 Geldwäschegesetz" handelt.


    Da Du nicht als Bevollmächtigter drin stehst, ist in meinen Augen rechtlich sehr bedenklich.


    Da fällt mir gerade ein: Mein Vater überweist meiner Mutter immer einen gewissen Betrag von seinem Gehalt auf ihr Konto, damit sie den gebührenfreien Mindestgeldeingang bei ihrem Konto erreicht.


    Wäre das auch nicht erlaubt?


    Gruß,


    Meik

  • Zitat

    Original geschrieben von göttingencity
    Vielleicht mache ich das.


    Wobei ich aber nicht ganz verstehen kann, was das mit Geldwäsche zu tun haben soll. Ich lasse ja nur meine Rente auf ein anderes Konto überweisen.


    Wenn deine Mutter dir für ihr eigenes auf ihren Namen laufende Konto eine Kontovollmacht erteilt hat das überhaupt nichts mit Geldwäsche zu tun.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Wenn deine Mutter dir für ihr eigenes auf ihren Namen laufende Konto eine Kontovollmacht erteilt hat das überhaupt nichts mit Geldwäsche zu tun.


    Dann kann ich also doch meine Rente auf ihr Konto eingehen lassen? :confused:


    Gruß,


    Meik

  • Schon mal dran gedacht, eine Prepiad Kreditkarte zu besorgen und alle Zahlungen über diese abzuwickeln?


    Wenn ich aber z.B. bei e-bay jemand mit so einem Konto Geld überweisen sollte, traue ich diesem nur schwer. Hat halt immer noch den Touch des unseriösen, aber die Frage ist ja, was Du für Zahlungseingänge erwartest.


    Für Vorkassezahlungen anderer nicht unbedingt zu empfehlen (machen aber viele derzeit in der Bucht), aber für normale Eingänge (Lohn, Gehalt, etc.) durchaus zu verwenden.


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von göttingencity
    Dann kann ich also doch meine Rente auf ihr Konto eingehen lassen? :confused:


    Gruß,


    Meik


    Ob das so geht, müßtet du bei der Bank nachfragen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Eine Vollmacht ist nicht dafuer da um ein fremdes Konto wie das eigene zu nutzen, sondern eg. wenn der Kontoinhaber krank ist dessen Miete davon zu bezahlen, oder um Geld abheben zu duerfen und es ihm dan vorbeibringen. Sich mit Einverstaendnis des Kontoinhaber eine Aufwandsentschaedigung abzuheben ist auch okay.


    Aber das Konto eines Dritten mit Vollmacht wie ein eigenes Konto, also auch fuer eigene Geldeingaenge zu nutzen waere ein Verstoss nach dem Geldwaeschegesetz.


    Etwas auf ein fremdes Konto ueberweisen lassen geht nur wen man es dem Kontoinhaber schenkt, und nicht mehr selber darueber verfuegen will.


    Wenn jetzt den Vater deiner Mutter jeden Monat 300 Euro schenkt, und ein paar Tage spaeter scheint deine Mutter wieder deinem Vater 300 Euro dann ist das schon legal.


    Aber einfach 300 Euro auf ihr Konto ueberweisen, und es ich schon eigenmaechtig wieder zu holen ist nicht legal, egal ob man eine Vollmacht fuer das Konto hat oder nicht.


    Also nimm ein eigenes Konto auf Guthabenbasis - notfalls koenntest du auch versuchen ein solches im europaeischen Ausland zu bekommen, die fragen dan nicht bei der Schufa an sondern nur im eigenen Land. Und EU Ueberweisungen kosten jetzt ja auch nicht mehr als Inlandsueberweisungen.

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